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W W W .ab5zig - Wiener Seniorenbund

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12 seNIoreNermässIguNgeN<br />

<strong>ab5zig</strong> Seniorenhandbuch 2012<br />

unterstützungsfonds der<br />

Krankenversicherungsträger<br />

Die Krankenversicherungsträger haben<br />

zur finanziellen Unterstützung für<br />

Versicherte in besonders berücksichtigungswürdiger<br />

Situation einen Unterstützungsfonds<br />

eingerichtet. Zuschüsse<br />

aus dem Unterstützungsfonds sind für<br />

Notfälle vorgesehen. Etwa im Zusammenhang<br />

mit besonders hohen Kostenaufwendungen<br />

für Arztleistungen und<br />

einer damit verbundenen wirtschaftlichen<br />

Notlage des Antragstellers. Bei<br />

diesen Zuschüssen handelt es sich um<br />

eine freiwillige Leistung, auf die kein<br />

Rechtsanspruch besteht. Die Gewährung<br />

eines Zuschusses hängt von den<br />

individuellen Familien-, Einkommensund<br />

Vermögensverhältnissen ab.<br />

Z.B. <strong>Wiener</strong> Gebietskrankenkasse:<br />

Es können nur Kosten eingereicht werden,<br />

die netto den Betrag von EUR<br />

40,00 übersteigen. Folgende Leistungen<br />

werden unterstützt:<br />

• Die (Rest-)Kosten der/des Versicherten<br />

für Heilbehelfe und Hilfsmittel,<br />

deren tarifliche Gesamtkosten die satzungsmäßige<br />

Höchstgrenze für die<br />

Leistungserbringung der Kasse (2011:<br />

EUR 420,00) übersteigen.<br />

• Der Kostenanteil der/des Versicherten<br />

für einen Spitalsaufenthalt einer/<br />

eines anspruchsberechtigten Angehörigen.<br />

• Die Tarif-Kosten für die Neuanschaffung<br />

eines verlorenen oder gestohlenen<br />

Hörgerätes.<br />

• Der Patientenanteil für einen Zahnersatz<br />

(auch für Reparaturkosten) oder<br />

eine kieferorthopädische Behandlung<br />

oder tariflich nicht geregelte Kosten<br />

einer Zahnbehandlung in medizinischen<br />

Sonderfällen.<br />

Ermäßigung in städtischen Bädern<br />

Senioren ab dem 60. Lebensjahr. Nur<br />

für Hallenbad und Sauna. Als Ausweis<br />

wird in allen Hallen- und Saunabädern<br />

eine Bäderlegitimation (BL) ausgestellt.<br />

Inhaber Mobilpass/Blinde/Behinderte<br />

ab 70% Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />

(MdE), (Begleitpersonen unentgeltlich)<br />

für Hallenbad, Sauna, Wannenbad<br />

und Sommerbad (Brausebad unentgeltlich).<br />

Als Ausweis wird eine Bäderlegitimation<br />

(BL) ausgestellt.<br />

Die Ermäßigung wird beim Kauf der<br />

Eintrittskarte im jeweiligen Bad gewährt.<br />

Telefonische Auskünfte: Montag bis<br />

Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr, Tel. 60 112.<br />

<strong>ab5zig</strong> handbuch 2012 80 seitig.indd 12 13.01.12 11:23

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