W W W .ab5zig - Wiener Seniorenbund
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36 erWerbseINKommeN NebeN der alterspeNsIoN <strong>ab5zig</strong> Seniorenhandbuch 2012<br />
Erwerbseinkommen neben der Alterspension<br />
ohne pensionskürzung?<br />
Beim Zusammentreffen von Erwerbseinkommen mit einer „Frühpension“<br />
(vorzeitige Alterspension), oder einer Berufsunfähigkeits-(Invaliditäts-)pension<br />
gibt es spürbare Ausnahmen.<br />
Vorzeitige Alterspension<br />
(„frühpension“)<br />
Für Arbeiter, Angestellte, Gewerbetreibende<br />
oder Bauern fallen Frühpensionen<br />
bei einem monatlichen Erwerbseinkommen<br />
über der monatlichen<br />
„Geringfügigkeitsgrenze“, also von<br />
mehr als € 376,26 pro Monat zur Gänze<br />
weg.<br />
Vorsicht: Es gibt auch eine „tägliche<br />
Geringfügigkeitsgrenze“: Bei Tages-<br />
Einkünften von mehr als € 28,89 fällt<br />
für diesen Tag die anteilige Pension<br />
weg. Im Falle einer tageweisen Beschäftigung<br />
empfiehlt sich daher die<br />
Vereinbarung eines Monatspauschales<br />
(unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze).<br />
Erst ab Vollendung des 60. (Frauen)<br />
bzw. 65. Lebensjahres (Männer) kann<br />
dann ohne Pensionsschädigung (fast)<br />
unbegrenzt dazuverdient werden.<br />
<strong>ab5zig</strong> handbuch 2012 80 seitig.indd 36 13.01.12 11:23