Masterarbeit (Anhang)
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Kindeswohlgefährdung“ vom bayerischen Landesjugendamt - Zentrum Bayern Familie und<br />
Soziales (ZBFS) (2010) verwiesen.<br />
Eine emotionale Misshandlung liegt vor, wenn:<br />
dem Kind ein Gefühl der Ablehnung vermittelt wird, indem es gedemütigt und herabgesetzt<br />
wird,<br />
das Kind durch Liebesentzug, Zurücksetzung, Gleichgültigkeit und Ignorieren bestraft<br />
wird,<br />
es öffentlich lächerlich gemacht, beschämt oder bestraft wird,<br />
es durch verbale Gewalt terrorisiert, eingeschüchtert oder bedroht wird,<br />
persönliche Gegenstande des Kindes zerstört oder Haustiere gequält werden,<br />
es eingesperrt, alleingelassen oder von sozialen Kontakten isoliert wird,<br />
Eltern ihre Kinder in einem extrem überzogenen Maß beschimpfen oder das Kind automatisch<br />
für Probleme, Schwierigkeiten oder Pannen zu Hause verantwortlich machen,<br />
Eltern ihre Kinder durch unkontrollierte Impulsdurchbrüche und Wutanfalle in ständigen<br />
Schrecken versetzen.<br />
Auch überbehütendes und überfürsorgliches Verhalten kann zu seelischer Gewalt werden,<br />
wenn es Ohnmacht, Wertlosigkeit und Abhängigkeit vermittelt.<br />
Chronisch überhöhte, dem Leistungsvermögen des Kindes unangemessene Erwartungen<br />
hinsichtlich der Schulleistungen oder sportliche und künstlerische Anforderungen überfordern<br />
das Kind und können ggf. auch als emotionale Misshandlung bewertet werden.<br />
Zu einer emotionalen Vernachlässigung führt …<br />
eine mangelnde emotionale Zuwendung<br />
dem Alter nicht angemessenes Sich-selbst Überlassen<br />
fehlende Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben<br />
fehlende erzieherische Zuwendung bei Suchtmittelgebrauch des Kindes/Jugendlichen<br />
fehlende erzieherische Zuwendung bei Entwicklung delinquenten Verhaltens<br />
und die Weigerung der Eltern, dringend erforderliche psychologische, soziale oder erzieherische<br />
Unterstützung und Hilfen für das Kind zuzulassen 151<br />
In der Erziehungsberatung muss das mögliche elterliche Versagen eines angemessenen kindgerechten<br />
Verhaltens frühzeitig wahrgenommen und angesprochen werden, damit die Möglichkeit,<br />
„den Schutz und die Entwicklungsförderung des Kindes präventiv und nicht reaktiv<br />
zu gestalten“ 152 wahrgenommen werden kann. Konkret meint dies im Bezug auf die Arbeit<br />
mit Gefühlen in der Erziehungsberatung, dass überforderte Eltern im Umgang mit ihren Kindern<br />
geschult und sensibilisiert werden müssen, um dem Kind in seiner sozial-emotionalen<br />
Entwicklung eine Stütze sein zu können. Dies bedarf zusätzlich einer angemessenen Arbeit<br />
mit dem Kind, damit bestehende Risikofaktoren abgewendet werden können und das Kind<br />
151 vgl. Herrmann et al.2008, S.200<br />
152 Herrmann et al. 2008, S.200<br />
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