Familien stärken Zusammenleben gestalten - Evangelische ...
Familien stärken Zusammenleben gestalten - Evangelische ...
Familien stärken Zusammenleben gestalten - Evangelische ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Michaela Hof<br />
<strong>Familien</strong>freundliche Maßnahmen finanzieren<br />
mögliche Förderungen für die <strong>Familien</strong>- und<br />
mehrgenerationsarbeit über stiftungen und lotterien<br />
grundprinzipien von stiftungen/soziallotterien<br />
In Deutschland gibt es nach dem Verzeichnis der<br />
„Deutschen Stiftungen“ mehr als 12000 Stiftungen.<br />
Etwa ein Drittel dieser Stiftungen haben<br />
soziale Zwecke als Schwerpunkt. Das Grundprinzip<br />
einer Stiftung ist, dass ein mehr oder weniger<br />
großes Kapitalvermögen dauerhaft für einen<br />
bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt wird.<br />
Aus den Erträgen dieses so genannten Stiftungsvermögens<br />
werden die laufenden Ausgaben<br />
bestritten. Im Gegensatz zur Stiftung schütten<br />
Lotterien wie Aktion Mensch, GlücksSpirale oder<br />
Stiftung Deutsches Hilfswerk die Erlöse aus den<br />
Lotterieeinnahmen aus. Die Voraussetzungen für<br />
eine Förderung sind bei beiden ähnlich.<br />
Stiftungen/Lotterien fördern nach Satzungszweck<br />
(beispielsweise „Unterstützung und Förderung<br />
von Menschen mit geistigen, körperlichen und<br />
seelischen Behinderungen“) und bestimmten<br />
Förderrichtlinien. Einige privatrechtliche Stiftungen<br />
sind nur operativ tätig, das heißt sie fördern<br />
nur eigene Projekte. Andere Stiftungen und Lotterien<br />
fördern Organisationen, Projekte, Initiativen<br />
oder Einzelpersonen mit Geld- oder Sachmitteln.<br />
Stiftungen/Lotterien erwarten zukunftsweisende,<br />
innovative Modell-Projekte. Das bedeutet,<br />
dass bestehende Projekte und Angebote, die<br />
über Bund, Länder, Kommunen sowie sonstige<br />
öffentliche und nicht öffentliche Mittel gefördert<br />
werden, nicht weiter über eine Stiftung/Lotterie<br />
finanziert werden können, das heißt Nachfolgefinanzierungen<br />
sind ausgeschlossen.<br />
Die Stiftungen/Lotterien fördern nach eigenem<br />
Satzungszweck und nach bestimmten Förderrichtlinien.<br />
Diese Vorgaben müssen genau<br />
eingehalten werden, denn sonst kommt es zu<br />
Rückforderungen. Es gibt nie eine vollständige<br />
Finanzierung, immer wird ein Eigenanteil des<br />
Antragstellers erwartet. Stiftungen/Lotterien<br />
fördern nie dauerhaft, es kommen immer nur<br />
begrenzte Projekte in Frage oder Anschubfinanzierungen.<br />
In der Regel darf mit dem Projekt nicht vor der<br />
Entscheidung der Stiftung begonnen werden. In<br />
Ausnahmefällen kann bei einigen Stiftungen/Lotterien<br />
ein vorzeitiger Beginn auf eigenes Risiko<br />
beantragt werden. Die Stiftung/Lotterie behält<br />
sich aber vor, den Antrag abzulehnen.<br />
Die Anträge sollten ein halbes bis ein Jahr vor Projektbeginn<br />
eingereicht werden. Die Bearbeitung<br />
dauert teilweise sehr lange, manchmal müssen<br />
noch Unterlagen nachgereicht werden.<br />
Die bewilligten Fördermittel werden meist ausgezahlt,<br />
wenn Rechnungen fällig sind. Die meisten<br />
Stiftungen fordern nach dem Ende der Maßnahme<br />
einen Projektbericht mit einem endgültigen<br />
Kosten- und Finanzierungsplan an. Die Originalbelege<br />
müssen für eine Nachprüfung fünf Jahre<br />
aufgehoben werden.<br />
Für die Förderung von <strong>Familien</strong>projekten kommen<br />
verschiedene privatrechtliche Stiftungen in<br />
Frage, unter bestimmten Umständen auch die<br />
Soziallotterien wie Aktion Mensch oder Glücks-<br />
Spirale oder in Nordrhein-Westfalen die Aktion<br />
Lichtblicke, eine Aktion der NRW-Lokalradios,<br />
oder Stiftung Wohlfahrtspflege.<br />
Die Anträge an privatrechtliche Stiftungen stellt<br />
der Antragsteller direkt, Anträge an Soziallotterien<br />
müssen über die jeweils zuständigen Landesverbände<br />
gestellt werden. Eine fachliche Stellungnahme<br />
seitens der Landesverbände wird bei<br />
den Soziallotterien, aber auch bei vielen privatrechtlichen<br />
Stiftungen gefordert.<br />
eaf rheinland – familien <strong>stärken</strong>, zusammenleben <strong>gestalten</strong><br />
39