W W W .ab5zig - Wiener Seniorenbund
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12 seNIoreNermässIguNgeN<br />
<strong>ab5zig</strong> Seniorenhandbuch 2012<br />
unterstützungsfonds der<br />
Krankenversicherungsträger<br />
Die Krankenversicherungsträger haben<br />
zur finanziellen Unterstützung für<br />
Versicherte in besonders berücksichtigungswürdiger<br />
Situation einen Unterstützungsfonds<br />
eingerichtet. Zuschüsse<br />
aus dem Unterstützungsfonds sind für<br />
Notfälle vorgesehen. Etwa im Zusammenhang<br />
mit besonders hohen Kostenaufwendungen<br />
für Arztleistungen und<br />
einer damit verbundenen wirtschaftlichen<br />
Notlage des Antragstellers. Bei<br />
diesen Zuschüssen handelt es sich um<br />
eine freiwillige Leistung, auf die kein<br />
Rechtsanspruch besteht. Die Gewährung<br />
eines Zuschusses hängt von den<br />
individuellen Familien-, Einkommensund<br />
Vermögensverhältnissen ab.<br />
Z.B. <strong>Wiener</strong> Gebietskrankenkasse:<br />
Es können nur Kosten eingereicht werden,<br />
die netto den Betrag von EUR<br />
40,00 übersteigen. Folgende Leistungen<br />
werden unterstützt:<br />
• Die (Rest-)Kosten der/des Versicherten<br />
für Heilbehelfe und Hilfsmittel,<br />
deren tarifliche Gesamtkosten die satzungsmäßige<br />
Höchstgrenze für die<br />
Leistungserbringung der Kasse (2011:<br />
EUR 420,00) übersteigen.<br />
• Der Kostenanteil der/des Versicherten<br />
für einen Spitalsaufenthalt einer/<br />
eines anspruchsberechtigten Angehörigen.<br />
• Die Tarif-Kosten für die Neuanschaffung<br />
eines verlorenen oder gestohlenen<br />
Hörgerätes.<br />
• Der Patientenanteil für einen Zahnersatz<br />
(auch für Reparaturkosten) oder<br />
eine kieferorthopädische Behandlung<br />
oder tariflich nicht geregelte Kosten<br />
einer Zahnbehandlung in medizinischen<br />
Sonderfällen.<br />
Ermäßigung in städtischen Bädern<br />
Senioren ab dem 60. Lebensjahr. Nur<br />
für Hallenbad und Sauna. Als Ausweis<br />
wird in allen Hallen- und Saunabädern<br />
eine Bäderlegitimation (BL) ausgestellt.<br />
Inhaber Mobilpass/Blinde/Behinderte<br />
ab 70% Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
(MdE), (Begleitpersonen unentgeltlich)<br />
für Hallenbad, Sauna, Wannenbad<br />
und Sommerbad (Brausebad unentgeltlich).<br />
Als Ausweis wird eine Bäderlegitimation<br />
(BL) ausgestellt.<br />
Die Ermäßigung wird beim Kauf der<br />
Eintrittskarte im jeweiligen Bad gewährt.<br />
Telefonische Auskünfte: Montag bis<br />
Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr, Tel. 60 112.<br />
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