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4. E-Mail<br />
4.3 Compliance: Was es bei der Einführung<br />
von Regelwerken zu beachten gilt<br />
Die Frage der richtigen Umsetzung von Compliance-Richtlinien stellt sich großen<br />
wie mittelständischen Unternehmen gleichermaßen. Bei einer entsprechenden<br />
Richtlinieneinführung gilt es einige Aspekte zu beachten.<br />
Die vergangenen Skandale deutscher Großunternehmen haben die Debatte um<br />
die zuverlässige Einhaltung vorgeschriebener Compliance-Richtlinien wieder voll<br />
in Gang gebracht. Nachdem bereits in den USA Betrugsskandale zu scharfen Reglementierungen<br />
– Sarbanes-Oxley Act und Basel II – geführt haben, wird nun<br />
auch in Europa wieder verstärkt über die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und<br />
die Selbstverpfl ichtung der Unternehmen diskutiert. Im Unternehmensbereich<br />
bedeutet Compliance die Sicherstellung und Überwachung der Einhaltung von<br />
gesetzlichen Vorgaben ebenso wie die Selbstverpfl ichtung der Unternehmen, eigene<br />
Regeln einzuhalten. Diese sind in vielen Fällen an die ethischen Leitfäden des<br />
Unternehmens gebunden und können auch von Anteilseignern oder dem Aufsichtsrat<br />
der Firma aufgestellt werden. Diese Regeln sollen den Missbrauch von<br />
vertraulichen Daten und daraus folgenden möglichen Schadensersatzklagen ebenso<br />
wie ein Imageschaden des Unternehmens abwehren.<br />
Die meisten Großunternehmen haben heute eigene Abteilungen und Compliance-Manager,<br />
die die Einhaltung aller Vorgaben überwachen. So viel zu den theoretischen<br />
Grundlagen der Compliance. Dass Konzerne solche Selbstverpfl ichtungen<br />
zwar eingegangen sind, sie aber zum Teil nicht eingehalten haben, zeigten<br />
vor allem die Bilanzskandale der amerikanischen Großunternehmen Enron und<br />
Worldcom vor einigen Jahren.<br />
Hier reagierte die US-Justiz 2002 mit dem Sarbanes-Oxley Act, der die verlässliche<br />
und wahrheitsgetreue Berichterstattung der Unternehmen garantieren sollte und<br />
die Strafvorschriften für Vergehen wesentlich verschärfte. CEOs und CFOs haften<br />
seit Inkrafttreten persönlich für fehlerhafte oder geschönte Bilanzen. Ziel dieser<br />
Verordnungen ist es, das Vertrauen der Anleger und der Öffentlichkeit in die<br />
Richtigkeit der veröffentlichten Finanzdaten zu stärken.<br />
4.3.1 Anforderungen<br />
Auch in Europa wurden Finanzunternehmen in den letzten Jahren mit juristischen<br />
Mitteln verstärkt unter Druck gesetzt. Das Mammut-Regelwerk Basel II gilt seit<br />
2007 für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleister. Basel II setzt neben einer<br />
Mindestanforderung an Eigenkapital auf den bankenaufsichtlichen Überwachungsprozess<br />
und eine Erweiterung der Offenlegung. Bei der Erfassung von Risiken<br />
muss dabei auch das operative Risiko der Banken durch interne Verfahren,<br />
Mitarbeiter, Systeme oder bankinterne Ereignisse einbezogen werden.<br />
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