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OEFB Corner 02/2021

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TEXT GERHARD GERSTENMAYER, JOHANN HECHTL<br />

Direkt oder indirekt,<br />

das ist hier die Frage<br />

In dieser Ausgabe des ÖFB CORNER beschäftigen wir<br />

uns mit einer speziellen Art der Spielfortsetzung,<br />

nämlich dem „indirekten Freistoß“.<br />

Wann kann der Schiedsrichter<br />

überhaupt dem gegnerischen<br />

Team einen Freistoß<br />

(direkt oder indirekt) zusprechen?<br />

Dazu muss ein Vergehen<br />

eines Spielers, eines<br />

Auswechselspielers, ausgewechselten<br />

Spielers oder auch (das ist neu<br />

seit 2016) eines ausgeschlossenen Spielers<br />

oder eines Teamoffiziellen vorliegen. Wesentlich<br />

ist, dass zum Zeitpunkt des Vergehens<br />

der Ball im Spiel war, weshalb der Schiedsrichter<br />

auch auf das Vergehen zurückgreifen<br />

kann, wenn der Ball danach aus dem Spielfeld<br />

rollt, oder der Schiedsrichter wegen eines<br />

anderen Vorfalls pfeift, somit das Spiel unterbricht<br />

und auf ein unmittelbar zuvor erfolgtes<br />

Vergehen zurückgreift.<br />

Diese Vergehen sind nicht ausschließlich<br />

in der IFAB-Spielregel 12 zu finden, sondern<br />

auch in weiteren Spielregeln sind Situationen<br />

angeführt, bei deren Vorfall der Unparteiische<br />

auf einen Freistoß zu entscheiden hat.<br />

Erweitert wurde das Regelwerk auch<br />

dahingehend, dass der Tatort für das Vergehen<br />

nicht auf dem Spielfeld sein muss, sondern<br />

zusätzlich Vergehen außerhalb des Spielfeldes<br />

(z. B. in der Coaching-Zone, hinter dem Tor)<br />

entsprechend zu sanktionieren sind und ein<br />

Freistoß – oder sogar ein Strafstoß – verhängt<br />

werden darf.<br />

Mit den allgemeinen Bestimmungen<br />

über die Freistoßausführung haben wir uns<br />

bereits in der CORNER-Ausgabe 04/2019 be­<br />

schäftigt, jetzt wollen wir speziell den „indirekten<br />

Freistoß“ beleuchten.<br />

Direkt oder indirekt,<br />

das ist hier die Frage<br />

Wann sich der Schiedsrichter für welche<br />

Freistoßart entscheidet, obliegt weder seiner<br />

Laune noch seinem Bauchgefühl, dazu gibt<br />

ihm das Regelwerk klare Vorgaben.<br />

Einige Beispiele von Vergehen, für die ein<br />

indirekter Freistoß zu verhängen ist:<br />

Der häufigste Grund ist wohl die „strafbare<br />

Abseitsstellung“. Dazu wäre gleichzeitig zu<br />

erwähnen, dass der Ort des folgenden indirekten<br />

Freistoßes nicht mehr die Stelle ist,<br />

wo der Angreifer sozusagen im Abseits stand,<br />

sondern dort, wo er aktiv am Spiel teilnimmt<br />

und somit strafbar wird. Beispiel: Ein Angreifer<br />

steht in der gegnerischen Hälfte „grundsätzlich<br />

im Abseits“, die Flanke von seinem<br />

Verteidiger in seine Richtung fällt zu kurz aus,<br />

weshalb er in die eigene Spielhälfte zurückläuft<br />

und dort den Ball annimmt. Also liegt der<br />

Abspielort des indirekten Freistoßes wegen<br />

„Abseits“ in der eigenen Spielhälfte, da der<br />

Angreifer erst durch das Spielen des Balls in<br />

der eigenen Spielhälfte eine strafbare Abseitsstellung<br />

verursacht hatte. Dies war zu Beginn<br />

dieser Regeländerung bestimmt für viele<br />

Spieler und Zuseher gewöhnungsbedürftig.<br />

Weitere Beispiele:<br />

Alle verbalen Vergehen, Verstoß gegen die<br />

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CORNER <strong>02</strong>/21

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