smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2022
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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Für Immobilienkäufer kann der Kauf auf Rentenbasis eine gute<br />
Option sein, zum Beispiel wenn die Erwerber jung sind und<br />
noch nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist oder wenn die<br />
Voraussetzungen für die Finanzierung eines Objekts durch die<br />
Bank ungünstig sind. Dies ist nicht selten bei Freiberuflern der<br />
Fall, die erst kurze Zeit zuvor den Sprung in die Selbstständigkeit<br />
gewagt haben. Der Hauskauf auf Rentenbasis macht es möglich,<br />
den Erwerb komplett, ohne eine Bank oder sonstige Kreditgeber<br />
abzuwickeln. Umgekehrt kann für Rentnerinnen und Rentner,<br />
die keine Nachkommen haben, der Hausverkauf auf Rentenbasis<br />
eine gute Möglichkeit sein, trotz geringer Rente weiterhin mietfrei<br />
im eigenen Haus wohnen zu bleiben.<br />
Die Verrentung des Eigenheims verbessert zudem die Chancen<br />
auf einen vorgezogenen Ruhestand, denn die Rentenzahlungen<br />
können die Lücke bis zum geplanten Renteneintritt finanziell<br />
abfedern. Eine gute Option ist der Hausverkauf auf Rentenbasis<br />
auch bei einem stark renovierungsbedürftigen Haus. Denn<br />
Banken halten sich bei maroden Immobilien mit Kreditvergaben<br />
gern zurück, weil sie den Wert solcher Häuser nur schwer einschätzen<br />
können. Die Verrentung spült hingegen frisches Geld in<br />
die Kasse und kann so zur Sanierung der Immobilie beitragen. In<br />
diesem Fall empfiehlt sich eine Kombination aus Einmalzahlung<br />
für die Sanierung und geringeren monatlichen Zahlungen. Zu<br />
guter Letzt kann der Hausverkauf auf Rentenbasis für Seniorinnen<br />
und Senioren interessant sein, die weder Erben haben noch<br />
ihre Immobilie vererben wollen. Sie erhöhen dank der Verrentung<br />
ihre Einkünfte und damit ihre Lebensqualität.<br />
Dauerhafte Rentenzahlung absichern<br />
Als Käuferin oder Käufer sollten Sie darauf achten, ob eine Mindestrentenlaufzeit<br />
vereinbart worden ist. Diese sorgt dafür, dass<br />
selbst bei einem frühen Ableben des Eigentümers die Rente weiter<br />
an die Erben gezahlt werden muss. Hier gilt es genau zu kalkulieren,<br />
um kein Minus zu machen. Kaufen Sie die Immobilie<br />
von einem Ehepaar, fließt die Leibrente häufig an beide Gatten.<br />
Dies hat zur Folge, dass der Rentenanspruch erst mit dem Tod<br />
beider Veräußerer endet. Dadurch erhöht sich das Langlebigkeitsrisiko<br />
für den Käufer. Achten Sie darauf, dass in diesem Fall<br />
der Lebenserwartung eine Art Mischkalkulation zugrunde gelegt<br />
wird, die bewirkt, dass die Rentenzahlungen deutlich niedriger<br />
ausfallen als bei der Verrentung auf ein Leben.<br />
Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie stets von einem anerkannten<br />
Sachverständigen ermitteln, denn dieser bildet die Grundlage<br />
für die Höhe der monatlichen Rentenzahlung. Erfolgt die Immobilienverrentung<br />
zwischen Familienangehörigen, sollten Sie<br />
keine mündlichen Absprachen treffen, sondern die schriftliche<br />
Vertragsform auch bei Verträgen unter nahen Verwandten wählen<br />
und auf eine juristisch einwandfreie Vertragsgestaltung achten.<br />
Bedenken Sie, dass die bezogenen Rentenleistungen steuerpflichtig<br />
sind, und zwar in Höhe des sogenannten Ertragsanteils.<br />
Die Höhe hängt vom Alter des Rentenbeziehers bei Beginn der<br />
Rentenzahlung ab. Sind Sie beispielsweise 65 Jahre alt, beträgt<br />
der Ertragsanteil 18 Prozent. Mit steigendem Alter nimmt dieser<br />
Prozentsatz ab. Klären Sie die Frage der Steuerlast im Vorfeld mit<br />
Ihrem Steuerberater.<br />
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Hausverkauf auf Rentenbasis<br />
mit einem Unternehmen durchzuführen, das die Immobilie<br />
selbst kauft und sich um die Verrentung kümmert. Der Marktführer<br />
in diesem Bereich ist die Deutsche Leibrenten Grundbesitz<br />
AG, die mehr als 900 Immobilien in ihrem Bestand hat. Als<br />
weitere Vertragspartner kommen die Deutsche Immobilien-Renten<br />
AG (Meine Wohnrente) infrage, die aber nur in den Metropolregionen<br />
in den alten Bundesländern und Berlin ihre Dienste<br />
anbietet. Ebenfalls seriös und bundesweit aktiv ist die Stiftung<br />
Liebenau mit ihrer Zustifterrente.<br />
ALTERNATIVEN ZUM HAUSVERKAUF<br />
AUF RENTENBASIS<br />
Eine Alternative zum Hausverkauf auf Rentenbasis bietet die sogenannte<br />
Umkehrhypothek. Dabei wird die (möglichst schuldenfreie)<br />
Immobilie mit einer Hypothek belastet. Die aufgenommene<br />
Summe wird dann entweder über den vereinbarten Zeitraum<br />
hinweg in kleinen Teilzahlungen vom Kreditinstitut ausgezahlt<br />
oder fließt als hohe Einmalzahlung an den Eigentümer. Anders<br />
als bei der Immobilienrente fordert die Bank das Geld aber nach<br />
Ablauf der gesetzten Frist wieder zurück. Sind Eigentümerinnen<br />
und Eigentümer dann nicht in der Lage, die Kreditschulden zu<br />
begleichen, darf die Bank die Immobilie verkaufen. Damit das<br />
Haus nicht verloren geht, müssen also entweder die Kreditschulden<br />
beglichen oder das Objekt durch Familienangehörige aufgekauft<br />
werden.<br />
<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
Foto: fizkes – stock.adobe.com<br />
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