Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt
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Für die Ausübung der Personensorge (hadana) schreibt Art. 122 Nr. 7 vor, dass der Sorgerechtsausübende<br />
in einem islamischen Umfeld leben muss, wenn das Kind von einem islamischen Mann abstammt<br />
und der Sorgerechtsinhaber nicht selbst Muslim ist. Vordringlich sorgeberechtigt ist die<br />
Mutter (Art. 123).<br />
Mauretanien ist eine islamische Republik. Die Muslime sind überwiegend Sunniten. Als Vertragsmuster<br />
eignet sich das vor einem deutschen Notar zu schließende Vertragsmuster.<br />
8.2.32 Mauritius<br />
Die Inselrepublik Mauritius hat zwar einen Anteil der Muslime an der Gesamtbevölkerung von etwa<br />
17 %, jedoch ist das Land nach seiner Verfassung von 1968 in der Änderung 2008 ein laizistischer<br />
Staat. Keine Religion darf benachteilig oder bevorzugt werden. Das Zivilgesetzbuch aus dem Jahre<br />
1974 gilt mit nur ganz geringen Änderungen noch heute fort. Danach gilt für alle Einwohner das<br />
Zivilgesetzbuch unabhängig von der Art der Eheschließung. Der Islam hat somit keinen Einfluss auf<br />
das Eherecht. Ein islamischer Ehevertrag ist nicht erforderlich.<br />
8 2.33 Mosambik<br />
Mosambik ist nach seiner Verfassung (Art. 3) ein einheitlicher pluralistischer Staat. Einzige Quelle des<br />
Rechts sind die Verfassung und die Gesetzgebungsakte der verfassungsrechtlichen Organe. Der Islam<br />
hat keinen Einfluss auf das Familienrecht. Dieses ist noch von dem portugiesischen Recht geprägt.<br />
<strong>Islamische</strong> <strong>Eheverträge</strong> sind nicht erforderlich.<br />
8.2.34 Namibia<br />
Namibia ist nach Art. 1 Abs. 1 seiner Verfassung eine säkulare Republik. Die familienrechtlichen Gesetze<br />
sind durch so genannte Anwendungsgesetze übergeleitete Gesetze über Eheschließung und<br />
Ehescheidung aus dem ehemaligen Südafrika. Es ist nicht erkennbar ob die für Muslime in Südafrika<br />
geltenden Normen auch in Namibia gelten. Denn der Islam hat in Namibia keinen nennenswerten<br />
Anteil an der Bevölkerung. <strong>Islamische</strong> <strong>Eheverträge</strong> sind daher nicht erforderlich.<br />
8.2.35 Niger<br />
Nigers Bevölkerung ist zwar zu 95 % muslimisch, jedoch kennt Niger nur Gewohnheitsrecht und<br />
Gesetzesrecht, hingegen kein religiöses Recht. <strong>Islamische</strong>s Recht kommt nicht zur Anwendung. Die<br />
nigrische Verfassung sieht in Art. 4 die Trennung von Staat und Religion vor. Allerdings sollte für die<br />
Zukunft bedacht werden, dass es erste Anzeichen dafür gibt, dass der Islam mehr Einfluss im Recht gewinnt.<br />
Ein Entwurf zu einem Familiengesetzbuch von 2007 wurde abgelehnt, weil er die vollständige<br />
Gleichstellung der Geschlechter in der Ehe vorsah. In der chinesischen Presse (Xinhua) wurde über<br />
eine spektakuläre öffentliche Verbrennung dieses Gesetzentwurfs durch eine Gruppe von Muslimen<br />
berichtet (gaboneco.com/show_article.php?IDActu=21625)<br />
8.2.36 Nigeria<br />
Das Land (Federal Republic of Nigeria) ist nicht nur in einen islamischen Norden (50 % der Bevölkerung)<br />
und einen christlichen Süden aufgeteilt, sondern noch dazu in einen dualen Konflikt zwischen<br />
Gesetzesrecht und Gewohnheitsrecht. Die Beschreibung der Lage in der Presse reicht von der<br />
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