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W W W .ab5zig - Wiener Seniorenbund

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36 erWerbseINKommeN NebeN der alterspeNsIoN <strong>ab5zig</strong> Seniorenhandbuch 2012<br />

Erwerbseinkommen neben der Alterspension<br />

ohne pensionskürzung?<br />

Beim Zusammentreffen von Erwerbseinkommen mit einer „Frühpension“<br />

(vorzeitige Alterspension), oder einer Berufsunfähigkeits-(Invaliditäts-)pension<br />

gibt es spürbare Ausnahmen.<br />

Vorzeitige Alterspension<br />

(„frühpension“)<br />

Für Arbeiter, Angestellte, Gewerbetreibende<br />

oder Bauern fallen Frühpensionen<br />

bei einem monatlichen Erwerbseinkommen<br />

über der monatlichen<br />

„Geringfügigkeitsgrenze“, also von<br />

mehr als € 376,26 pro Monat zur Gänze<br />

weg.<br />

Vorsicht: Es gibt auch eine „tägliche<br />

Geringfügigkeitsgrenze“: Bei Tages-<br />

Einkünften von mehr als € 28,89 fällt<br />

für diesen Tag die anteilige Pension<br />

weg. Im Falle einer tageweisen Beschäftigung<br />

empfiehlt sich daher die<br />

Vereinbarung eines Monatspauschales<br />

(unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze).<br />

Erst ab Vollendung des 60. (Frauen)<br />

bzw. 65. Lebensjahres (Männer) kann<br />

dann ohne Pensionsschädigung (fast)<br />

unbegrenzt dazuverdient werden.<br />

<strong>ab5zig</strong> handbuch 2012 80 seitig.indd 36 13.01.12 11:23

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