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W W W .ab5zig - Wiener Seniorenbund

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<strong>ab5zig</strong> Seniorenhandbuch 2012 steuertIpps<br />

• Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher<br />

Verkehrsmittel aufgrund<br />

dauernder Gesundheitsschädigung<br />

• ist auf den Blindenführhund angewiesen<br />

• besitzt einen ausgebildeten Partnerhund<br />

Zusätzlich ohne Selbstbehalt<br />

absetzbar:<br />

Über die in Punkt 1. bis 3. angegebenen<br />

Frei- oder Pauschalbeträgen hinaus<br />

können bei einer Behinderung von<br />

mindestens 25% unter anderem noch<br />

folgende Kosten ohne Selbstbehalt geltend<br />

gemacht werden: nachgewiesene<br />

Arzt-, Kur- und Therapiekosten, Kosten<br />

für Medikamente und Rezeptgebühren,<br />

sowie Behandlungsbeiträge (Beamte,<br />

Gewerbetreibende und andere), soweit<br />

diese Aufwendungen im Zusammenhang<br />

mit der Behinderung stehen.<br />

Wie bisher können auch Katastrophenschäden<br />

(Naturkatastrophen) als „außergewöhnliche<br />

Belastungen“ ohne<br />

Selbstbehalt geltend gemacht werden.<br />

Neu ist (Hochwasser 2002), dass die Ersatzbeschaffung<br />

von Wirtschaftsgütern,<br />

die praktisch nicht gebraucht erhältlich<br />

sind (z.B. Einrichtungsgegenstände,<br />

aber keine „Luxusgegenstände“), mit<br />

den tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten<br />

absetzbar sind. Bei Zweitwohnungen<br />

werden die Finanzämter diese<br />

Nachbeschaffung von Wirtschaftsgütern<br />

voraussichtlich ebenfalls steuerlich<br />

anerkennen.<br />

Geltend machen<br />

Mit diesen Bestätigungen (Behindertenpass<br />

ab 50%, oder ablehnender<br />

Bescheid mit mindestens 25% Behinderung<br />

bzw. Notwendigkeit einer Diätverpflegung)<br />

können dann die Steu-<br />

25<br />

erbegünstigungen in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Da ein Behindertenpass bzw. ein Bescheid<br />

über den Prozentsatz der Behinderung<br />

nur mehr dem Antragsteller (und<br />

nicht dem Finanzamt!) übermittelt wird,<br />

sind bei der Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung<br />

(früher „Jahresausgleich“)<br />

mit dem Finanzamtformular L1<br />

oder E1 auch der bestätigte Prozentsatz<br />

der Behinderung bzw. der Grund der<br />

Krankendiätverpflegung in gemäß dem<br />

Behindertenpass bzw. dem Bescheid des<br />

Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen<br />

sowie die zusätzlich geltend<br />

gemachten tatsächlichen Kosten vom<br />

Steuerpflichtigen einzutragen.<br />

Mit Selbstbehalt absetzbar<br />

Zu den außergewöhnlichen Belastungen,<br />

bei denen das Finanzamt einen<br />

Selbstbehalt abzieht, zählen z.B. Begräbniskosten.<br />

Für Begräbniskosten werden<br />

vom Finanzamt, wenn der Aufwand<br />

nicht im Nachlassvermögen gedeckt ist,<br />

bis € 4.000,– für ein würdiges Begräbnis<br />

und zusätzliche Kosten für einen<br />

Grabstein bis € 4.000,– nachgewiesen<br />

werden, anerkannt.Für höhere Kosten<br />

müßte die Zwangsläufigkeit nachgewiesen<br />

werden, also etwa Überführungskosten<br />

oder besondere Vorschriften für<br />

die Gestaltung des Grabmals. Allerdings<br />

werden davon auch Versicherungsleistungen<br />

sowie der bereits erwähnte, je<br />

nach Einkommen prozentuell gestaffelte<br />

Selbstbehalt abgezogen.<br />

Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen<br />

bis höchstens 7.300,– 6%<br />

von mehr als 7.300,– 8%<br />

von mehr als 14.600,– 10%<br />

von mehr als 36.400,– 12%<br />

<strong>ab5zig</strong> handbuch 2012 80 seitig.indd 25 13.01.12 11:23

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