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10 Jahre Gleichstellungsamt (PDF-Datei, 1,5 MB - Stadt Heidelberg

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Teil II: verwaltungsextern<br />

132<br />

Beratung als Service-Angebot des Frauenamtes<br />

Was war das?<br />

Frauen konnten sich von Anfang an das Amt für Frauenfragen wenden,<br />

wenn sie<br />

Informationen, Beratung oder Hilfe benötigten,<br />

sich über Benachteiligung beschweren wollten,<br />

Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchten,<br />

Kontakt zu Frauengruppen, -initiativen oder -verbänden suchten,<br />

Vorschläge hatten, wie die Situation für Frauen in <strong>Heidelberg</strong><br />

verbessert werden kann.<br />

Warum wurde es gemacht?<br />

Das individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebot ergänzt die systematischen<br />

und strukturellen Maßnahmen und Instrumente, die zur Bearbeitung<br />

typischer Gleichstellungsprobleme entwickelt wurden.<br />

Das Beratungsangebot ist nicht nur eine Service-Leistung für die einzelne<br />

Frau. Die vorgetragenen Schwierigkeiten sind in der Regel sowohl Prüfsteine<br />

für den Stand der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags als auch<br />

Grundlage für die Weiterentwicklung von Strategien und Instrumenten<br />

zur Bearbeitung typischer Gleichstellungsprobleme.<br />

Was wir getan haben:<br />

Wir haben uns einen Überblick über die große Bandbreite an Beratungsstellen<br />

in <strong>Heidelberg</strong> verschafft. Als nützliche Hilfestellung erwies sich<br />

für die Frauen und nicht zuletzt für uns selbst dabei unser „Handbuch<br />

für Frauen“, das u.a. ein umfangreiches Kapitel zum Thema Beratungsstellen<br />

aufweist. Die erste Ausgabe gaben wir schon 1993 heraus, danach<br />

brachten wir es in Drei-<strong>Jahre</strong>s-Zyklen immer wieder auf den neuesten<br />

Stand. Seit dem zweiten Quartal 2002 ist es nun als jederzeit aktuelle<br />

Nachschlagmöglichkeit auf der Homepage des Frauenamtes zu finden:<br />

www.heidelberg.de/frauen/<br />

Im Beratungsgespräch selbst klären wir zunächst einmal gemeinsam mit<br />

der Ratsuchenden, ob und ggf. an welche Institution oder Gruppe sie<br />

sich wenden kann. Dennoch gab und gibt es Situationen, in denen eine<br />

Weitervermittlung nicht angezeigt ist. Von daher war es uns wichtig, einen<br />

klaren äußeren Rahmen festzulegen:<br />

Beratungsgespräche sind nach telefonischer Terminabsprache möglich.<br />

Für ein Gespräch steht ein maximaler Zeitrahmen von 45 Minuten zur<br />

Verfügung.<br />

Bei Bedarf können weitere Gesprächstermine vereinbart werden.<br />

Auf Wunsch kann die Ratsuchende anonym bleiben.<br />

Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich. Das Amt für Frauenfragen<br />

wird nur auf Wunsch und auch dann nur in Absprache mit der<br />

Frau tätig.<br />

Die Gespräche sind kostenlos.<br />

Beratungsprämissen sind der Respekt vor der Persönlichkeit und das<br />

Vertrauen in die individuelle Kompetenz jeder Frau, ihre Probleme<br />

eigenständig zu lösen. Das Ziel – und ggf. Zwischenziele – der Beratung<br />

wird bzw. werden zu Beginn ausgehandelt, so dass für beide Beteiligte<br />

der Beratungserfolg klar erkennbar wird.

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