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Compliance: Was es bei der Einführung von Regelwerken zu beachten gilt<br />

Weltweit gibt es immerhin mehr als 10.000 Compliance-Vorschriften, von denen<br />

viele von weltweit operierenden Unternehmen beachtet werden müssen. Trotz<br />

der verschärften Bestimmungen haben erneute Datenskandale und Schmiergeldaffären<br />

bei renommierten deutschen Unternehmen das Image und die Glaubwürdigkeit<br />

dieser stark geschädigt. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich,<br />

dass damit einhergehend auch die Diskussion um zuverlässige Compliance-Lösungen<br />

neu entfl ammt ist.<br />

Die Frage der richtigen Umsetzung stellt sich großen wie mittelständischen Unternehmen<br />

gleichermaßen. Während Großunternehmen über ganze Compliance-<br />

Abteilungen verfügen, ist bei Mittelständlern oft der Geschäftsführer selbst für die<br />

Einhaltung bestimmter Verhaltenskodizes verantwortlich. Doch gleich, wie viele<br />

Mitarbeiter und Abteilungen das Unternehmen umfasst – Prozesse und Informationen<br />

müssen für alle Beteiligten transparent sein.<br />

Ebenso muss eine zuverlässige Archivierung der Daten garantiert werden und dies<br />

alles unter Berücksichtigung der aktuellsten, höchstmöglichen Sicherheitsstandards.<br />

Um diese Vorgaben zu erfüllen, gilt es einige grundsätzliche Aspekte zu beachten:<br />

Zunächst muss in allen Bereichen des Unternehmens eine gezielte Analyse<br />

der möglichen Risiken durchgeführt werden. Durch ein solches systematisches Risikomanagement<br />

können eventuelle Gefahrenpotenziale von vorneherein entdeckt<br />

und gegebenenfalls eliminiert werden.<br />

4.3.2 Verantwortlichkeiten<br />

Es ist darauf zu achten, dass interne Richtlinien in einer Weise formuliert und vorgegeben<br />

werden, die es realistisch möglich machen, diese auch zu befolgen. Ein<br />

weiterer wichtiger Aspekt bei der Initiierung eines Compliance-Programms ist die<br />

Frage der Verantwortlichkeiten. Um spätere Missverständnisse und unnötige Diskussionen<br />

zu vermeiden, sollte daher zu Beginn entschieden werden, welche Bereiche<br />

genau welchem Mitarbeiter unterstehen.<br />

Dazu gehört es natürlich auch, den Mitarbeitern einen geeigneten Ansprechpartner<br />

im Falle einer Beschwerde zur Verfügung zu stellen. Beim sogenannten „whistleblowing“<br />

nutzen viele große Unternehmen mittlerweile externe Dienstleister,<br />

die über spezielle Internetseiten oder Hotlines, Informationen und Hinweise der<br />

Mitarbeiter über Verstöße sammeln und beurteilen. Die Seiten informieren die<br />

Mitarbeiter ebenfalls darüber, in welchen Fällen eine offi zielle Beschwerde angemessen<br />

ist, wie sie sich verhalten sollen und welche Risiken damit einhergehen<br />

können. Wobei man den englischen Rechtsbegriff des „whistleblowing“ nicht mit<br />

dem umgangssprachlich abwertenden „jemanden verpfeifen“ übersetzen darf.<br />

Hier geht es vielmehr um eine Person, die aus Gewissensgründen und meist selbstlos<br />

Informationen weitergibt. Oft setzt sie damit die eigene soziale und berufl iche<br />

Stellung aufs Spiel. In Großbritannien und den USA gibt es bereits Gesetzgebungen<br />

die „Whistleblower“ schützen.<br />

webcode: 1768489 153

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