smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2022
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bauen und wie nah sie an die gemeinsame Grenze heranrücken<br />
dürfen. Unter Umständen steht und fällt damit auch der eigene<br />
Wunsch nach einer Solaranlage, weil der Nachbar zu viel Schatten<br />
wirft. Auch das sollten Interessierte vor dem Kauf genau<br />
prüfen. Und wer partout nicht neben einem Bolzplatz leben<br />
möchte, der sollte auch hier genau schauen, ob der Bebauungsplan<br />
einen solchen Platz in Zukunft zulässt.<br />
Gibt es für das betreffende Wohngebiet keinen gültigen Bebauungsplan,<br />
muss das neue Haus nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches<br />
geplant werden. Dieser Paragraph regelt die Bebauung<br />
in Gebieten ohne gültigen Bebauungsplan. Wird nach<br />
Paragraph 34 gebaut, müssen sich Neubauten nach den vorhandenen<br />
Bestandsbauten richten. In solchen Fällen muss die<br />
zuständige Baubehörde den Einzelfall abwägen. Um rechtsverbindlich<br />
Auskunft zu bekommen, muss der zukünftige Bauherr<br />
dazu in der Regel eine kostenpflichtige Bauvoranfrage beim<br />
Amt einreichen.<br />
Kann das Grundstück geteilt werden, müssen die neuen Grenzen<br />
eingemessen werden. Fachleute sprechen heute von der<br />
„Zerlegung“. Das ist in jedem Fall eine hoheitliche Aufgabe,<br />
die, je nach Bundesland, entweder vom Vermessungsamt oder<br />
einem amtlich bestellten Vermessungsingenieur übernommen<br />
wird. Beide werden nach Gebührenordnung bezahlt. Die Listen<br />
der zugelassenen Vermessungsingenieure werden in der<br />
Regel bei den Bau- beziehungsweise den Vermessungsämtern<br />
geführt. Wegen all dieser vielen Details rät der VPB: Vor dem<br />
Grundstückskauf immer erst zum Bauamt und den gültigen<br />
Bebauungsplan einsehen!<br />
IST EIN GRUNDSTÜCK<br />
AUCH TATSÄCHLICH BAULAND?<br />
Hat der Bauinteressent ein bestimmtes Grundstück ins Visier<br />
genommen, sollte er beachten: Nicht immer ist das schöne<br />
Fleckchen Land auch tatsächlich Bauland. Fachleute unterscheiden<br />
zwischen Bauland und Bauerwartungsland.<br />
Unter den Begriff Bauerwartungsland fallen bestimmte Grünflächen,<br />
die im Flächennutzungsplan der Kommune bereits als<br />
Bauland vorgesehen sind, aber für die noch kein Bebauungsplan<br />
existiert. Im Prinzip kann dort eines Tages gebaut werden,<br />
einen Rechtsanspruch auf den Bau eines Hauses hat der Käufer<br />
aber nicht.<br />
Anders ist das beim Bauland. Dabei handelt es sich um Grundstücke,<br />
für die schon ein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert,<br />
die aber noch nicht erschlossen sind. Dort hat der Käufer<br />
zwar einen Rechtsanspruch aufs Bauen, aber die Bebauung<br />
kann dennoch eine Zeit lang auf sich warten lassen. Wer also<br />
unter Zeitdruck steht, der sollte sich vorher bei der Kommune<br />
genau erkundigen, wann mit der Erschließung zu rechnen ist.<br />
Ein Stück weiter sind alle, die sich ein Baugrundstück in einem<br />
fertig erschlossenen, vielleicht schon bebauten Gebiet kaufen.<br />
Dort sind alle rechtlichen Voraussetzungen für den Bau erfüllt;<br />
entweder es existiert ein rechtsgültiger Bebauungsplan, oder<br />
der Neubau muss sich (gemäß Paragraph 34 Bundesbaugesetz)<br />
an die Umgebung anpassen. In jedem Fall können die Bauherren<br />
sofort mit der Hausplanung beginnen und ihre Baupläne<br />
zur Genehmigung einreichen.<br />
Im Neubaugebiet kommen noch die anteiligen Erschließungskosten<br />
auf die Bauherren zu. Anschlüsse für Gas, Wasser, Abwasser<br />
und Strom werden umgelegt und müssen von allen<br />
Grundstückseigentümern bezahlt werden. Wer im Bestand<br />
baut, muss diese Gebühren nicht bezahlen. Zunächst nicht –<br />
denn auch alle nach Jahrzehnten anfallenden Reparatur- und<br />
Ausbauarbeiten werden stets wieder auf die Anlieger umgelegt.<br />
Grundsätzlich, so rät der VPB, sollten sich Grundstückskäufer<br />
immer vor dem Kauf über den Stand der Bebaubarkeit informieren,<br />
sonst erleben sie eventuell eine böse Überraschung.<br />
Der VPB empfiehlt auch, im Zweifelsfall einen Bausachverständigen<br />
mit der Prüfung des Grundstücks zu beauftragen. Er klärt<br />
bereits vor dem Kauf, ob der Baugrund für die geplante Bebauung<br />
überhaupt geeignet ist und ob Hochwasser oder drückendes<br />
Grundwasser das zukünftige Eigenheim gefährden. <br />
red<br />
Mit Hilfe des Bebauungsplans wird<br />
geregelt, wie wo gebaut werden darf.<br />
Foto: Marcel –stock.adobe.com- stock.adobe.com<br />
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