W W W .ab5zig - Wiener Seniorenbund
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<strong>ab5zig</strong> Seniorenhandbuch 2012 VorsorgeVollmacht<br />
Vorsorgen mit einer Vollmacht<br />
Gott möge uns davor behüten, dass<br />
wir jemals den geschäftlichen Alltag<br />
nicht mehr allein bewältigen können!<br />
Aber was passiert wenn dieser<br />
Fall dennoch eintritt? Dann muss das<br />
Gericht von Gesetzes wegen einen<br />
Sachwalter bestimmen. Mit dem Risiko,<br />
dass uns diese Wahl nicht immer<br />
gefällt. Überlassen Sie eine solche lebensbestimmende<br />
Entscheidung nicht<br />
ganz fremden Menschen. Sorgen Sie<br />
rechtzeitig vor: mit einer Vorsorgevollmacht.<br />
Sie geben damit einer Vertrauensperson<br />
die Vollmacht, Sie in Angelegenheiten<br />
gegenüber Behörden und Dritten zu<br />
vertreten. Sie können genau festlegen,<br />
in welchen Angelegenheiten der Vollmachtnehmer<br />
für Sie Entscheidungen<br />
treffen kann. Beispielsweise Entscheidungen<br />
bei ärztlichen Maßnahmen,<br />
Vertretung vor Banken oder Gericht<br />
Die patientenverfügung<br />
Mit einer Patientenverfügung geben<br />
Sie eine Willenserklärung ab, mit der<br />
Sie im Voraus eine medizinische Behandlung<br />
ablehnen für den Fall, dass<br />
Sie nicht mehr einsichts-, urteils- oder<br />
äußerungsfähig sind.<br />
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen<br />
einer beachtlichen und einer<br />
verbindlichen Patientenverfügung.<br />
Sie können eine solche Verfügung<br />
nur persönlich abgeben. Erforderlich<br />
ist die Aufklärung und Beratung<br />
durch einen Arzt sowie die Errichtung<br />
vor einem Notar, Rechtsanwalt<br />
oder rechtskundigen Patientenvertreter.<br />
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oder Entscheidung über Ihren Aufenthaltsort<br />
(Pflegeheim).<br />
Sollte die erteilte Vollmacht dennoch<br />
in ihrem Umfang nicht ausreichen, so<br />
können Sie in der Vorsorgevollmacht<br />
das Gericht ersuchen, die von Ihnen gewählte<br />
Person als Sachwalter zu bestellen.<br />
Auch ist es möglich, Angehörige,<br />
denen Sie nicht vertrauen, von der Vertretung<br />
auszuschließen. Und selbstverständlich<br />
kann eine Vorsorgevollmacht<br />
auch widerrufen werden.<br />
Es gibt drei Möglichkeiten für eine solche<br />
Vollmacht: Zur Gänze eigenhändig<br />
geschrieben und unterschrieben. Errichtung<br />
vor einem Notar, einem Rechtsanwalt<br />
oder bei Gericht. Ein Formular wird<br />
ausgefüllt, dieses wird selbst sowie von<br />
3 Zeugen unterschrieben. Ein solches<br />
Formular erhalten Sie unter anderem<br />
auch beim <strong>Wiener</strong> <strong>Seniorenbund</strong>.<br />
Es wurde für diese Verfügung ein Formular<br />
entwickelt, an dem alle maßgeblichen<br />
Institutionen, Ministerien<br />
und Vereine mitgearbeitet haben. Es<br />
beinhaltet alle Erfordernisse, auch die<br />
ärztlichen und rechtskundigen Bestätigungen<br />
sind darin vorgesehen. Sie legen<br />
darin auch fest, ob es sich um eine<br />
beachtliche oder verbindliche Patientenverfügung<br />
handelt.<br />
An eine verbindliche Verfügung hat<br />
sich der Arzt im gegebenen Fall genau<br />
zu halten. Eine beachtliche Verfügung<br />
dient dem Arzt als Orientierungshilfe<br />
und Mittel zur Ermittlung des mutmaßlichen<br />
Patientenwillens.<br />
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