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Pfalz - FOGS Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits

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Abb. 15: Art der Beendigung (Fälle)<br />

%<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

44,2<br />

52,5<br />

Abschluss, Verlegung,<br />

Weitervermittlung<br />

53,9<br />

45,9<br />

Abbruch durch<br />

Einrichtung/Patienten<br />

Rhein-Mosel-Fachklinik Pf alzklinikum<br />

1,8<br />

sonstiges<br />

In der Rhein-Mosel-Fachklinik wurden gut zwei Fünftel (44,2 %) der Behandlungen zu<br />

einem planmäßigen Abschluss gebracht, <strong>im</strong> <strong>Pfalz</strong>klinikum wurden über die Hälfte regulär<br />

beendet (53,9 %). Vergleichsstudien berichten von unterschiedlichen Quoten<br />

planmäßiger Beendigung qualifizierter Entzugsbehandlungsprogramm: von 40 % (vgl.<br />

ERBAS u.a. 2003) bis zu 50 % bzw. 60 % (vgl. GÖRGEN u.a. 1996, KALKE u. RASCHKE<br />

1999), wobei i.d.R. die Implementierungsphase der Behandlungsprogramme ausgespart<br />

wurde. Eine bewertende Einordnung der Ergebnisse des Teilkriteriums „Art der Beendigung“<br />

der rheinland-pfälzischen Entzugseinrichtungen wie auch der Vergleich der<br />

beiden Einrichtungen muss die spezifischen Behandlungsansätze berücksichtigen. So<br />

ist bspw. in der medikamentengestützten Behandlung eine längere Verweildauer von<br />

i.d.R. bis zu drei Wochen Voraussetzung einer planmäßigen Beendigung, während die<br />

Behandlungsziele des opiatfreien Entzugs bereits nach ein bis zwei Wochen erreicht<br />

sein können.<br />

Die Fälle regulärer Beendigung können <strong>im</strong> <strong>Pfalz</strong>klinikum weiter differenziert werden:<br />

Danach hatten von 223 regulär beendeten Behandlungsfällen 62,3 % planmäßig, d.h.<br />

mit ärztlichem Einverständnis die Behandlung beendet. Weitere 30 % wurden in suchtspezifische<br />

Einrichtungen vermittelt, wobei in diesen Fällen der Wechsel bereits zu<br />

Behandlungsbeginn beabsichtigt war. Schließlich wurden weitere 7,6 % in vergleichbare<br />

Einrichtungen weitervermittelt, wobei die Motivierung hierzu während der Entzugsbehandlung<br />

erfolgt ist (vgl. Anhang, Tab. 34).<br />

Den disziplinarischen Entlassungen durch die Einrichtung lagen i.d.R. (mehrfache) Verstöße<br />

gegen die Stationsordnung zugr<strong>und</strong>e, wobei vor allem Drogenkonsum <strong>und</strong> gewaltbezogenes<br />

Verhalten <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong> standen. Bei den Angaben zu den Gründen<br />

<strong>für</strong> den Behandlungsabbruch durch die Patienten stehen familiäre Probleme <strong>und</strong> der<br />

(aktuelle) Suchtdruck <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>. Darüber hinaus wird häufiger angegeben, dass<br />

sich Patienten von der Station entfernt haben.<br />

1,6<br />

41

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