smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2022
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Versicherung & Recht<br />
FALLSTRICKE DES MIETRECHTS<br />
RECHTSTIPPS FÜR DEN MIETALLTAG UND EIN FRIEDLICHES MITEINANDER<br />
Die Fallstricke des Mietrechts: sie sind<br />
vielfältig. Es beginnt bei der Regelung,<br />
wie WGs ihren Mietvertrag regeln,<br />
geht weiter zum Tod eines Mieters, denn<br />
hier endet ein Mietverhältnis nicht automatisch.<br />
Hinzu kommt der Grundriss<br />
einer Wohnung, denn jeder Quadratmeter<br />
zählt, und geht über zur Frage: welche<br />
Erlaubnis wird für einen Umbau benötigt?<br />
Zu klären sind auch folgende Fragen:<br />
Haften Erben für eventuelle Schäden<br />
bzw. wann ist eine Mieterhöhung nicht<br />
zulässig. Fragen über Fragen, über die<br />
wir aufklären wollen.<br />
MIETVERTRÄGE FÜR WOHNGE-<br />
MEINSCHAFTEN: DIESE REGELN<br />
SOLLTEN BEACHTET WERDEN<br />
Sich mit anderen Personen eine Wohnung<br />
zu teilen, kann von Vorteil sein,<br />
allerdings kommt es in vielen Wohnungsgemeinschaften<br />
immer wieder zu<br />
einem Wechsel. Und eben hier treten<br />
meist Probleme auf, denn wann neue<br />
Mitbewohner ein- bzw. ausziehen dürfen,<br />
hängt von den rechtlichen Regeln<br />
im Mietvertrag ab.<br />
Eine Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern,<br />
ist eine WG mit Untermietverträgen.<br />
Was bedeutet: Der Hauptmieter<br />
schließt mit der Hausverwaltung einen<br />
Mietvertrag ab. Die Zimmer werden<br />
dann anschließend über sog. Untermietverträge<br />
an weitere Bewohner vermietet.<br />
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass<br />
eine Untervermietung erlaubt wurde.<br />
Ist ein solcher Fall gegeben, ist allein der<br />
Hauptmieter verantwortlich und haftet<br />
gegenüber seinem Vermieter. Auch<br />
für diejenigen Personen, die sich in der<br />
Wohnung befinden, ist der Hauptmieter<br />
verantwortlich. Denn im Falle einer<br />
Kündigung wird immer nur dem Hauptmieter<br />
gekündigt.<br />
Eine weitere Möglichkeit bietet die WG,<br />
die ausschließlich aus Hauptmietern<br />
besteht. Hierzu müssen dann auch alle<br />
den Mietvertrag unterschreiben. Vorteil:<br />
Rechte und Pflichten gegenüber<br />
der Hausverwaltung üben dann alle<br />
WG-Mitglieder gleichermaßen aus. Dies<br />
gilt übrigens auch für den Fall einer Kündigung.<br />
Was bedeutet: Für den Fall, dass<br />
die Wohngemeinschaft aufgelöst wird,<br />
muss die Kündigung dann von allen<br />
Mitgliedern ausgesprochen werden. Im<br />
Zweifel kann eine solche Konstellation<br />
aber auch problematisch werden, wenn<br />
nämlich nur ein WG-Mitglied ausziehen<br />
möchte.<br />
Möglich ist aber auch eine WG mit separaten<br />
Mietverträgen, d. h. Vermieter<br />
können mit jedem einzelnen Bewohner<br />
einen eigenen Vertrag abschließen. Für<br />
diesen Fall wird dann nur ein Mietvertrag<br />
über ein Zimmer sowie eine Mitbenutzung<br />
von Küche und Bad abgeschlossen.<br />
Vorteil dieser Vertragsvariante: die<br />
Mitbewohner können eigenständig einbzw.<br />
ausziehen, ohne sich mit dem Rest<br />
der Wohngemeinschaft besprechen zu<br />
müssen. Der Nachteil: Die Auswahl der<br />
Mitbewohner liegt allein im Ermessen<br />
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