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smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2022

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Sanierung & Energie<br />

während die Gesamtkosten steigen, unter anderem durch zusätzliche<br />

Anfahrten etc.<br />

Nicht zu unterschätzen ist der Aufwand einer solchen Nachrüstpflicht.<br />

Sie müssen rechtzeitig planen, damit die Montage im vorgegebenen<br />

Zeitfenster erfolgt.<br />

Entscheiden Sie sich stattdessen gleich für eine Gas-Hybridheizung<br />

mit Solarthermie, erhalten Sie nicht nur mehr Förderung<br />

(30–40 Prozent der Gesamtkosten), Sie sparen auch deutlich früher<br />

Heizkosten ein. So können Sie beispielsweise den Wärmebedarf<br />

im Sommer (für Warmwasser) komplett über die Solaranlage<br />

laufen lassen. Der Gasverbrauch reduziert sich so noch einmal<br />

um bis zu 25 Prozent. Aber was passiert mit der gezahlten Förderung,<br />

wenn Sie nach zwei Jahren die erneuerbare Wärmequelle<br />

nicht einbauen? In diesem Fall haben Sie die bereits erhaltene<br />

Förderung wieder zurückzuzahlen. Das BAFA hat angekündigt,<br />

hier nachzuprüfen, ob die Erweiterung rechtzeitig vorgenommen<br />

wurde.<br />

HEIZUNGSFÖRDERUNG NACH DEM BEG:<br />

DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN<br />

(1) Wie hoch ist die neue Förderung, wenn ich Solarthermie<br />

nur zur Warmwasserbereitung nutze?<br />

Nur wenn Sie eine Gashybridheizung kaufen, bei der Solarthermie<br />

auch heizungsunterstützend eingesetzt wird, beträgt die<br />

BAFA-Heizungsförderung 40 Prozent (wenn Sie vorher eine Ölheizung<br />

hatten) oder 30 Prozent auf alle förderfähigen Kosten.<br />

Sorgt Solarthermie ausschließlich für Trinkwassererwärmung,<br />

wird nur die Solaranlage mit 30 Prozent gefördert.<br />

(2) Wer kann Heizungsförderung beantragen?<br />

Alle Gebäudetypen und Gebäudegrößen können gefördert werden,<br />

also auch Gewerbeeinheiten und Gebäude mit mehr als<br />

zwei Einheiten. Bei den Eigentümern spielt es keine Rolle: ob<br />

Privatperson, Vereine, Unternehmen oder Wohnungseigentümergemeinschaft.<br />

(3) Heizungsförderung: Was wird genau gefördert?<br />

Förderfähig ist die gesamte Heizungsmodernisierung. Das beinhaltet<br />

neben den Anschaffungskosten für die neue Heizung auch<br />

die Installation und Maßnahmen, die im direkten Zusammenhand<br />

mit der Installation und der Inbetriebnahme der Heizung<br />

stehen. Dazu gehört beispielsweise auch die Entsorgung des Öltanks,<br />

die Schornsteinsanierung sowie Kosten für Anschaffung<br />

und Installation eines Pufferspeichers.<br />

(4) Was wird nicht gefördert?<br />

Es werden keine Heizungen gefördert, die Öl als Brennstoff nutzen.<br />

Kombinieren Sie eine Ölheizung mit einem erneuerbaren<br />

Wärmeerzeuger, dann kann dieser gefördert werden.<br />

(5) Wann muss ich den Antrag einreichen?<br />

Der Antrag auf den Zuschuss muss vor Vorhabenbeginn bei der<br />

BAFA erfolgen. Das heißt, bevor Sie Ihrem Heizungsbauer die<br />

Auftragsbestätigung geben. Maßgeblich ist dabei, wann der Antrag<br />

bei der BAFA eingeht.<br />

(6) Wann bekomme ich die Förderung ausgezahlt?<br />

Den Förderzuschuss erhalten Sie nach der Installation komplett<br />

ausgezahlt.<br />

(7) Kann ich den geförderten Heizungswechsel zusätzlich<br />

als Handwerkerleistung steuerlich absetzen?<br />

Geförderte Handwerkerleistungen können nicht von der Steuer<br />

abgesetzt werden, da dies einer doppelten Förderung ein und<br />

derselben Leistung entsprechen würde.<br />

(8) Wird eine Gasheizung noch gefördert?<br />

Mit der Änderung der Förderrichtlinien hat der Gesetzgeber den<br />

Fokus verschoben. Effiziente Anlagen, wie neue Gas-Brennwertheizungen,<br />

werden ohne Einbeziehung erneuerbarer Wärmeerzeugung<br />

nicht mehr gefördert. Dennoch lohnt es sich, die alte<br />

Heizung gegen eine effiziente Anlage auszutauschen, dass Sie so<br />

bis zu 30 Prozent allein durch die moderne Brennwerttechnik<br />

einsparen. Das ist vor allem vor dem Hintergrund der Einführung<br />

eines CO 2<br />

-Preises von Bedeutung. Die einfache Rechnung:<br />

Wenn Sie Brennstoff sparen, müssen Sie auch nicht für die entsprechenden<br />

Emissionen bezahlen.<br />

(9) Werden Maßnahmen wie ein hydraulischer<br />

Abgleich gefördert?<br />

Ja, das BAFA fördert auch Heizungsoptimierungen, wie den<br />

Pumpentausch oder einen hydraulischen Abgleich mit 20 Prozent.<br />

Mit diesen Maßnahmen können Sie ohne großen Aufwand<br />

Ihre Heizkosten spürbar senken.<br />

BRENNSTOFFZELLENHEIZUNG: FÖRDERUNG NUTZEN<br />

Der Einsatz der Brennstoffzelle für Strom erzeugende Heizungsanlagen<br />

wird in Deutschland staatlich und auf kommunaler<br />

Ebene sowie auf Länderebene gefördert. Hierzu gehören Neuinstallationen<br />

ebenso wie Modernisierungen. Die Brennstoffzellenheizung<br />

bietet Hausbesitzern die Chance, mit ihrer Heizung<br />

Strom und Wärme zu erzeugen. Hierfür wird wie in einem kleinen<br />

Kraftwerk Erdgas in Wasserstoff umgewandelt. Durch eine<br />

chemische Reaktion in der Brennstoffzelle erzeugt Wasserstoff<br />

Wärme und Strom.<br />

Die Wirkungsgrade der Brennstoffzellenheizung sind noch höher<br />

als bei der Brennwerttechnik. Zudem sinken die Emissionen<br />

auf ein Minimum, da bei der Umwandlung von Erdgas über die<br />

Brennstoffzelle überwiegend Wasserdampf entsteht. Die Förderung<br />

der Brennstoffzellenheizung ist im Zuge der Energiewende<br />

und des neuen Klimaschutzgesetzes nur ein logischer Schritt<br />

hin zu emissionsarmer, CO 2<br />

-reduzierter Gewinnung von Wärme<br />

und Strom.<br />

GIBT ES FÖRDERUNG DER<br />

BRENNSTOFFZELLENHEIZUNG ÜBER DIE KfW?<br />

Auf Bundesebene haben Verbraucher die Möglichkeit, sich die<br />

Brennstoffzellenheizung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />

(KfW) fördern zu lassen. Das Förderprogramm „Energieeffizient<br />

Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ existiert<br />

bereits seit 2016. Mittlerweile haben viele Hersteller diese<br />

hocheffizienten, stromerzeugenden Heizsysteme auf den Markt<br />

54 Foto: Mike Fouque - stock.adobe.com

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