21.12.2012 Aufrufe

Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt

Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt

Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

94<br />

11.1.6 Jemen<br />

Die Eheschließung vor einem deutschen Standesamt wird anerkannt.<br />

Eine Legalisation der Heiratsurkunde durch die zuständige Auslandsvertretung des Jemen in der<br />

Bundesrepublik Deutschland ist jedoch erforderlich.<br />

Die Anerkennung und Legalisation einer solchen Ehe schließen aber nicht aus, dass der jemenitische<br />

Ehemann bei einer Rückkehr in den Jemen mit bis zu vier Frauen gleichzeitig verheiratet sein darf.<br />

11.1.7 Jordanien<br />

Die Eheschließung vor einem deutschen Standesamt wird unter folgenden Voraussetzungen als<br />

gültig angesehen:<br />

Männer und Frauen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Einwilligung des Vormundes der Braut<br />

muss vorliegen. Im Ehevertrag muss das Brautgeld festgelegt sein. Es müssen zwei Zeugen anwesend<br />

sein.<br />

Eine Wiederholung der Eheschließung vor einem religiösen Gericht und die Registrierung der Eheschließung<br />

bei diesem ist nicht erforderlich. Die Bestätigung der standesamtlichen Eheschließung<br />

vor dem Religionsgericht und ihre Registrierung sind jedoch gestattet und werden empfohlen.<br />

11.1.8 Kuwait<br />

In der Regel wird die nach deutschem Recht vorgenommene Eheschließung nicht anerkannt. Hierbei<br />

macht es keinen Unterschied, ob der betroffene Kuwaiter Muslim oder Christ ist. Die Betreffenden<br />

müssen in Kuwait nochmals die Ehe eingehen und diese beim Gericht registrieren lassen.<br />

11.1.9 Libanon<br />

Eine so geschlossene Ehe ist im Libanon gültig. Die Eheschließung muss jedoch innerhalb eines Monats<br />

bei der nächsten libanesischen Auslandsvertretung gemeldet werden. Die Heiratsurkunde und<br />

Kopien der Personalausweise der Eheleute werden zur Eintragung in das Standesregister nach Beirut<br />

(Direction Générale du Recensement et de l‘Etat civil) übersandt. Das gleiche gilt auch bei Geburts-<br />

und Sterbefällen libanesischer Staatsangehöriger im Ausland.<br />

11.1.10 Malaysia<br />

Malaysia erkennt die Eheschließung vor einem deutschen Standesamt an.<br />

11.1.11 Pakistan<br />

Diese Eheschließung wird in Pakistan anerkannt, sie muss jedoch gemäß der „Muslim Laws Ordinance<br />

1961“ von einer pakistanischen Behörde registriert werden. Es ist hierbei ohne Bedeutung, ob die<br />

Ehe nach christlichem oder islamischem Recht geschlossen wurde. Für Christen werden besondere<br />

Register geführt, und zwar auch in dem Fall, in dem nur ein Ehepartner Christ ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!