Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt
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urkundlichen, Pass- und registerlichen Zwecke ihren vorehelichen Familiennamen<br />
auch während der Ehe weiter zu führen. 14<br />
j) Ich, der Erschienene zu 1., ermächtige und bevollmächtige hierdurch die<br />
Erschienene zu 2. als meine zukünftige Ehefrau unwiderruflich:<br />
aa) einen ehrenhaften Beruf auszuüben, insbesondere als ................. (erlernter<br />
Beruf) oder in einem ähnlichen ehrenhaften Beruf tätig zu sein.<br />
bb) in der ehelichen Wohnung Besuch von Verwandten aus dem Ausland<br />
zu empfangen, insbesondere aus .............................. (z. B. Deutschland)<br />
cc) jederzeit frei und ohne Beschränkung zu reisen sowie sich alle hierfür<br />
erforderlichen Urkunden, Genehmigungen und Ausweise selbständig<br />
und ohne Zustimmung oder Genehmigung des Ehemannes zu beschaffen.<br />
Hierüber wird heute eine besondere Ermächtigungs-/Vollmachtsurkunde<br />
erstellt. 15<br />
III. Allgemeines<br />
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Ehevertrages unwirksam sein<br />
oder werden, so wird davon die Wirksamkeit des übrigen<br />
Vertragsinhaltes nicht berührt.<br />
b) Wir, die Erschienenen zu 1. und 2., entbinden hierdurch den amtierenden<br />
Notar von jeder Haftung aus Nicht- oder Falschanwendung anderen als<br />
des deutschen Rechts.<br />
c) Wir beantragen die Erteilung einer Ausfertigung für jeden von uns. Der<br />
Notar ist ermächtigt, jedem der Erschienenen weitere Abschriften oder<br />
Ausfertigungen zu erteilen.<br />
Vorgelesen vom Notar, vom Dolmetscher in das<br />
Arabische übersetzt, von den Beteiligten<br />
genehmigt und von ihnen sowie vom Dolmetscher<br />
und den Zeugen eigenhändig unterschrieben:<br />
.......................................................................<br />
(künftiger Ehemann)<br />
.......................................................................<br />
(künftige Ehefrau)<br />
14 Vorbehaltlich des Namensrechts des betreffenden Landes, siehe auch gesonderte Schriften unter Ehewirkungen.<br />
15 Siehe wegen der Kinder auch Kapitel 8.1 (Modellvereinbarung)