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Schulische und außerschulische Bildungssituation - Deutsches ...

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1 Allgemeinbildende Schulen (Monika Stürzer)<br />

Typisch für das b<strong>und</strong>esdeutsche Schulsystem (vgl. Anhang II. A.) sind zum<br />

einen seine föderale Struktur <strong>und</strong> zum anderen seine Mehrgliedrigkeit.<br />

Föderale Struktur bedeutet, dass für die einzelnen B<strong>und</strong>esländer Kulturhoheit<br />

besteht <strong>und</strong> sie somit selbst für Gesetzgebung <strong>und</strong> Verwaltung in<br />

den Bereichen Bildung, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur zuständig sind. 3 Mit dem<br />

Begriff der Mehrgliedrigkeit wird darauf rekurriert, dass das im Hamburger<br />

Abkommen der westlichen B<strong>und</strong>esländer festgelegte dreigliedrige Schulsystem<br />

(→Hauptschule – →Realschule – →Gymnasium) de facto in keinem<br />

B<strong>und</strong>esland mehr existiert <strong>und</strong> zusätzlich noch das Förder- bzw. Sonderschulsystem<br />

dazu kommt. Die schulische Situation kann sich also für Kinder<br />

<strong>und</strong> Jugendliche je nach dem B<strong>und</strong>esland, in dem sie leben, völlig unterschiedlich<br />

darstellen.<br />

Prinzipiell ist das deutsche Schulsystem durchlässig, sowohl nach oben<br />

als auch nach unten. Empirisch wird allerdings auf die geringe Wechselquote<br />

innerhalb des Schulsystems <strong>und</strong> auf einen überwiegenden „Abwärtswechsel“<br />

hingewiesen (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2008, S. 66).<br />

Das heißt, deutlich mehr Kinder erleben einen Bildungsabstieg als einen<br />

Bildungsaufstieg.<br />

Im folgenden Kapitel werden nach der Darstellung der wichtigsten Ergebnisse<br />

(Abschnitt 1.1) <strong>und</strong> einem Überblick über die zentralen Datenquellen<br />

(Abschnitt 1.2) in Abschnitt 1.3 detailliert die Bef<strong>und</strong>e zur Situation<br />

von Jugendlichen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> in den allgemeinbildenden Schulen<br />

dargestellt. Den Abschluss bildet ein Ausblick (Abschnitt 1.4) mit einer<br />

Zusammenfassung der Bef<strong>und</strong>e, einer Bewertung der Datenlage <strong>und</strong> mit<br />

Ausführungen zum Forschungsbedarf.<br />

3 „Die 1946 im Westen gebildeten Länder knüpften staatsrechtlich an den Föderalismus im<br />

Kaiserreich (...) <strong>und</strong> in der Weimarer Republik (…) an. Das Gr<strong>und</strong>gesetz von 1949 bestimmt<br />

die Fortsetzung der traditional föderalen Ordnung insbesondere in den Bereichen Bildung,<br />

Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur. Die primäre Zuständigkeit für Gesetzgebung <strong>und</strong> Verwaltung in den<br />

genannten Bereichen, die sogenannte Kulturhoheit, liegt danach bei den Ländern“ (Sekretariat<br />

der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder 2009, S. 29).<br />

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