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Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt

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11.2.8 Guinea<br />

Diese Eheschließung wird grundsätzlich anerkannt, jedoch müssen die Heiratsvoraussetzungen des<br />

guineischen Rechts erfüllt sein. Es ist ratsam, hierzu nähere Auskünfte bei der zuständigen Vertretung<br />

Guineas in der Bundesrepublik Deutschland einzuholen.<br />

Eine so geschlossene Ehe muss innerhalb von drei Monaten in das Eheregister der guineischen Auslandsvertretung<br />

eingetragen werden. Ob deutsches oder guineisches Eherecht auf die in Deutschland<br />

geschlossene Ehe anwendbar ist, ergibt sich aus den Bestimmungen des deutschen internationalen<br />

Privatrechts. Das guineische internationale Privatrecht entspricht weitgehend den entsprechenden<br />

französischen Bestimmungen, wobei aber im Einzelfall aus besonderer guineischer Rechtsauffassung<br />

eine ungünstigere Entscheidung ergehen kann (ordre public).<br />

Nach guineischem Recht (Art. 142 des Gesetzes von 1961) kann eine Ehe nur geschlossen werden,<br />

nachdem der Ehemann den Eltern der Braut ein Brautgeld in Naturalien oder in Geld bezahlt hat. Es<br />

dürfte für die Gültigkeit der Ehe in Guinea ratsam sein, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung,<br />

d. h. einen notariellen Ehevertrag auch in Deutschland zu schließen.<br />

11.2.9 Kamerun<br />

Kamerun erkennt die Eheschließung vor einem deutschen Standesamt an.<br />

11.2.10 Kenia<br />

Die deutsche standesamtliche Eheschließung wird unabhängig von der Religionszugehörigkeit des<br />

kenianischen Ehepartners anerkannt. Eine Legalisation oder Registrierung ist nicht erforderlich.<br />

11.2.11 Libyen<br />

Diese Eheschließung wird in Libyen anerkannt. Ist der Ehemann Muslim, müssen zwei muslimische<br />

Zeugen zugegen gewesen sein. Zudem sollte bei einer Eheschließung in Deutschland die Registrierung<br />

der Eheschließung in Libyen veranlaßt werden.<br />

11.2.12 Mali<br />

Mali erkennt die Eheschließung vor einem deutschen Standesamt an.<br />

11.2.13 Marokko<br />

Die allein vor einem deutschen Standesamt geschlossene Eheschließung reicht für die Anerkennung<br />

der Ehe in Marokko nicht aus; die Ehe muss auch nach marokkanischem Recht vor zwei zuständigen<br />

Heiratsnotaren (Adouls) geschlossen werden; ihr muss die Eheschließung vor einem deutschen Standesbeamten<br />

vorausgehen.<br />

11.2.14 Mauretanien<br />

In Mauretanien wird die deutsche standesamtliche Eheschließung anerkannt.<br />

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