Islamische Eheverträge - Bundesverwaltungsamt
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11.2.8 Guinea<br />
Diese Eheschließung wird grundsätzlich anerkannt, jedoch müssen die Heiratsvoraussetzungen des<br />
guineischen Rechts erfüllt sein. Es ist ratsam, hierzu nähere Auskünfte bei der zuständigen Vertretung<br />
Guineas in der Bundesrepublik Deutschland einzuholen.<br />
Eine so geschlossene Ehe muss innerhalb von drei Monaten in das Eheregister der guineischen Auslandsvertretung<br />
eingetragen werden. Ob deutsches oder guineisches Eherecht auf die in Deutschland<br />
geschlossene Ehe anwendbar ist, ergibt sich aus den Bestimmungen des deutschen internationalen<br />
Privatrechts. Das guineische internationale Privatrecht entspricht weitgehend den entsprechenden<br />
französischen Bestimmungen, wobei aber im Einzelfall aus besonderer guineischer Rechtsauffassung<br />
eine ungünstigere Entscheidung ergehen kann (ordre public).<br />
Nach guineischem Recht (Art. 142 des Gesetzes von 1961) kann eine Ehe nur geschlossen werden,<br />
nachdem der Ehemann den Eltern der Braut ein Brautgeld in Naturalien oder in Geld bezahlt hat. Es<br />
dürfte für die Gültigkeit der Ehe in Guinea ratsam sein, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung,<br />
d. h. einen notariellen Ehevertrag auch in Deutschland zu schließen.<br />
11.2.9 Kamerun<br />
Kamerun erkennt die Eheschließung vor einem deutschen Standesamt an.<br />
11.2.10 Kenia<br />
Die deutsche standesamtliche Eheschließung wird unabhängig von der Religionszugehörigkeit des<br />
kenianischen Ehepartners anerkannt. Eine Legalisation oder Registrierung ist nicht erforderlich.<br />
11.2.11 Libyen<br />
Diese Eheschließung wird in Libyen anerkannt. Ist der Ehemann Muslim, müssen zwei muslimische<br />
Zeugen zugegen gewesen sein. Zudem sollte bei einer Eheschließung in Deutschland die Registrierung<br />
der Eheschließung in Libyen veranlaßt werden.<br />
11.2.12 Mali<br />
Mali erkennt die Eheschließung vor einem deutschen Standesamt an.<br />
11.2.13 Marokko<br />
Die allein vor einem deutschen Standesamt geschlossene Eheschließung reicht für die Anerkennung<br />
der Ehe in Marokko nicht aus; die Ehe muss auch nach marokkanischem Recht vor zwei zuständigen<br />
Heiratsnotaren (Adouls) geschlossen werden; ihr muss die Eheschließung vor einem deutschen Standesbeamten<br />
vorausgehen.<br />
11.2.14 Mauretanien<br />
In Mauretanien wird die deutsche standesamtliche Eheschließung anerkannt.<br />
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