Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt
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Die Abweichungen von dem in Pakistan üblichen Vertragsmuster sind mehr formaler Art. Abweichend<br />
werden jedoch die vom Ehemann übernommenen besonderen Verpflichtungen unmittelbar<br />
in den Ehevertrag aufgenommen. Die Erwähnung der Morgengabe im Vertrag ist erforderlich.<br />
Bei Abfassung eines Ehevertrages ist in den Vertrag aufzunehmen<br />
Religionsbekenntnis der Vertragschließenden und Zeugen<br />
Hinweis, dass die Vertragschließenden im Vollbesitz ihrer Geisteskräfte sind<br />
Hinweis, dass der Vertrag bei den zuständigen irakischen Behörden registriert werden soll<br />
Ehevertrag im Sinne des Art. 3 ff des irakischen Gesetzes Nr. 188/1959 (s. nachstehend)<br />
Bevollmächtigung der Ehefrau zum Talaq (Antrag auf Scheidung) gem. Art. 34 des irakischen<br />
Gesetzes Nr. 188/1959<br />
Recht der Frau auf Scheidung, wenn der Ehemann seinen gesetzlichen ehelichen Verpflichtungen<br />
nicht nachkommt.<br />
Das Gesetz Nr. 188/1959 (das irakische Personenstandsgesetz vom 19.12.1959) ist als Rahmenvorschrift<br />
gedacht und überlässt die Regelung der Einzelheiten der islamischen Rechtslehre und der Rechtsprechung<br />
des Irak.<br />
Zur Erhöhung der Beweiskraft des in Deutschland geschlossenen Ehevertrages sollten zwei muslimische<br />
Zeugen bei dessen Abschluss zugegen sein.<br />
8.1.11 Iran<br />
Für die <strong>Islamische</strong> Republik Iran gelten seit der islamischen Revolution die dem Islam widersprechenden<br />
Vorschriften der Familienschutzgesetze nicht mehr.<br />
Das gesamte Familienrecht unterliegt nunmehr nach der Verfassung den religiösen Statuten und<br />
Rechten (GS 10 und 13). Das islamische Familienrecht beruht seitdem auf dem Zivilgesetzbuch (mit<br />
letzter Änderung 19.5.1997) und dem überlieferten religiösen Recht (Anm. 2 zu Art. 3 Gesetz über Ziv.<br />
Sondergerichte). Das Scheidungsrecht der Frau kann vertraglich (in Grenzen) vereinbart werden.<br />
Der Hohe Justizrat hat Musterverträge geschaffen und gebilligt, die auch eine Teilhabe der Frau am<br />
Vermögen des Mannes ermöglichen.<br />
Es gilt vorherrschend der schiitische Islam. Nach diesem ist auch die befristete Ehe (Ehe auf Zeit)<br />
möglich.<br />
Falls die Morgengabe auf einen Betrag iranischer Währung festgesetzt worden ist, so wird der Betrag<br />
von Gesetzes wegen bei der Ausbezahlung nach dem Index der Zentralbank der <strong>Islamische</strong>n Republik<br />
Iran angepasst. Die Ehegatten können jedoch etwas anderes vereinbaren.<br />
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