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Qualitätsbericht 2004 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH

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C-2 Qualitätssicherung beim ambulanten Operieren nach §115 b SGB V<br />

Eine Aufstellung der einbezogenen Leistungsbereiche findet im <strong>Qualitätsbericht</strong> im Jahr 2007<br />

Berücksichtigung.<br />

C-3 Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht (§112 SGB V)<br />

Über § 137 SGB V hinaus ist auf Landesebene (NRW) keine Verpflichtende Qualitätssicherung<br />

vereinbart.<br />

Gemäß seinem Leistungsspektrum nimmt das <strong>Kreiskrankenhaus</strong> <strong>Mechernich</strong> freiwillig an folgender<br />

Qualitätssicherungsmaßnahme teil:<br />

• Neonatalerhebung Nordrhein<br />

C-4 Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Disease Management - Programmen<br />

(DMP)<br />

Gemäß seinem Leistungsspektrum nimmt die <strong>Kreiskrankenhaus</strong> <strong>Mechernich</strong> <strong>GmbH</strong> an folgenden<br />

DMP-Qualitätssicherungsmaßnahmen teil:<br />

Koronare Herzerkrankheit (KHK)<br />

Stand: 30.08.2005 57 von 74

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