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W W W .ab5zig - Wiener Seniorenbund

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<strong>ab5zig</strong> Seniorenhandbuch 2012 VorsorgeVollmacht<br />

Vorsorgen mit einer Vollmacht<br />

Gott möge uns davor behüten, dass<br />

wir jemals den geschäftlichen Alltag<br />

nicht mehr allein bewältigen können!<br />

Aber was passiert wenn dieser<br />

Fall dennoch eintritt? Dann muss das<br />

Gericht von Gesetzes wegen einen<br />

Sachwalter bestimmen. Mit dem Risiko,<br />

dass uns diese Wahl nicht immer<br />

gefällt. Überlassen Sie eine solche lebensbestimmende<br />

Entscheidung nicht<br />

ganz fremden Menschen. Sorgen Sie<br />

rechtzeitig vor: mit einer Vorsorgevollmacht.<br />

Sie geben damit einer Vertrauensperson<br />

die Vollmacht, Sie in Angelegenheiten<br />

gegenüber Behörden und Dritten zu<br />

vertreten. Sie können genau festlegen,<br />

in welchen Angelegenheiten der Vollmachtnehmer<br />

für Sie Entscheidungen<br />

treffen kann. Beispielsweise Entscheidungen<br />

bei ärztlichen Maßnahmen,<br />

Vertretung vor Banken oder Gericht<br />

Die patientenverfügung<br />

Mit einer Patientenverfügung geben<br />

Sie eine Willenserklärung ab, mit der<br />

Sie im Voraus eine medizinische Behandlung<br />

ablehnen für den Fall, dass<br />

Sie nicht mehr einsichts-, urteils- oder<br />

äußerungsfähig sind.<br />

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen<br />

einer beachtlichen und einer<br />

verbindlichen Patientenverfügung.<br />

Sie können eine solche Verfügung<br />

nur persönlich abgeben. Erforderlich<br />

ist die Aufklärung und Beratung<br />

durch einen Arzt sowie die Errichtung<br />

vor einem Notar, Rechtsanwalt<br />

oder rechtskundigen Patientenvertreter.<br />

57<br />

oder Entscheidung über Ihren Aufenthaltsort<br />

(Pflegeheim).<br />

Sollte die erteilte Vollmacht dennoch<br />

in ihrem Umfang nicht ausreichen, so<br />

können Sie in der Vorsorgevollmacht<br />

das Gericht ersuchen, die von Ihnen gewählte<br />

Person als Sachwalter zu bestellen.<br />

Auch ist es möglich, Angehörige,<br />

denen Sie nicht vertrauen, von der Vertretung<br />

auszuschließen. Und selbstverständlich<br />

kann eine Vorsorgevollmacht<br />

auch widerrufen werden.<br />

Es gibt drei Möglichkeiten für eine solche<br />

Vollmacht: Zur Gänze eigenhändig<br />

geschrieben und unterschrieben. Errichtung<br />

vor einem Notar, einem Rechtsanwalt<br />

oder bei Gericht. Ein Formular wird<br />

ausgefüllt, dieses wird selbst sowie von<br />

3 Zeugen unterschrieben. Ein solches<br />

Formular erhalten Sie unter anderem<br />

auch beim <strong>Wiener</strong> <strong>Seniorenbund</strong>.<br />

Es wurde für diese Verfügung ein Formular<br />

entwickelt, an dem alle maßgeblichen<br />

Institutionen, Ministerien<br />

und Vereine mitgearbeitet haben. Es<br />

beinhaltet alle Erfordernisse, auch die<br />

ärztlichen und rechtskundigen Bestätigungen<br />

sind darin vorgesehen. Sie legen<br />

darin auch fest, ob es sich um eine<br />

beachtliche oder verbindliche Patientenverfügung<br />

handelt.<br />

An eine verbindliche Verfügung hat<br />

sich der Arzt im gegebenen Fall genau<br />

zu halten. Eine beachtliche Verfügung<br />

dient dem Arzt als Orientierungshilfe<br />

und Mittel zur Ermittlung des mutmaßlichen<br />

Patientenwillens.<br />

<strong>ab5zig</strong> handbuch 2012 80 seitig.indd 57 13.01.12 11:23

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