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Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt

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Formulierungsvorschlag<br />

(etwa in Verbindung mit der wechselseitigen Verpflichtung zur bikulturellen Erziehung)<br />

„Wir verpflichten uns gegenseitig, gemeinsame Kinder bikulturell zu erziehen und den Kindern<br />

die Kultur und die Religion des jeweils anderen Ehegatten zu vermitteln. Eine Beschneidung von<br />

Mädchen ist nach unserer beiderseitigen Auffassung damit jedoch nicht verbunden, sondern eine<br />

Körperverletzung. Wir verpflichten uns gegenseitig, solche Maßnahmen unter allen Umständen zu<br />

verhindern.“<br />

Es ist beabsichtigt, in späteren Auflagen dieser Informationsschrift eine Übersicht über die Staaten<br />

aufzunehmen, in denen mit einer Beschneidung von Mädchen zu rechnen ist sowie über die Gesetzeslage<br />

dieser Länder zur Beschneidung von Mädchen darzustellen.

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