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Qualitätsbericht 2004 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH

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Die leitenden Mitarbeiter definieren die zur Sicherung der Qualität erforderlichen Maßnahmen<br />

bzw. erfüllen die von der Betriebsleitung vorgegebenen Aufgaben. In regelmäßigen Treffen mit der<br />

Betriebsleitung werden die Entwicklung des Leistungsgeschehens, Vorkommnisse, Vorschläge für zu<br />

treffende Maßnahmen diskutiert, vereinbart und die Umsetzung kontrolliert.<br />

E-2 Qualitätsbewertung<br />

Die Qualitätsbewertung erfolgt über externe Qualitätssicherung und interne Bewertungsmaßnahmen.<br />

Zahlreiche Anregungen zur Qualitätsverbesserung resultieren aus dem täglichen Umgang der<br />

Mitarbeiter mit unseren Patienten. Über ein systematisches Beschwerdemanagement wird<br />

sichergestellt, dass die Anregungen in die Prozesse zur Qualitätsverbesserung einfließen.<br />

Besonderen Wert wird des Weiteren auf die externe Qualitätssicherung gemäß § 137 SGB V<br />

gelegt. Hierbei werden die im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens erzielten Ergebnisse im<br />

Verhältnis zu landes- und bundesweiten Durchschnittswerten gesetzt. Nicht die Darstellung der<br />

Einzelwerte, sondern die auf einer soliden und statistisch ausreichenden Datenbasis beruhende<br />

Vergleichbarkeit der Qualitätsindikatoren ist dabei von entscheidender Bedeutung. Auf dieser<br />

Grundlage lassen sich aussagekräftige Bewertungen vornehmen und sich daraus ableitende<br />

Konsequenzen für die medizinische Behandlung erarbeiten.<br />

Die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung einzelner Bereiche des <strong>Kreiskrankenhaus</strong>es<br />

<strong>Mechernich</strong> werden im nachfolgenden Kapitel dargestellt.<br />

Eine Vielzahl weiterer externer Bewertungen beruht auf weiteren gesetzlichen Einzelvorschriften.<br />

Beispiele hierfür sind unter anderem:<br />

Qualitätsaspekt amtliche Einrichtung<br />

Prävention und Sicherstellung der gesetzlichen<br />

Hygieneauflagen<br />

Gesundheitsschutz für Patienten, Kunden und<br />

Mitarbeiter<br />

Zubereitung und Verzehr von nur einwandfreien<br />

Nahrungsmittel durch Einhaltung der gesetzlichen<br />

Vorgaben für den Küchenarbeitsplatz und Bevorratung<br />

Kontrolle der zugelassenen Medikamente unter<br />

besonderer Berücksichtigung der Betäubungsmittel<br />

Prävention und Sicherstellung der<br />

Brandschutzbestimmungen<br />

Krankenhausbegehung durch das<br />

Gesundheitsamt Euskirchen<br />

Begehung durch die Berufsgenossenschaft<br />

für Gesundheitsdienst und<br />

Wohlfahrtspflege<br />

Staatliches Amt für Arbeitschutz<br />

Begehung durch das Gesundheitsamt<br />

Euskirchen<br />

Amtsapotheker des Gesundheitsamtes<br />

Euskirchen<br />

Baubehörde<br />

Bis auf die Feststellung geringer Mängel, die jeweils umgehend behoben wurden, waren im<br />

Berichtszeitraum keine Beanstandungen oder gar gravierenden Verstöße gegen die gesetzlichen<br />

Auflagen festzustellen.<br />

Stand: 30.08.2005 67 von 74

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