Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt
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Begehrt die Frau die Scheidung und hat sie von ihrem Mann eine Bestätigung (Vollmacht) darüber<br />
erhalten, von der dem Chairman eine Kopie durch den Mann zugestellt wurde, obliegt es dem Chairman,<br />
auf die Versöhnung der Ehepartner hinzuwirken. Zum Zwecke der Versöhnung benennen beide<br />
Parteien je einen Vertreter. Kommt eine Versöhnung innerhalb von 90 Tagen nicht zustande, bescheinigt<br />
der Chairman das Fehlschlagen des Versöhnungsversuchs und die Wirksamkeit der Scheidung.<br />
In Pakistan ist nach heute noch geltender Gesetzeslage die Möglichkeit der Mehrehe eingeschränkt,<br />
indem zu einer weiteren Eheschließung die Zustimmung des Chairman erforderlich ist, der seine<br />
Entscheidung nach Prüfung der für die beabsichtigte Zweitehe vorgebrachten Gründe und der Haltung<br />
der ersten Frau fällt. Als Grund für eine Zweitehe wird im Allgemeinen nur das Fehlen eines<br />
männlichen Nachkommen aus der ersten Ehe anerkannt.<br />
Eine Zweitehe kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden; es kann nur vereinbart werden, dass<br />
sie zur Scheidung berechtigt.<br />
6.2.3 Regierungsamtlicher Formularvertrag<br />
Regierungsamtlicher Formularvertrag<br />
Gem. 8, 10, der Muslim Family Law Ordinance 1961 (Formblatt II). Das<br />
Formblatt existiert in arabischer und in englischer Fassung. Die hier wiedergegebene<br />
Übersetzung folgt der englischen Formularausgabe.<br />
(1) Name des Eheschließungsbeamten ................................... in ......................<br />
Stadt/Unionskomitee Nr. .......................... Distrikt .....................................,<br />
wo die Eheschließung stattfand.<br />
(2) Name des Bräutigams und seines Vaters mit deren jeweiligen Wohnsitzen:<br />
(3) Alter des Bräutigams:<br />
(4) Namen der Braut und ihres Vaters mit ihren jeweiligen Wohnsitzen:<br />
(5) Ob die Braut eine Jungfrau, Witwe oder geschieden ist:<br />
(6) Alter der Braut:<br />
(7) Name des Eheschließungsvormunds, sofern von der Braut bestellt,<br />
der Name seines Vaters und sein Wohnsitz:<br />
(8) Namen der Zeugen für die Bestellung des Eheschließungsvormunds der<br />
Braut, Namen von deren Vätern und ihre Wohnsitze:<br />
(9) Name des Eheschließungsvormunds des Bräutigams, sofern bestellt, Name<br />
seines Vaters und sein Wohnsitz:<br />
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