smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2022
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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Rente. Diese wird dann entweder über einen festen Zeitraum<br />
oder lebenslang, auf sogenannter Leibrentenbasis, abgezahlt. Neben<br />
der monatlichen Rente können beide Parteien zusätzlich die<br />
Zahlung eines Einmalbetrags zu Beginn der Rentenlaufzeit vereinbaren.<br />
Das verringert die regelmäßigen Zahlungen.<br />
Der Käufer hat vor allem den entscheidenden Vorteil, dass er<br />
kaum bis gar keine Eigenmittel für den Kauf bzw. dessen Finanzierung<br />
einsetzen muss. Als Käufer spekuliert man – so<br />
makaber das auch klingt – vor allem aber auch damit, dass die<br />
Begünstigten der Leibrente früher versterben als ursprünglich<br />
kalkuliert. Der Verkäufer kann bei einer Leibrente gerade in<br />
Zeiten der aktuell niedrigen Zinsen meist eine höhere Rente<br />
erzielen, als würde er den kompletten Kaufpreis erhalten und<br />
am Kapitalmarkt anlegen. Außerdem werden die Erträge aus<br />
der Leib-/Zeitrente anders besteuert als Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />
Bei der klassischen Leibrente erhält der Eigentümer<br />
zudem ein lebenslanges Wohnrecht, das im Grundbuch abgesichert<br />
wird. So kann man die Immobilie „zu Geld machen”, ohne<br />
ausziehen zu müssen.<br />
Zudem ist dieses Modell ideal geeignet für sog. Sanierungsprojekte.<br />
Denn stark renovierungsbedürftige Häuser fordern meistens<br />
einen hohen Einsatz an Arbeitskraft und Kapital. Banken<br />
reagieren bei solchen Immobilien meistens sehr zurückhaltend,<br />
weil sie den Wert solcher Häuser nur schwer einschätzen können.<br />
Hier kann der Verkauf auf Rentenbasis eine echte Lösung sein.<br />
Der Käufer zahlt eine mietähnliche Rente an den Verkäufer und<br />
kann vorhandene Eigenmittel in die Sanierung der Immobilie<br />
stecken. Wichtig: Banken sind kaum bereit, Kredite für den Ausbau<br />
oder die Sanierung zu gewähren, da die Rentenzahlungen<br />
normalerweise als sog. Reallast im Grundbuch eingetragen werden<br />
und die Immobilie damit grundbuchlich oft hoch belastet ist.<br />
Damit lässt sich zum Beispiel ein vorgezogener Ruhestand finanzieren<br />
oder der Kauf einer kleineren Immobilie, die dem Verkäufer<br />
nach Ablauf der Zeitrente als Altersruhesitz dient.<br />
Der Nachteil: Eine frühere Übernahme der Immobilie durch den<br />
Käufer bedeutet nicht automatisch ein Ende der Zeitrente. Sind<br />
Erben vorhanden, können diese auf der Weiterführung der Rentenzahlung<br />
bis zum Vertragsende bestehen. Diese Frage sollten<br />
Sie im Rentenvertrag eindeutig regeln! Verkäufer müssen damit<br />
rechnen, dass sie nicht die maximal mögliche Rente erhalten.<br />
Grund: Die Zeitrente mindert sich um das eingetragene Wohnrecht,<br />
das als fiktive Miete gegengerechnet wird.<br />
Die Leibrente ist – im Gegensatz zur Zeitrente – nicht befristet.<br />
Da sie lebenslang an den Verkäufer fließt, spielt die Restlebenserwartung<br />
des Verkäufers eine große Rolle. Um ein plötzliches<br />
Ende der Rentenzahlungen bei unerwartet frühem Tod des Verkäufers<br />
zu verhindern, wird häufig eine Mindestrentenlaufzeit<br />
vereinbart. Die Garantiezeit soll im Bedarfsfall die Ansprüche<br />
von Hinterbliebenen ausgleichen. Im Gegensatz zur Laufzeit der<br />
Leibrentenzahlung kann das eingetragene Wohnrecht nicht über<br />
den Tod hinaus verlängert werden. Es erlischt mit dem Ableben<br />
des Verkäufers.<br />
Verkäuferinnen und Verkäufer erhöhen mithilfe einer Leibrente<br />
lebenslang ihre Liquidität und damit ihren finanziellen Spielraum.<br />
Sie genießen Planungssicherheit bis zum Lebensende.<br />
ZEITRENTE KONTRA LEIBRENTE<br />
Bei der Zeitrente wird ein fester Zahlungszeitraum vereinbart<br />
(zum Beispiel zehn oder 20 Jahre), danach ist die Immobilie<br />
quasi abbezahlt. Die Lebensdauer des Verkäufers, also des Rentenberechtigten,<br />
spielt bei diesem Modell keine Rolle. Die Höhe<br />
der monatlichen Rente ergibt sich, indem der Kaufpreis minus<br />
Wohnwert (fiktive Miete) zuzüglich anfallender Zinsen auf den<br />
vereinbarten Rentenzeitraum umgelegt wird. Mit Ablauf der<br />
Zeitrente endet in der Regel das Wohnrecht des Verkäufers und<br />
der Käufer kann über das Objekt verfügen, also selbst einziehen<br />
oder es vermieten.<br />
Die Zeitrente bietet eine hohe Kalkulationssicherheit. Als Käufer<br />
wissen Sie ganz genau, wann die Immobilie abbezahlt ist und<br />
wann Sie das Objekt übernehmen können. Auch die Gesamtkosten<br />
sind durch die befristete Rentenzahlung sehr gut planbar.<br />
Mehr noch: Sollte der Verkäufer vor Ablauf des vereinbarten<br />
Zeitraums sterben, ist es sogar möglich, früher über das Objekt<br />
zu verfügen. Details dazu müssen Sie vertraglich regeln. Für Verkäuferinnen<br />
und Verkäufer bietet die Zeitrente die Möglichkeit,<br />
über einen bestimmten Zeitraum höhere Einkünfte zu beziehen.<br />
Komfortbetten mit Niveau<br />
bieten optisch verborgen viel rückenschonenden<br />
Komfort. Die motorische Höhenverstellung lässt<br />
Sie mühelos aufstehen und vereinfacht das Staubsaugen<br />
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