03.05.2022 Aufrufe

smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2022

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

bauen und wie nah sie an die gemeinsame Grenze heranrücken<br />

dürfen. Unter Umständen steht und fällt damit auch der eigene<br />

Wunsch nach einer Solaranlage, weil der Nachbar zu viel Schatten<br />

wirft. Auch das sollten Interessierte vor dem Kauf genau<br />

prüfen. Und wer partout nicht neben einem Bolzplatz leben<br />

möchte, der sollte auch hier genau schauen, ob der Bebauungsplan<br />

einen solchen Platz in Zukunft zulässt.<br />

Gibt es für das betreffende Wohngebiet keinen gültigen Bebauungsplan,<br />

muss das neue Haus nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches<br />

geplant werden. Dieser Paragraph regelt die Bebauung<br />

in Gebieten ohne gültigen Bebauungsplan. Wird nach<br />

Paragraph 34 gebaut, müssen sich Neubauten nach den vorhandenen<br />

Bestandsbauten richten. In solchen Fällen muss die<br />

zuständige Baubehörde den Einzelfall abwägen. Um rechtsverbindlich<br />

Auskunft zu bekommen, muss der zukünftige Bauherr<br />

dazu in der Regel eine kostenpflichtige Bauvoranfrage beim<br />

Amt einreichen.<br />

Kann das Grundstück geteilt werden, müssen die neuen Grenzen<br />

eingemessen werden. Fachleute sprechen heute von der<br />

„Zerlegung“. Das ist in jedem Fall eine hoheitliche Aufgabe,<br />

die, je nach Bundesland, entweder vom Vermessungsamt oder<br />

einem amtlich bestellten Vermessungsingenieur übernommen<br />

wird. Beide werden nach Gebührenordnung bezahlt. Die Listen<br />

der zugelassenen Vermessungsingenieure werden in der<br />

Regel bei den Bau- beziehungsweise den Vermessungsämtern<br />

geführt. Wegen all dieser vielen Details rät der VPB: Vor dem<br />

Grundstückskauf immer erst zum Bauamt und den gültigen<br />

Bebauungsplan einsehen!<br />

IST EIN GRUNDSTÜCK<br />

AUCH TATSÄCHLICH BAULAND?<br />

Hat der Bauinteressent ein bestimmtes Grundstück ins Visier<br />

genommen, sollte er beachten: Nicht immer ist das schöne<br />

Fleckchen Land auch tatsächlich Bauland. Fachleute unterscheiden<br />

zwischen Bauland und Bauerwartungsland.<br />

Unter den Begriff Bauerwartungsland fallen bestimmte Grünflächen,<br />

die im Flächennutzungsplan der Kommune bereits als<br />

Bauland vorgesehen sind, aber für die noch kein Bebauungsplan<br />

existiert. Im Prinzip kann dort eines Tages gebaut werden,<br />

einen Rechtsanspruch auf den Bau eines Hauses hat der Käufer<br />

aber nicht.<br />

Anders ist das beim Bauland. Dabei handelt es sich um Grundstücke,<br />

für die schon ein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert,<br />

die aber noch nicht erschlossen sind. Dort hat der Käufer<br />

zwar einen Rechtsanspruch aufs Bauen, aber die Bebauung<br />

kann dennoch eine Zeit lang auf sich warten lassen. Wer also<br />

unter Zeitdruck steht, der sollte sich vorher bei der Kommune<br />

genau erkundigen, wann mit der Erschließung zu rechnen ist.<br />

Ein Stück weiter sind alle, die sich ein Baugrundstück in einem<br />

fertig erschlossenen, vielleicht schon bebauten Gebiet kaufen.<br />

Dort sind alle rechtlichen Voraussetzungen für den Bau erfüllt;<br />

entweder es existiert ein rechtsgültiger Bebauungsplan, oder<br />

der Neubau muss sich (gemäß Paragraph 34 Bundesbaugesetz)<br />

an die Umgebung anpassen. In jedem Fall können die Bauherren<br />

sofort mit der Hausplanung beginnen und ihre Baupläne<br />

zur Genehmigung einreichen.<br />

Im Neubaugebiet kommen noch die anteiligen Erschließungskosten<br />

auf die Bauherren zu. Anschlüsse für Gas, Wasser, Abwasser<br />

und Strom werden umgelegt und müssen von allen<br />

Grundstückseigentümern bezahlt werden. Wer im Bestand<br />

baut, muss diese Gebühren nicht bezahlen. Zunächst nicht –<br />

denn auch alle nach Jahrzehnten anfallenden Reparatur- und<br />

Ausbauarbeiten werden stets wieder auf die Anlieger umgelegt.<br />

Grundsätzlich, so rät der VPB, sollten sich Grundstückskäufer<br />

immer vor dem Kauf über den Stand der Bebaubarkeit informieren,<br />

sonst erleben sie eventuell eine böse Überraschung.<br />

Der VPB empfiehlt auch, im Zweifelsfall einen Bausachverständigen<br />

mit der Prüfung des Grundstücks zu beauftragen. Er klärt<br />

bereits vor dem Kauf, ob der Baugrund für die geplante Bebauung<br />

überhaupt geeignet ist und ob Hochwasser oder drückendes<br />

Grundwasser das zukünftige Eigenheim gefährden. <br />

red<br />

Mit Hilfe des Bebauungsplans wird<br />

geregelt, wie wo gebaut werden darf.<br />

Foto: Marcel –stock.adobe.com- stock.adobe.com<br />

35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!