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smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2022

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<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Rente. Diese wird dann entweder über einen festen Zeitraum<br />

oder lebenslang, auf sogenannter Leibrentenbasis, abgezahlt. Neben<br />

der monatlichen Rente können beide Parteien zusätzlich die<br />

Zahlung eines Einmalbetrags zu Beginn der Rentenlaufzeit vereinbaren.<br />

Das verringert die regelmäßigen Zahlungen.<br />

Der Käufer hat vor allem den entscheidenden Vorteil, dass er<br />

kaum bis gar keine Eigenmittel für den Kauf bzw. dessen Finanzierung<br />

einsetzen muss. Als Käufer spekuliert man – so<br />

makaber das auch klingt – vor allem aber auch damit, dass die<br />

Begünstigten der Leibrente früher versterben als ursprünglich<br />

kalkuliert. Der Verkäufer kann bei einer Leibrente gerade in<br />

Zeiten der aktuell niedrigen Zinsen meist eine höhere Rente<br />

erzielen, als würde er den kompletten Kaufpreis erhalten und<br />

am Kapitalmarkt anlegen. Außerdem werden die Erträge aus<br />

der Leib-/Zeitrente anders besteuert als Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />

Bei der klassischen Leibrente erhält der Eigentümer<br />

zudem ein lebenslanges Wohnrecht, das im Grundbuch abgesichert<br />

wird. So kann man die Immobilie „zu Geld machen”, ohne<br />

ausziehen zu müssen.<br />

Zudem ist dieses Modell ideal geeignet für sog. Sanierungsprojekte.<br />

Denn stark renovierungsbedürftige Häuser fordern meistens<br />

einen hohen Einsatz an Arbeitskraft und Kapital. Banken<br />

reagieren bei solchen Immobilien meistens sehr zurückhaltend,<br />

weil sie den Wert solcher Häuser nur schwer einschätzen können.<br />

Hier kann der Verkauf auf Rentenbasis eine echte Lösung sein.<br />

Der Käufer zahlt eine mietähnliche Rente an den Verkäufer und<br />

kann vorhandene Eigenmittel in die Sanierung der Immobilie<br />

stecken. Wichtig: Banken sind kaum bereit, Kredite für den Ausbau<br />

oder die Sanierung zu gewähren, da die Rentenzahlungen<br />

normalerweise als sog. Reallast im Grundbuch eingetragen werden<br />

und die Immobilie damit grundbuchlich oft hoch belastet ist.<br />

Damit lässt sich zum Beispiel ein vorgezogener Ruhestand finanzieren<br />

oder der Kauf einer kleineren Immobilie, die dem Verkäufer<br />

nach Ablauf der Zeitrente als Altersruhesitz dient.<br />

Der Nachteil: Eine frühere Übernahme der Immobilie durch den<br />

Käufer bedeutet nicht automatisch ein Ende der Zeitrente. Sind<br />

Erben vorhanden, können diese auf der Weiterführung der Rentenzahlung<br />

bis zum Vertragsende bestehen. Diese Frage sollten<br />

Sie im Rentenvertrag eindeutig regeln! Verkäufer müssen damit<br />

rechnen, dass sie nicht die maximal mögliche Rente erhalten.<br />

Grund: Die Zeitrente mindert sich um das eingetragene Wohnrecht,<br />

das als fiktive Miete gegengerechnet wird.<br />

Die Leibrente ist – im Gegensatz zur Zeitrente – nicht befristet.<br />

Da sie lebenslang an den Verkäufer fließt, spielt die Restlebenserwartung<br />

des Verkäufers eine große Rolle. Um ein plötzliches<br />

Ende der Rentenzahlungen bei unerwartet frühem Tod des Verkäufers<br />

zu verhindern, wird häufig eine Mindestrentenlaufzeit<br />

vereinbart. Die Garantiezeit soll im Bedarfsfall die Ansprüche<br />

von Hinterbliebenen ausgleichen. Im Gegensatz zur Laufzeit der<br />

Leibrentenzahlung kann das eingetragene Wohnrecht nicht über<br />

den Tod hinaus verlängert werden. Es erlischt mit dem Ableben<br />

des Verkäufers.<br />

Verkäuferinnen und Verkäufer erhöhen mithilfe einer Leibrente<br />

lebenslang ihre Liquidität und damit ihren finanziellen Spielraum.<br />

Sie genießen Planungssicherheit bis zum Lebensende.<br />

ZEITRENTE KONTRA LEIBRENTE<br />

Bei der Zeitrente wird ein fester Zahlungszeitraum vereinbart<br />

(zum Beispiel zehn oder 20 Jahre), danach ist die Immobilie<br />

quasi abbezahlt. Die Lebensdauer des Verkäufers, also des Rentenberechtigten,<br />

spielt bei diesem Modell keine Rolle. Die Höhe<br />

der monatlichen Rente ergibt sich, indem der Kaufpreis minus<br />

Wohnwert (fiktive Miete) zuzüglich anfallender Zinsen auf den<br />

vereinbarten Rentenzeitraum umgelegt wird. Mit Ablauf der<br />

Zeitrente endet in der Regel das Wohnrecht des Verkäufers und<br />

der Käufer kann über das Objekt verfügen, also selbst einziehen<br />

oder es vermieten.<br />

Die Zeitrente bietet eine hohe Kalkulationssicherheit. Als Käufer<br />

wissen Sie ganz genau, wann die Immobilie abbezahlt ist und<br />

wann Sie das Objekt übernehmen können. Auch die Gesamtkosten<br />

sind durch die befristete Rentenzahlung sehr gut planbar.<br />

Mehr noch: Sollte der Verkäufer vor Ablauf des vereinbarten<br />

Zeitraums sterben, ist es sogar möglich, früher über das Objekt<br />

zu verfügen. Details dazu müssen Sie vertraglich regeln. Für Verkäuferinnen<br />

und Verkäufer bietet die Zeitrente die Möglichkeit,<br />

über einen bestimmten Zeitraum höhere Einkünfte zu beziehen.<br />

Komfortbetten mit Niveau<br />

bieten optisch verborgen viel rückenschonenden<br />

Komfort. Die motorische Höhenverstellung lässt<br />

Sie mühelos aufstehen und vereinfacht das Staubsaugen<br />

oder Betten beziehen.<br />

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