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4. E-Mail<br />

4.3 Compliance: Was es bei der Einführung<br />

von Regelwerken zu beachten gilt<br />

Die Frage der richtigen Umsetzung von Compliance-Richtlinien stellt sich großen<br />

wie mittelständischen Unternehmen gleichermaßen. Bei einer entsprechenden<br />

Richtlinieneinführung gilt es einige Aspekte zu beachten.<br />

Die vergangenen Skandale deutscher Großunternehmen haben die Debatte um<br />

die zuverlässige Einhaltung vorgeschriebener Compliance-Richtlinien wieder voll<br />

in Gang gebracht. Nachdem bereits in den USA Betrugsskandale zu scharfen Reglementierungen<br />

– Sarbanes-Oxley Act und Basel II – geführt haben, wird nun<br />

auch in Europa wieder verstärkt über die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und<br />

die Selbstverpfl ichtung der Unternehmen diskutiert. Im Unternehmensbereich<br />

bedeutet Compliance die Sicherstellung und Überwachung der Einhaltung von<br />

gesetzlichen Vorgaben ebenso wie die Selbstverpfl ichtung der Unternehmen, eigene<br />

Regeln einzuhalten. Diese sind in vielen Fällen an die ethischen Leitfäden des<br />

Unternehmens gebunden und können auch von Anteilseignern oder dem Aufsichtsrat<br />

der Firma aufgestellt werden. Diese Regeln sollen den Missbrauch von<br />

vertraulichen Daten und daraus folgenden möglichen Schadensersatzklagen ebenso<br />

wie ein Imageschaden des Unternehmens abwehren.<br />

Die meisten Großunternehmen haben heute eigene Abteilungen und Compliance-Manager,<br />

die die Einhaltung aller Vorgaben überwachen. So viel zu den theoretischen<br />

Grundlagen der Compliance. Dass Konzerne solche Selbstverpfl ichtungen<br />

zwar eingegangen sind, sie aber zum Teil nicht eingehalten haben, zeigten<br />

vor allem die Bilanzskandale der amerikanischen Großunternehmen Enron und<br />

Worldcom vor einigen Jahren.<br />

Hier reagierte die US-Justiz 2002 mit dem Sarbanes-Oxley Act, der die verlässliche<br />

und wahrheitsgetreue Berichterstattung der Unternehmen garantieren sollte und<br />

die Strafvorschriften für Vergehen wesentlich verschärfte. CEOs und CFOs haften<br />

seit Inkrafttreten persönlich für fehlerhafte oder geschönte Bilanzen. Ziel dieser<br />

Verordnungen ist es, das Vertrauen der Anleger und der Öffentlichkeit in die<br />

Richtigkeit der veröffentlichten Finanzdaten zu stärken.<br />

4.3.1 Anforderungen<br />

Auch in Europa wurden Finanzunternehmen in den letzten Jahren mit juristischen<br />

Mitteln verstärkt unter Druck gesetzt. Das Mammut-Regelwerk Basel II gilt seit<br />

2007 für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleister. Basel II setzt neben einer<br />

Mindestanforderung an Eigenkapital auf den bankenaufsichtlichen Überwachungsprozess<br />

und eine Erweiterung der Offenlegung. Bei der Erfassung von Risiken<br />

muss dabei auch das operative Risiko der Banken durch interne Verfahren,<br />

Mitarbeiter, Systeme oder bankinterne Ereignisse einbezogen werden.<br />

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