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Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt

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Begehrt die Frau die Scheidung und hat sie von ihrem Mann eine Bestätigung (Vollmacht) darüber<br />

erhalten, von der dem Chairman eine Kopie durch den Mann zugestellt wurde, obliegt es dem Chairman,<br />

auf die Versöhnung der Ehepartner hinzuwirken. Zum Zwecke der Versöhnung benennen beide<br />

Parteien je einen Vertreter. Kommt eine Versöhnung innerhalb von 90 Tagen nicht zustande, bescheinigt<br />

der Chairman das Fehlschlagen des Versöhnungsversuchs und die Wirksamkeit der Scheidung.<br />

In Pakistan ist nach heute noch geltender Gesetzeslage die Möglichkeit der Mehrehe eingeschränkt,<br />

indem zu einer weiteren Eheschließung die Zustimmung des Chairman erforderlich ist, der seine<br />

Entscheidung nach Prüfung der für die beabsichtigte Zweitehe vorgebrachten Gründe und der Haltung<br />

der ersten Frau fällt. Als Grund für eine Zweitehe wird im Allgemeinen nur das Fehlen eines<br />

männlichen Nachkommen aus der ersten Ehe anerkannt.<br />

Eine Zweitehe kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden; es kann nur vereinbart werden, dass<br />

sie zur Scheidung berechtigt.<br />

6.2.3 Regierungsamtlicher Formularvertrag<br />

Regierungsamtlicher Formularvertrag<br />

Gem. 8, 10, der Muslim Family Law Ordinance 1961 (Formblatt II). Das<br />

Formblatt existiert in arabischer und in englischer Fassung. Die hier wiedergegebene<br />

Übersetzung folgt der englischen Formularausgabe.<br />

(1) Name des Eheschließungsbeamten ................................... in ......................<br />

Stadt/Unionskomitee Nr. .......................... Distrikt .....................................,<br />

wo die Eheschließung stattfand.<br />

(2) Name des Bräutigams und seines Vaters mit deren jeweiligen Wohnsitzen:<br />

(3) Alter des Bräutigams:<br />

(4) Namen der Braut und ihres Vaters mit ihren jeweiligen Wohnsitzen:<br />

(5) Ob die Braut eine Jungfrau, Witwe oder geschieden ist:<br />

(6) Alter der Braut:<br />

(7) Name des Eheschließungsvormunds, sofern von der Braut bestellt,<br />

der Name seines Vaters und sein Wohnsitz:<br />

(8) Namen der Zeugen für die Bestellung des Eheschließungsvormunds der<br />

Braut, Namen von deren Vätern und ihre Wohnsitze:<br />

(9) Name des Eheschließungsvormunds des Bräutigams, sofern bestellt, Name<br />

seines Vaters und sein Wohnsitz:<br />

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