OEFB Corner 02/2021
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TEXT GERHARD GERSTENMAYER, JOHANN HECHTL<br />
Direkt oder indirekt,<br />
das ist hier die Frage<br />
In dieser Ausgabe des ÖFB CORNER beschäftigen wir<br />
uns mit einer speziellen Art der Spielfortsetzung,<br />
nämlich dem „indirekten Freistoß“.<br />
Wann kann der Schiedsrichter<br />
überhaupt dem gegnerischen<br />
Team einen Freistoß<br />
(direkt oder indirekt) zusprechen?<br />
Dazu muss ein Vergehen<br />
eines Spielers, eines<br />
Auswechselspielers, ausgewechselten<br />
Spielers oder auch (das ist neu<br />
seit 2016) eines ausgeschlossenen Spielers<br />
oder eines Teamoffiziellen vorliegen. Wesentlich<br />
ist, dass zum Zeitpunkt des Vergehens<br />
der Ball im Spiel war, weshalb der Schiedsrichter<br />
auch auf das Vergehen zurückgreifen<br />
kann, wenn der Ball danach aus dem Spielfeld<br />
rollt, oder der Schiedsrichter wegen eines<br />
anderen Vorfalls pfeift, somit das Spiel unterbricht<br />
und auf ein unmittelbar zuvor erfolgtes<br />
Vergehen zurückgreift.<br />
Diese Vergehen sind nicht ausschließlich<br />
in der IFAB-Spielregel 12 zu finden, sondern<br />
auch in weiteren Spielregeln sind Situationen<br />
angeführt, bei deren Vorfall der Unparteiische<br />
auf einen Freistoß zu entscheiden hat.<br />
Erweitert wurde das Regelwerk auch<br />
dahingehend, dass der Tatort für das Vergehen<br />
nicht auf dem Spielfeld sein muss, sondern<br />
zusätzlich Vergehen außerhalb des Spielfeldes<br />
(z. B. in der Coaching-Zone, hinter dem Tor)<br />
entsprechend zu sanktionieren sind und ein<br />
Freistoß – oder sogar ein Strafstoß – verhängt<br />
werden darf.<br />
Mit den allgemeinen Bestimmungen<br />
über die Freistoßausführung haben wir uns<br />
bereits in der CORNER-Ausgabe 04/2019 be<br />
schäftigt, jetzt wollen wir speziell den „indirekten<br />
Freistoß“ beleuchten.<br />
Direkt oder indirekt,<br />
das ist hier die Frage<br />
Wann sich der Schiedsrichter für welche<br />
Freistoßart entscheidet, obliegt weder seiner<br />
Laune noch seinem Bauchgefühl, dazu gibt<br />
ihm das Regelwerk klare Vorgaben.<br />
Einige Beispiele von Vergehen, für die ein<br />
indirekter Freistoß zu verhängen ist:<br />
Der häufigste Grund ist wohl die „strafbare<br />
Abseitsstellung“. Dazu wäre gleichzeitig zu<br />
erwähnen, dass der Ort des folgenden indirekten<br />
Freistoßes nicht mehr die Stelle ist,<br />
wo der Angreifer sozusagen im Abseits stand,<br />
sondern dort, wo er aktiv am Spiel teilnimmt<br />
und somit strafbar wird. Beispiel: Ein Angreifer<br />
steht in der gegnerischen Hälfte „grundsätzlich<br />
im Abseits“, die Flanke von seinem<br />
Verteidiger in seine Richtung fällt zu kurz aus,<br />
weshalb er in die eigene Spielhälfte zurückläuft<br />
und dort den Ball annimmt. Also liegt der<br />
Abspielort des indirekten Freistoßes wegen<br />
„Abseits“ in der eigenen Spielhälfte, da der<br />
Angreifer erst durch das Spielen des Balls in<br />
der eigenen Spielhälfte eine strafbare Abseitsstellung<br />
verursacht hatte. Dies war zu Beginn<br />
dieser Regeländerung bestimmt für viele<br />
Spieler und Zuseher gewöhnungsbedürftig.<br />
Weitere Beispiele:<br />
Alle verbalen Vergehen, Verstoß gegen die<br />
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CORNER <strong>02</strong>/21