Masterarbeit (Anhang)
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muss im Bezug auf seine Wahrnehmung genau interpretieren, welches Gefühl der Klient womöglich<br />
empfindet und dieses gemeinsam mit dem Klienten symbolisieren. Denn die intersubjektive<br />
Wahrnehmung und Symbolisierung von Gefühlen des Klienten ist nicht zwangsläufig<br />
kongruent mit der des Beraters. Bei der Wahrnehmung von Gefühlen hilft auch keine<br />
„Anleitung“, denn bisher ist es „empirisch […]nicht gelungen, notwendige und hinreichende<br />
Kriterien für das Vorliegen einer bestimmten Emotion zu bestimmen.“ 233 Gerade Klienten,<br />
deren Gefühlswelt durch ihre Bindungs- und Bezugspersonen nur unzureichend gespiegelt<br />
wurde, können gelernt haben Gefühle, anders zu symbolisieren oder zu bezeichnen. Daher<br />
müssen der Berater und der Klient gemeinsam das Gefühl erkunden und erleben, um es sicher<br />
benennen zu können. 234 Um ein Gefühl zu bezeichnen, ist es hilfreich dies mit den Worten<br />
„ich habe das Gefühl …“ oder „ich fühle mich …“ zu beschreiben. Damit wird eine Mehrdeutigkeit<br />
eines Wortes vermieden, welche sonst zu Missverständnissen in der Kommunikation<br />
führen kann. Zum Beispiel gibt es einen Unterschied zwischen einem Verhalten und einem<br />
Gefühl, z.B. ob sich jemand hilflos fühlt oder nur hilflos aussieht und Unterstützung benötigt.<br />
Natürlich kann beides zugleich zutreffen. Jedoch sollten beide sprachlich voneinander unterschieden<br />
werden. Auch sollte zwischen einer Körperwahrnehmung wie z.B. „ich fühle deine<br />
Hand in meiner Hand“ und den begleitenden Gefühlen, wie z.B. Vertrauen, Zärtlichkeit oder<br />
Zuwendung unterschieden werden. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Gefühle Angst,<br />
Freude, Glück, Traurigkeit, Hass und Scham von einer Mehrdeutigkeit ausgenommen sind. 235<br />
In der Beratung sollte der Berater den Klient anweisen durch seine Wortwahl diese Zustände<br />
zu unterscheiden und genau darauf zu achten, was für ein Gefühl er verspürt. Dazu bedarf es<br />
einem feinfühligen Vorgehen, welches ein sicheres Umfeld für den Klienten schaffen soll,<br />
damit sich dieser emotional öffnen und Gefühle bewusst erleben kann. Nach Auszra und<br />
Herrmann (2011) versucht der Berater durch bestimmte Formen der Empathie den Gefühlen<br />
des Klienten nachzuspüren. Er nimmt die Gefühle des Klienten in sich auf, muss diese als<br />
vom Klienten ausgehend erkennen und sie ihm daraufhin spiegeln, indem er sie benennt, um<br />
den Klienten in seinem emotionalen Erleben (wahrnehmen und explorieren) zu unterstützen.<br />
Diese Empathieformen sind an die Vorgänge des Spiegelns und des aktiven Zuhörens gekoppelt<br />
(vgl. Kap. 6.1) und bestehen aus dem verbalen Hineindeuten von Gefühlen (verstehende<br />
Empathie), dem beiläufigem Vorschlagen von Gefühlen (explorative Empathie) und den empathischen<br />
Äußerungen zum möglichen Grundthema eines Gefühls (vermutende Interventi-<br />
233 Lohaus/Vierhaus/Maass 2010, S.135<br />
234 vgl. Beucke 2008, S.3ff<br />
235 vgl. Scheler 1999, S.47f<br />
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