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smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2022

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Versicherung & Recht<br />

FALLSTRICKE DES MIETRECHTS<br />

RECHTSTIPPS FÜR DEN MIETALLTAG UND EIN FRIEDLICHES MITEINANDER<br />

Die Fallstricke des Mietrechts: sie sind<br />

vielfältig. Es beginnt bei der Regelung,<br />

wie WGs ihren Mietvertrag regeln,<br />

geht weiter zum Tod eines Mieters, denn<br />

hier endet ein Mietverhältnis nicht automatisch.<br />

Hinzu kommt der Grundriss<br />

einer Wohnung, denn jeder Quadratmeter<br />

zählt, und geht über zur Frage: welche<br />

Erlaubnis wird für einen Umbau benötigt?<br />

Zu klären sind auch folgende Fragen:<br />

Haften Erben für eventuelle Schäden<br />

bzw. wann ist eine Mieterhöhung nicht<br />

zulässig. Fragen über Fragen, über die<br />

wir aufklären wollen.<br />

MIETVERTRÄGE FÜR WOHNGE-<br />

MEINSCHAFTEN: DIESE REGELN<br />

SOLLTEN BEACHTET WERDEN<br />

Sich mit anderen Personen eine Wohnung<br />

zu teilen, kann von Vorteil sein,<br />

allerdings kommt es in vielen Wohnungsgemeinschaften<br />

immer wieder zu<br />

einem Wechsel. Und eben hier treten<br />

meist Probleme auf, denn wann neue<br />

Mitbewohner ein- bzw. ausziehen dürfen,<br />

hängt von den rechtlichen Regeln<br />

im Mietvertrag ab.<br />

Eine Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern,<br />

ist eine WG mit Untermietverträgen.<br />

Was bedeutet: Der Hauptmieter<br />

schließt mit der Hausverwaltung einen<br />

Mietvertrag ab. Die Zimmer werden<br />

dann anschließend über sog. Untermietverträge<br />

an weitere Bewohner vermietet.<br />

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass<br />

eine Untervermietung erlaubt wurde.<br />

Ist ein solcher Fall gegeben, ist allein der<br />

Hauptmieter verantwortlich und haftet<br />

gegenüber seinem Vermieter. Auch<br />

für diejenigen Personen, die sich in der<br />

Wohnung befinden, ist der Hauptmieter<br />

verantwortlich. Denn im Falle einer<br />

Kündigung wird immer nur dem Hauptmieter<br />

gekündigt.<br />

Eine weitere Möglichkeit bietet die WG,<br />

die ausschließlich aus Hauptmietern<br />

besteht. Hierzu müssen dann auch alle<br />

den Mietvertrag unterschreiben. Vorteil:<br />

Rechte und Pflichten gegenüber<br />

der Hausverwaltung üben dann alle<br />

WG-Mitglieder gleichermaßen aus. Dies<br />

gilt übrigens auch für den Fall einer Kündigung.<br />

Was bedeutet: Für den Fall, dass<br />

die Wohngemeinschaft aufgelöst wird,<br />

muss die Kündigung dann von allen<br />

Mitgliedern ausgesprochen werden. Im<br />

Zweifel kann eine solche Konstellation<br />

aber auch problematisch werden, wenn<br />

nämlich nur ein WG-Mitglied ausziehen<br />

möchte.<br />

Möglich ist aber auch eine WG mit separaten<br />

Mietverträgen, d. h. Vermieter<br />

können mit jedem einzelnen Bewohner<br />

einen eigenen Vertrag abschließen. Für<br />

diesen Fall wird dann nur ein Mietvertrag<br />

über ein Zimmer sowie eine Mitbenutzung<br />

von Küche und Bad abgeschlossen.<br />

Vorteil dieser Vertragsvariante: die<br />

Mitbewohner können eigenständig einbzw.<br />

ausziehen, ohne sich mit dem Rest<br />

der Wohngemeinschaft besprechen zu<br />

müssen. Der Nachteil: Die Auswahl der<br />

Mitbewohner liegt allein im Ermessen<br />

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Foto: vegefox.com - stock.adobe.com

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