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Qualitätsbericht 2004 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH

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abteilungen finden regelmäßig statt und bilden ein Forum für die Besprechung der aktuellen<br />

onkologischen Fälle beider Abteilungen.<br />

3. Die Durchführung der Eingriffe erfolgt unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen:<br />

• Der Chefarzt Priv.-Doz. Dr. Rohm erlernte seine fachliche Qualifikation an der Universität<br />

in Essen - einem anerkannten Zentrum für Leberchirurgie und Lebertransplantation.<br />

• Leberteilresektionen werden ausnahmslos vom Chefarzt selbst bzw. unter seiner Leitung<br />

durchgeführt.<br />

• Die moderne Entwicklung bei der Narkoseführung wird berücksichtigt (z.B. Titration von<br />

Katecholaminen nach kompletter Ausschaltung der Leber aus dem Blutkreislauf).<br />

4. Eine intensive Nachbetreuung nach dem Eingriff ist ggf. in der Abteilung für Anästhesiologie<br />

und operative Intensivmedizin sichergestellt.<br />

5. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt eine ambulante Weiterbetreuung in der<br />

dafür zugelassenen chirurgischen Ambulanz. Eine weitere Option bietet sich in der<br />

Medizinischen Klinik 1 in Form einer onkologischen Ambulanz mit den entsprechenden<br />

Therapiemöglichkeiten (ambulante Chemotherapie, Transfusionen usw.).<br />

2. Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus<br />

Insgesamt wurden 3 Patienten (Mindestmenge: 5) operiert, die unter die Mindestmengen-<br />

anforderung fallen. Bei zwei Patienten lag als Indikation jeweils ein stenosierender Tumor des<br />

Magens bzw. Mageneinganges vor. Beim dritten Fall wurde ein Zenker´sches Divertikel<br />

diagnostiziert.<br />

Allgemeine Ausnahmetatbestände gemäß §137 Abs. 1 Satz 3 SGB V<br />

keiner<br />

Ergänzende Maßnahme der Qualitätssicherung<br />

Anpassung des Leistungsspektrums durch Einstellung elektiver komplexer Eingriffe am Organ-<br />

system Ösophagus gemäß Mindestmengenvereinbarung nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V.<br />

3. Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas<br />

Beide Fälle mit komplexen Eingriffen am Pankreas erfolgten notfallmäßig auf Grund eines<br />

blutenden Magenkarzinoms bzw. einer Pankreaszyste bei akuter Pankreatitis.<br />

Allgemeine Ausnahmetatbestände gemäß §137 Abs. 1 Satz 3 SGB V<br />

Der Mindestmengenkatalog betrifft planbare Leistungen, Notfälle bleiben unberührt. Da es sich in<br />

beiden Fällen um Notfälle mit nicht geplantem operativen Vorgehen handelte, wird dieser<br />

Ausnahmetatbestand für die komplexen Eingriffe am Organsystem Pankreas geltend gemacht.<br />

Ergänzende Maßnahme der Qualitätssicherung<br />

keine<br />

Stand: 30.08.2005 61 von 74

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