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Masterarbeit (Anhang)

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Kindeswohlgefährdung“ vom bayerischen Landesjugendamt - Zentrum Bayern Familie und<br />

Soziales (ZBFS) (2010) verwiesen.<br />

Eine emotionale Misshandlung liegt vor, wenn:<br />

dem Kind ein Gefühl der Ablehnung vermittelt wird, indem es gedemütigt und herabgesetzt<br />

wird,<br />

das Kind durch Liebesentzug, Zurücksetzung, Gleichgültigkeit und Ignorieren bestraft<br />

wird,<br />

es öffentlich lächerlich gemacht, beschämt oder bestraft wird,<br />

es durch verbale Gewalt terrorisiert, eingeschüchtert oder bedroht wird,<br />

persönliche Gegenstande des Kindes zerstört oder Haustiere gequält werden,<br />

es eingesperrt, alleingelassen oder von sozialen Kontakten isoliert wird,<br />

Eltern ihre Kinder in einem extrem überzogenen Maß beschimpfen oder das Kind automatisch<br />

für Probleme, Schwierigkeiten oder Pannen zu Hause verantwortlich machen,<br />

Eltern ihre Kinder durch unkontrollierte Impulsdurchbrüche und Wutanfalle in ständigen<br />

Schrecken versetzen.<br />

Auch überbehütendes und überfürsorgliches Verhalten kann zu seelischer Gewalt werden,<br />

wenn es Ohnmacht, Wertlosigkeit und Abhängigkeit vermittelt.<br />

Chronisch überhöhte, dem Leistungsvermögen des Kindes unangemessene Erwartungen<br />

hinsichtlich der Schulleistungen oder sportliche und künstlerische Anforderungen überfordern<br />

das Kind und können ggf. auch als emotionale Misshandlung bewertet werden.<br />

Zu einer emotionalen Vernachlässigung führt …<br />

eine mangelnde emotionale Zuwendung<br />

dem Alter nicht angemessenes Sich-selbst Überlassen<br />

fehlende Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben<br />

fehlende erzieherische Zuwendung bei Suchtmittelgebrauch des Kindes/Jugendlichen<br />

fehlende erzieherische Zuwendung bei Entwicklung delinquenten Verhaltens<br />

und die Weigerung der Eltern, dringend erforderliche psychologische, soziale oder erzieherische<br />

Unterstützung und Hilfen für das Kind zuzulassen 151<br />

In der Erziehungsberatung muss das mögliche elterliche Versagen eines angemessenen kindgerechten<br />

Verhaltens frühzeitig wahrgenommen und angesprochen werden, damit die Möglichkeit,<br />

„den Schutz und die Entwicklungsförderung des Kindes präventiv und nicht reaktiv<br />

zu gestalten“ 152 wahrgenommen werden kann. Konkret meint dies im Bezug auf die Arbeit<br />

mit Gefühlen in der Erziehungsberatung, dass überforderte Eltern im Umgang mit ihren Kindern<br />

geschult und sensibilisiert werden müssen, um dem Kind in seiner sozial-emotionalen<br />

Entwicklung eine Stütze sein zu können. Dies bedarf zusätzlich einer angemessenen Arbeit<br />

mit dem Kind, damit bestehende Risikofaktoren abgewendet werden können und das Kind<br />

151 vgl. Herrmann et al.2008, S.200<br />

152 Herrmann et al. 2008, S.200<br />

� 41�

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