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Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt

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Für die Ausübung der Personensorge (hadana) schreibt Art. 122 Nr. 7 vor, dass der Sorgerechtsausübende<br />

in einem islamischen Umfeld leben muss, wenn das Kind von einem islamischen Mann abstammt<br />

und der Sorgerechtsinhaber nicht selbst Muslim ist. Vordringlich sorgeberechtigt ist die<br />

Mutter (Art. 123).<br />

Mauretanien ist eine islamische Republik. Die Muslime sind überwiegend Sunniten. Als Vertragsmuster<br />

eignet sich das vor einem deutschen Notar zu schließende Vertragsmuster.<br />

8.2.32 Mauritius<br />

Die Inselrepublik Mauritius hat zwar einen Anteil der Muslime an der Gesamtbevölkerung von etwa<br />

17 %, jedoch ist das Land nach seiner Verfassung von 1968 in der Änderung 2008 ein laizistischer<br />

Staat. Keine Religion darf benachteilig oder bevorzugt werden. Das Zivilgesetzbuch aus dem Jahre<br />

1974 gilt mit nur ganz geringen Änderungen noch heute fort. Danach gilt für alle Einwohner das<br />

Zivilgesetzbuch unabhängig von der Art der Eheschließung. Der Islam hat somit keinen Einfluss auf<br />

das Eherecht. Ein islamischer Ehevertrag ist nicht erforderlich.<br />

8 2.33 Mosambik<br />

Mosambik ist nach seiner Verfassung (Art. 3) ein einheitlicher pluralistischer Staat. Einzige Quelle des<br />

Rechts sind die Verfassung und die Gesetzgebungsakte der verfassungsrechtlichen Organe. Der Islam<br />

hat keinen Einfluss auf das Familienrecht. Dieses ist noch von dem portugiesischen Recht geprägt.<br />

<strong>Islamische</strong> <strong>Eheverträge</strong> sind nicht erforderlich.<br />

8.2.34 Namibia<br />

Namibia ist nach Art. 1 Abs. 1 seiner Verfassung eine säkulare Republik. Die familienrechtlichen Gesetze<br />

sind durch so genannte Anwendungsgesetze übergeleitete Gesetze über Eheschließung und<br />

Ehescheidung aus dem ehemaligen Südafrika. Es ist nicht erkennbar ob die für Muslime in Südafrika<br />

geltenden Normen auch in Namibia gelten. Denn der Islam hat in Namibia keinen nennenswerten<br />

Anteil an der Bevölkerung. <strong>Islamische</strong> <strong>Eheverträge</strong> sind daher nicht erforderlich.<br />

8.2.35 Niger<br />

Nigers Bevölkerung ist zwar zu 95 % muslimisch, jedoch kennt Niger nur Gewohnheitsrecht und<br />

Gesetzesrecht, hingegen kein religiöses Recht. <strong>Islamische</strong>s Recht kommt nicht zur Anwendung. Die<br />

nigrische Verfassung sieht in Art. 4 die Trennung von Staat und Religion vor. Allerdings sollte für die<br />

Zukunft bedacht werden, dass es erste Anzeichen dafür gibt, dass der Islam mehr Einfluss im Recht gewinnt.<br />

Ein Entwurf zu einem Familiengesetzbuch von 2007 wurde abgelehnt, weil er die vollständige<br />

Gleichstellung der Geschlechter in der Ehe vorsah. In der chinesischen Presse (Xinhua) wurde über<br />

eine spektakuläre öffentliche Verbrennung dieses Gesetzentwurfs durch eine Gruppe von Muslimen<br />

berichtet (gaboneco.com/show_article.php?IDActu=21625)<br />

8.2.36 Nigeria<br />

Das Land (Federal Republic of Nigeria) ist nicht nur in einen islamischen Norden (50 % der Bevölkerung)<br />

und einen christlichen Süden aufgeteilt, sondern noch dazu in einen dualen Konflikt zwischen<br />

Gesetzesrecht und Gewohnheitsrecht. Die Beschreibung der Lage in der Presse reicht von der<br />

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