10 Jahre Gleichstellungsamt (PDF-Datei, 1,5 MB - Stadt Heidelberg
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Teil II: verwaltungsextern<br />
118<br />
Die Ausarbeitung spezieller Fragestellungen werden vom runden Tisch<br />
an themenbezogene Unterarbeitsgruppen (UAG) delegiert.<br />
Zur Zeit bestehende Unterarbeitsgruppen:<br />
Die UAG „Hilfeeinrichtungen für Opfer“ hat nach der Erhebung des<br />
IST-Standes zu Hilfeeinrichtungen für Opfer in <strong>Heidelberg</strong> und im<br />
Rhein-Neckar-Raum nunmehr die Stellenanforderungen an eine Interventions-<br />
bzw. Kooperationsstelle erarbeitet.<br />
Die UAG „Handreichungen für Opfer“ erstellt eine Broschüre zu den<br />
straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten.<br />
Die UAG „Täterarbeit“ lotet Bedarf und Angebot an Täterarbeit aus<br />
und soll Ideen entwickeln, wie die Arbeit mit Tätern in das Verfahren<br />
eingebunden werden kann.<br />
Der AK „Gewalt gegen Kinder“ wurde gebeten, Standards zum Schutz<br />
und zur Betreuung von Kindern zu entwickeln.<br />
Konsens aller am runden Tisch beteiligten Gruppierungen ist die Notwendigkeit<br />
der Schaffung einer Interventions- bzw. Kooperationsstelle, die<br />
Kontakt mit Opfern herstellt, sie umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten<br />
informiert, Kontakte zu Hilfseinrichtungen vermittelt und<br />
mittelfristig als Ansprechpartnerin für Unterstützungen zur Verfügung<br />
steht. Konsens ist auch, dass die Rahmenbedingungen für eine professionelle<br />
Arbeit mit Tätern deutlich verbessert werden müssen. Unklar ist, ob<br />
die bestehenden Kapazitäten für die Opferhilfe ausreichen.<br />
Wo wir Erfolge sehen:<br />
Der Modellversuch Platzverweisverfahren des Landes ist inzwischen beendet.<br />
Wie es im Abschlussbericht heißt, sind die Erfahrungen mit den<br />
landesweit während der Modellphase ausgesprochenen 803 Platzverweisen<br />
positiv. Die polizeiliche Generalklausel wurde von den Verwaltungsgerichten<br />
grundsätzlich als taugliche Rechtsgrundlage für das Platzverweisverfahren<br />
bestätigt.<br />
Unterstützt wird diese Rechtsgrundlage durch das Gewaltschutzgesetz<br />
des Bundes, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat. Durch dieses Bundesgesetz<br />
werden Frauen und Kinder besser vor häuslicher Gewalt geschützt,<br />
indem gewalttätigen Männern Hausverbot erteilt werden kann, Kontaktsperren<br />
verhängt werden können, die dem Täter bei Strafe untersagen,<br />
sich dem Opfer zu nähern, und Frauen per gerichtlicher Eilanordnung<br />
leichter die Überlassung der gemeinsamen Wohnung durchsetzen können.<br />
Auch das sogenannte „Stalking“, Psychoterror wie z.B. Belästigungen<br />
am Telefon, steht seitdem unter Strafe.<br />
Wo wir noch Handlungsbedarf sehen:<br />
Im Abschlussbericht zum Platzverweisverfahren wird weiter ausgeführt:<br />
„Um mit dem Platzverweisverfahren Gewalt im häuslichen Bereich nicht<br />
nur kurzfristig zu unterbrechen, sondern nachhaltig zu bekämpfen, ist<br />
eine Einbettung der Maßnahmen von Polizei und Justiz in ein auf örtlicher<br />
Ebene abgestimmtes Gesamtkonzept notwendig. Flankierend zu den<br />
Maßnahmen von Polizei und Justiz ist eine Beratung der Opfer und Täter<br />
sowie Hilfe für die in fast 80 Prozent der Fälle mit betroffenen Kinder<br />
erforderlich“. Diese Auswertung der im Modellversuch gemachten Erfahrungen<br />
beteiligter Städte deckt sich mit unseren Ansätzen zum <strong>Heidelberg</strong>er<br />
Interventionsmodell.<br />
Für die Umsetzung dieser flankierenden Maßnahmen müssen nicht nur<br />
die notwendigen Kooperationen hergestellt werden, dafür wird es auch<br />
eines weiteren öffentlichen finanziellen Engagements bedürfen. Bleibt<br />
nur zu hoffen, dass mittel- und langfristig diese Kosten eingespart werden<br />
können durch den Wegfall von z.B. Krankenkassenkosten, Frauenhausaufenthalten,<br />
Sozialhilfezahlung, Polizeieinsätzen etc. – nicht zuletzt