W W W .ab5zig - Wiener Seniorenbund
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<strong>ab5zig</strong> Seniorenhandbuch 2012 steuertIpps<br />
• Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher<br />
Verkehrsmittel aufgrund<br />
dauernder Gesundheitsschädigung<br />
• ist auf den Blindenführhund angewiesen<br />
• besitzt einen ausgebildeten Partnerhund<br />
Zusätzlich ohne Selbstbehalt<br />
absetzbar:<br />
Über die in Punkt 1. bis 3. angegebenen<br />
Frei- oder Pauschalbeträgen hinaus<br />
können bei einer Behinderung von<br />
mindestens 25% unter anderem noch<br />
folgende Kosten ohne Selbstbehalt geltend<br />
gemacht werden: nachgewiesene<br />
Arzt-, Kur- und Therapiekosten, Kosten<br />
für Medikamente und Rezeptgebühren,<br />
sowie Behandlungsbeiträge (Beamte,<br />
Gewerbetreibende und andere), soweit<br />
diese Aufwendungen im Zusammenhang<br />
mit der Behinderung stehen.<br />
Wie bisher können auch Katastrophenschäden<br />
(Naturkatastrophen) als „außergewöhnliche<br />
Belastungen“ ohne<br />
Selbstbehalt geltend gemacht werden.<br />
Neu ist (Hochwasser 2002), dass die Ersatzbeschaffung<br />
von Wirtschaftsgütern,<br />
die praktisch nicht gebraucht erhältlich<br />
sind (z.B. Einrichtungsgegenstände,<br />
aber keine „Luxusgegenstände“), mit<br />
den tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten<br />
absetzbar sind. Bei Zweitwohnungen<br />
werden die Finanzämter diese<br />
Nachbeschaffung von Wirtschaftsgütern<br />
voraussichtlich ebenfalls steuerlich<br />
anerkennen.<br />
Geltend machen<br />
Mit diesen Bestätigungen (Behindertenpass<br />
ab 50%, oder ablehnender<br />
Bescheid mit mindestens 25% Behinderung<br />
bzw. Notwendigkeit einer Diätverpflegung)<br />
können dann die Steu-<br />
25<br />
erbegünstigungen in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Da ein Behindertenpass bzw. ein Bescheid<br />
über den Prozentsatz der Behinderung<br />
nur mehr dem Antragsteller (und<br />
nicht dem Finanzamt!) übermittelt wird,<br />
sind bei der Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung<br />
(früher „Jahresausgleich“)<br />
mit dem Finanzamtformular L1<br />
oder E1 auch der bestätigte Prozentsatz<br />
der Behinderung bzw. der Grund der<br />
Krankendiätverpflegung in gemäß dem<br />
Behindertenpass bzw. dem Bescheid des<br />
Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen<br />
sowie die zusätzlich geltend<br />
gemachten tatsächlichen Kosten vom<br />
Steuerpflichtigen einzutragen.<br />
Mit Selbstbehalt absetzbar<br />
Zu den außergewöhnlichen Belastungen,<br />
bei denen das Finanzamt einen<br />
Selbstbehalt abzieht, zählen z.B. Begräbniskosten.<br />
Für Begräbniskosten werden<br />
vom Finanzamt, wenn der Aufwand<br />
nicht im Nachlassvermögen gedeckt ist,<br />
bis € 4.000,– für ein würdiges Begräbnis<br />
und zusätzliche Kosten für einen<br />
Grabstein bis € 4.000,– nachgewiesen<br />
werden, anerkannt.Für höhere Kosten<br />
müßte die Zwangsläufigkeit nachgewiesen<br />
werden, also etwa Überführungskosten<br />
oder besondere Vorschriften für<br />
die Gestaltung des Grabmals. Allerdings<br />
werden davon auch Versicherungsleistungen<br />
sowie der bereits erwähnte, je<br />
nach Einkommen prozentuell gestaffelte<br />
Selbstbehalt abgezogen.<br />
Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen<br />
bis höchstens 7.300,– 6%<br />
von mehr als 7.300,– 8%<br />
von mehr als 14.600,– 10%<br />
von mehr als 36.400,– 12%<br />
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