09.06.2021 Aufrufe

ELMA_Magazin_JuniJuli_2021

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

RECHT UND SOZIALES<br />

83<br />

ein Problem waren, ist das Nestmodell<br />

eher nicht die richtige Lösung. Auch<br />

sind weder Wechsel- noch Nestmodell<br />

rechtlich vorgesehen. Können sich die<br />

Eltern nicht einigen, wird die Hauptbezugsperson<br />

nach Befragung der Kinder<br />

(sehr belastend) gerichtlich festgestellt<br />

und bekommt vorläufig die Wohnung<br />

zugesprochen. Bei einem stark beruflich<br />

eingespannten Elternteil ist das<br />

Wechselmodell ohnehin schwer umzusetzen.<br />

Dennoch sollte auch in diesem<br />

Fall versucht werden, dass die Kinder<br />

möglichst viel Umgang mit dem Elternteil<br />

behalten, bei dem sie nicht wohnen.<br />

Es geht hierbei schließlich um das<br />

Wohl der Kinder, die beide Elternteile<br />

brauchen. Frust und Rachegefühle<br />

haben in Diskussionen um die Kinder<br />

nichts verloren. Entscheidungen über<br />

den Aufenthalt und auch wichtige Fragen<br />

der Erziehung sollen gemeinsam<br />

getroffen, getragen und den Kindern<br />

vermittelt werden, so schwer das<br />

manchmal auch fallen mag.<br />

Das Jugendamt hilft bei Anfragen und<br />

vermittelt ggf. eine Mediation. Wenn<br />

die Punkte Aufenthalt und Umgang<br />

geklärt sind, ist meist die Regelung<br />

des Unterhaltes essenziell. Bei verheirateten<br />

Paaren ist vorgesehen, dass das<br />

Einkommen, unter Berücksichtigung<br />

von Verbindlichkeiten, Aufwendungen<br />

und eines Bonus für Erwerbstätigkeit,<br />

aufgeteilt wird, wobei der Unterhaltspflichtige<br />

das Notwendige behalten<br />

muss, um sein eigenes Leben finanzieren<br />

zu können. Im Gegensatz zu den<br />

Fragen von Aufenthalt und Umgang,<br />

welche die Eltern wenn möglich selbst<br />

lösen sollten, ist es hier durchaus sinnvoll,<br />

von Anfang an anwaltliche Hilfe<br />

in Anspruch zu nehmen, um zumindest<br />

die Rechtslage zu kennen. Auch<br />

bei unverheirateten Paaren ist der<br />

betreuende Elternteil für notwendige<br />

Betreuungsleistung finanziell zu<br />

entschädigen. Überall, wo dies vom<br />

unterhaltsverpflichteten Elternteil<br />

nicht geleistet werden kann, sollte<br />

dann staatliche Hilfe in Anspruch genommen<br />

werden, sei es Unterhaltsvorschuss<br />

oder Aufstockung des Lebensunterhaltes.<br />

Beim Sorgerecht gehen<br />

Gesetzgeber und Rechtsprechung,<br />

zumindest im Raum Nürnberg, davon<br />

aus, dass in der großen Mehrzahl der<br />

Fälle das gemeinsame Sorgerecht der<br />

richtige Weg ist. Da dieses im Alltag<br />

weniger Auswirkungen hat als die<br />

meisten Menschen denken, sollte auch<br />

hier möglichst einvernehmlich gehandelt<br />

werden. Beim Sorgerecht geht es,<br />

wenn der Aufenthalt geklärt ist, im We-<br />

sentlichen um Rechte und Pflichten bei<br />

der Mitwirkung in den Bereichen Kita<br />

und Schule. Hier gilt das Gleiche wie<br />

bei der Erziehung: Auch wenn der/die<br />

Ex nervt: Zähne zusammenbeißen und<br />

zusammenarbeiten. Schließlich sind<br />

dann Fragen wie gemeinsames Eigentum<br />

und Hausrat Punkte, die geklärt<br />

werden müssen. Der gemeinsam angeschaffte<br />

Hausrat steht beiden Partnern<br />

hälftig zu. In die Ehe eingebrachtes Gut<br />

gehört weiterhin dem ursprünglichen<br />

Eigentümer. Bei gemeinsam gekauften<br />

Immobilien kann der ausgezogene<br />

Partner in der Regel spätestens nach<br />

Scheidung der Ehe den Verkauf verlangen.<br />

Auch hier sollte aber nach Wegen<br />

gesucht werden, welche die Kinder<br />

möglichst wenig belasten. Merke: Es<br />

lässt sich alles regeln, ihr dürft euch<br />

streiten, aber haltet die Kinder so weit<br />

wie möglich raus.<br />

© David Häuser<br />

Wolf von Rosenstiel<br />

ist Rechtsanwalt für<br />

Familienrecht und<br />

teilt sein Wissen nicht<br />

nur in seiner Kanzlei,<br />

sondern auch in<br />

unserer <strong>ELMA</strong>.<br />

• Geburt in persönlicher und familiärer Atmosphäre<br />

• Individuelle 1:1 Betreuung<br />

• Unser erfahrenes Team aus Fachärzten, Hebammen<br />

und Pflegekräften sorgt rund um die Uhr für ein Gefühl der<br />

Geborgenheit und Sicherheit<br />

• Eine natürliche Geburt kann in vielen individuellen<br />

Positionen erfolgen<br />

• Bonding von Anfang an (auch beim Kaiserschnitt)<br />

• Familien-, Ein- oder Zweibettzimmer auf der Wochenstation<br />

Gynäkologie und Geburtshilfe (24 h für Sie da)<br />

Chefarzt Dr. med. Valentin Klant | Tel. 09123 180 - 310<br />

Krankenhaus Lauf · Simonshofer Straße 55 · 91207 Lauf a. d. Pegnitz<br />

www.kh-nuernberger-land.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!