10 Jahre Gleichstellungsamt (PDF-Datei, 1,5 MB - Stadt Heidelberg
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Teil II: verwaltungsextern<br />
132<br />
Beratung als Service-Angebot des Frauenamtes<br />
Was war das?<br />
Frauen konnten sich von Anfang an das Amt für Frauenfragen wenden,<br />
wenn sie<br />
Informationen, Beratung oder Hilfe benötigten,<br />
sich über Benachteiligung beschweren wollten,<br />
Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchten,<br />
Kontakt zu Frauengruppen, -initiativen oder -verbänden suchten,<br />
Vorschläge hatten, wie die Situation für Frauen in <strong>Heidelberg</strong><br />
verbessert werden kann.<br />
Warum wurde es gemacht?<br />
Das individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebot ergänzt die systematischen<br />
und strukturellen Maßnahmen und Instrumente, die zur Bearbeitung<br />
typischer Gleichstellungsprobleme entwickelt wurden.<br />
Das Beratungsangebot ist nicht nur eine Service-Leistung für die einzelne<br />
Frau. Die vorgetragenen Schwierigkeiten sind in der Regel sowohl Prüfsteine<br />
für den Stand der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags als auch<br />
Grundlage für die Weiterentwicklung von Strategien und Instrumenten<br />
zur Bearbeitung typischer Gleichstellungsprobleme.<br />
Was wir getan haben:<br />
Wir haben uns einen Überblick über die große Bandbreite an Beratungsstellen<br />
in <strong>Heidelberg</strong> verschafft. Als nützliche Hilfestellung erwies sich<br />
für die Frauen und nicht zuletzt für uns selbst dabei unser „Handbuch<br />
für Frauen“, das u.a. ein umfangreiches Kapitel zum Thema Beratungsstellen<br />
aufweist. Die erste Ausgabe gaben wir schon 1993 heraus, danach<br />
brachten wir es in Drei-<strong>Jahre</strong>s-Zyklen immer wieder auf den neuesten<br />
Stand. Seit dem zweiten Quartal 2002 ist es nun als jederzeit aktuelle<br />
Nachschlagmöglichkeit auf der Homepage des Frauenamtes zu finden:<br />
www.heidelberg.de/frauen/<br />
Im Beratungsgespräch selbst klären wir zunächst einmal gemeinsam mit<br />
der Ratsuchenden, ob und ggf. an welche Institution oder Gruppe sie<br />
sich wenden kann. Dennoch gab und gibt es Situationen, in denen eine<br />
Weitervermittlung nicht angezeigt ist. Von daher war es uns wichtig, einen<br />
klaren äußeren Rahmen festzulegen:<br />
Beratungsgespräche sind nach telefonischer Terminabsprache möglich.<br />
Für ein Gespräch steht ein maximaler Zeitrahmen von 45 Minuten zur<br />
Verfügung.<br />
Bei Bedarf können weitere Gesprächstermine vereinbart werden.<br />
Auf Wunsch kann die Ratsuchende anonym bleiben.<br />
Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich. Das Amt für Frauenfragen<br />
wird nur auf Wunsch und auch dann nur in Absprache mit der<br />
Frau tätig.<br />
Die Gespräche sind kostenlos.<br />
Beratungsprämissen sind der Respekt vor der Persönlichkeit und das<br />
Vertrauen in die individuelle Kompetenz jeder Frau, ihre Probleme<br />
eigenständig zu lösen. Das Ziel – und ggf. Zwischenziele – der Beratung<br />
wird bzw. werden zu Beginn ausgehandelt, so dass für beide Beteiligte<br />
der Beratungserfolg klar erkennbar wird.