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4.2.2 Compliance-Anforderungen<br />

E-Mail-Archivierung: Anforderungen und Lösungen<br />

Oft wird unter dem Themenkomplex „ Compliance-Anforderungen“ von Marktteilnehmern<br />

eine vermeintliche Pfl icht propagiert, alle E-Mails zu 100 Prozent<br />

und ungeachtet des Inhalts automatisch archivieren zu müssen. Weder die deutsche<br />

Gesetzgebung wie das Handelsrecht (HGB) oder das Steuerrecht (AO,<br />

GdPDU), noch die amerikanischen Regularien wie beispielsweise Sarbanes Oxley<br />

Act (SOX) schreiben eine solche Maßnahme vor. Im Vordergrund stehen immer<br />

Selbstqualifi zierungsrecht und -pfl icht des Anwenders beziehungsweise des Unternehmens<br />

zu entscheiden, welche Unterlagen für welchen Zeitraum aufbewahrt<br />

werden müssen. Dies betrifft zudem nicht nur E-Mails, sondern alle Dokumente<br />

inklusive Papier und andere Formen relevanter Informationen.<br />

Ein per Mail ausgetauschtes Angebot, welches nicht zu einem Auftrag führt, ist<br />

nicht aufbewahrungspfl ichtig und kann gelöscht werden. Führt diese Mail zu<br />

einem Auftrag, gilt sie als eingehender oder ausgehender Handelsbrief und unterliegt<br />

der Aufbewahrungspfl icht nach Handels- oder Steuerrecht. Nur ein Anwender<br />

kann dies entscheiden, nicht aber eine systemgetriebene Software. Insbesondere<br />

Töchter von US-Firmen oder US-börsennotierte Unternehmen fühlen sich<br />

aufgrund dort vorhandener Prozessrisiken oft gezwungen, alle extern und intern<br />

kommunizierten E-Mails zu archivieren. Der bei fast allen Unternehmen vorhandene<br />

Grund zur Mail-Archivierung basiert auf der Problematik, dass geschäftliche<br />

Vorgänge aufgrund fehlender Unterlagen – gerade in Form von Mail-Kommunikation<br />

– nicht immer nachvollziehbar sind oder erheblichen Mehraufwand verursachen.<br />

So weiß etwa der Mitarbeiter einer Versicherung nicht, dass ein Interessent<br />

bereits mehrfach bei verschiedenen Stellen im Unternehmen per Mail Anfragen zu<br />

der gleichen Versicherungsleistung gestellt hat, weil diese Mails nicht zentral und<br />

strukturiert gespeichert wurden. Eine wichtige per Mail versandte Absprache eines<br />

in Urlaub befi ndlichen Vertriebskollegen ist in der Kundenakte nicht vorhanden.<br />

Manche Kollegen/Innen drucken mit Geschäftspartnern, Kunden und anderen<br />

Partnern ausgetauschte E-Mails als Papier aus und legen diese in den klassischen<br />

Aktenordner. Andere nutzen für die Aufbewahrung eine persönliche Ablagestruktur<br />

auf dem Dateisystem. Wiederum andere schieben die Mails in einen persönlichen<br />

Ordner im Mail- oder Groupware-System. Eine funktional rein auf E-Mail-<br />

Archivierung ausgerichtete Lösung kann solche Anforderungen an eine<br />

strukturierte Verwaltung von Mails nicht erfüllen. Falls nicht bereits vorhanden,<br />

sollte das Unternehmen hier über eine umfassendere Lösung zur Verwaltung von<br />

elektronischen Dokumenten inklusive E-Mails nachdenken.<br />

4.2.3 Unterschiedliche Lösungsansätze<br />

Die Entscheidung zur Archivierung von E-Mails kann auf unterschiedliche Art<br />

und Weise getroffen werden. Der systemgetriebene Ansatz dient einer zentral und<br />

regelbasierten Archivierung von ein- und ausgehenden oder auch intern ausge-<br />

webcode: 1769847 145

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