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10 Jahre Gleichstellungsamt (PDF-Datei, 1,5 MB - Stadt Heidelberg

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Teil II: verwaltungsextern<br />

118<br />

Die Ausarbeitung spezieller Fragestellungen werden vom runden Tisch<br />

an themenbezogene Unterarbeitsgruppen (UAG) delegiert.<br />

Zur Zeit bestehende Unterarbeitsgruppen:<br />

Die UAG „Hilfeeinrichtungen für Opfer“ hat nach der Erhebung des<br />

IST-Standes zu Hilfeeinrichtungen für Opfer in <strong>Heidelberg</strong> und im<br />

Rhein-Neckar-Raum nunmehr die Stellenanforderungen an eine Interventions-<br />

bzw. Kooperationsstelle erarbeitet.<br />

Die UAG „Handreichungen für Opfer“ erstellt eine Broschüre zu den<br />

straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten.<br />

Die UAG „Täterarbeit“ lotet Bedarf und Angebot an Täterarbeit aus<br />

und soll Ideen entwickeln, wie die Arbeit mit Tätern in das Verfahren<br />

eingebunden werden kann.<br />

Der AK „Gewalt gegen Kinder“ wurde gebeten, Standards zum Schutz<br />

und zur Betreuung von Kindern zu entwickeln.<br />

Konsens aller am runden Tisch beteiligten Gruppierungen ist die Notwendigkeit<br />

der Schaffung einer Interventions- bzw. Kooperationsstelle, die<br />

Kontakt mit Opfern herstellt, sie umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten<br />

informiert, Kontakte zu Hilfseinrichtungen vermittelt und<br />

mittelfristig als Ansprechpartnerin für Unterstützungen zur Verfügung<br />

steht. Konsens ist auch, dass die Rahmenbedingungen für eine professionelle<br />

Arbeit mit Tätern deutlich verbessert werden müssen. Unklar ist, ob<br />

die bestehenden Kapazitäten für die Opferhilfe ausreichen.<br />

Wo wir Erfolge sehen:<br />

Der Modellversuch Platzverweisverfahren des Landes ist inzwischen beendet.<br />

Wie es im Abschlussbericht heißt, sind die Erfahrungen mit den<br />

landesweit während der Modellphase ausgesprochenen 803 Platzverweisen<br />

positiv. Die polizeiliche Generalklausel wurde von den Verwaltungsgerichten<br />

grundsätzlich als taugliche Rechtsgrundlage für das Platzverweisverfahren<br />

bestätigt.<br />

Unterstützt wird diese Rechtsgrundlage durch das Gewaltschutzgesetz<br />

des Bundes, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat. Durch dieses Bundesgesetz<br />

werden Frauen und Kinder besser vor häuslicher Gewalt geschützt,<br />

indem gewalttätigen Männern Hausverbot erteilt werden kann, Kontaktsperren<br />

verhängt werden können, die dem Täter bei Strafe untersagen,<br />

sich dem Opfer zu nähern, und Frauen per gerichtlicher Eilanordnung<br />

leichter die Überlassung der gemeinsamen Wohnung durchsetzen können.<br />

Auch das sogenannte „Stalking“, Psychoterror wie z.B. Belästigungen<br />

am Telefon, steht seitdem unter Strafe.<br />

Wo wir noch Handlungsbedarf sehen:<br />

Im Abschlussbericht zum Platzverweisverfahren wird weiter ausgeführt:<br />

„Um mit dem Platzverweisverfahren Gewalt im häuslichen Bereich nicht<br />

nur kurzfristig zu unterbrechen, sondern nachhaltig zu bekämpfen, ist<br />

eine Einbettung der Maßnahmen von Polizei und Justiz in ein auf örtlicher<br />

Ebene abgestimmtes Gesamtkonzept notwendig. Flankierend zu den<br />

Maßnahmen von Polizei und Justiz ist eine Beratung der Opfer und Täter<br />

sowie Hilfe für die in fast 80 Prozent der Fälle mit betroffenen Kinder<br />

erforderlich“. Diese Auswertung der im Modellversuch gemachten Erfahrungen<br />

beteiligter Städte deckt sich mit unseren Ansätzen zum <strong>Heidelberg</strong>er<br />

Interventionsmodell.<br />

Für die Umsetzung dieser flankierenden Maßnahmen müssen nicht nur<br />

die notwendigen Kooperationen hergestellt werden, dafür wird es auch<br />

eines weiteren öffentlichen finanziellen Engagements bedürfen. Bleibt<br />

nur zu hoffen, dass mittel- und langfristig diese Kosten eingespart werden<br />

können durch den Wegfall von z.B. Krankenkassenkosten, Frauenhausaufenthalten,<br />

Sozialhilfezahlung, Polizeieinsätzen etc. – nicht zuletzt

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