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Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt

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Die Abweichungen von dem in Pakistan üblichen Vertragsmuster sind mehr formaler Art. Abweichend<br />

werden jedoch die vom Ehemann übernommenen besonderen Verpflichtungen unmittelbar<br />

in den Ehevertrag aufgenommen. Die Erwähnung der Morgengabe im Vertrag ist erforderlich.<br />

Bei Abfassung eines Ehevertrages ist in den Vertrag aufzunehmen<br />

Religionsbekenntnis der Vertragschließenden und Zeugen<br />

Hinweis, dass die Vertragschließenden im Vollbesitz ihrer Geisteskräfte sind<br />

Hinweis, dass der Vertrag bei den zuständigen irakischen Behörden registriert werden soll<br />

Ehevertrag im Sinne des Art. 3 ff des irakischen Gesetzes Nr. 188/1959 (s. nachstehend)<br />

Bevollmächtigung der Ehefrau zum Talaq (Antrag auf Scheidung) gem. Art. 34 des irakischen<br />

Gesetzes Nr. 188/1959<br />

Recht der Frau auf Scheidung, wenn der Ehemann seinen gesetzlichen ehelichen Verpflichtungen<br />

nicht nachkommt.<br />

Das Gesetz Nr. 188/1959 (das irakische Personenstandsgesetz vom 19.12.1959) ist als Rahmenvorschrift<br />

gedacht und überlässt die Regelung der Einzelheiten der islamischen Rechtslehre und der Rechtsprechung<br />

des Irak.<br />

Zur Erhöhung der Beweiskraft des in Deutschland geschlossenen Ehevertrages sollten zwei muslimische<br />

Zeugen bei dessen Abschluss zugegen sein.<br />

8.1.11 Iran<br />

Für die <strong>Islamische</strong> Republik Iran gelten seit der islamischen Revolution die dem Islam widersprechenden<br />

Vorschriften der Familienschutzgesetze nicht mehr.<br />

Das gesamte Familienrecht unterliegt nunmehr nach der Verfassung den religiösen Statuten und<br />

Rechten (GS 10 und 13). Das islamische Familienrecht beruht seitdem auf dem Zivilgesetzbuch (mit<br />

letzter Änderung 19.5.1997) und dem überlieferten religiösen Recht (Anm. 2 zu Art. 3 Gesetz über Ziv.<br />

Sondergerichte). Das Scheidungsrecht der Frau kann vertraglich (in Grenzen) vereinbart werden.<br />

Der Hohe Justizrat hat Musterverträge geschaffen und gebilligt, die auch eine Teilhabe der Frau am<br />

Vermögen des Mannes ermöglichen.<br />

Es gilt vorherrschend der schiitische Islam. Nach diesem ist auch die befristete Ehe (Ehe auf Zeit)<br />

möglich.<br />

Falls die Morgengabe auf einen Betrag iranischer Währung festgesetzt worden ist, so wird der Betrag<br />

von Gesetzes wegen bei der Ausbezahlung nach dem Index der Zentralbank der <strong>Islamische</strong>n Republik<br />

Iran angepasst. Die Ehegatten können jedoch etwas anderes vereinbaren.<br />

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