10 Jahre Gleichstellungsamt (PDF-Datei, 1,5 MB - Stadt Heidelberg
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Was heißt Frauen-Nachttaxi? Zwischen 22 und 6 Uhr werden alle der Taxi-Zentrale angeschlossenen Taxis zu möglichen<br />
Frauen-Nachttaxis.<br />
Wer darf fahren? Frauen und Mädchen ab 14 <strong>Jahre</strong>n, die ihre Hauptwohnung in <strong>Heidelberg</strong> haben. Kinder<br />
bis 13 <strong>Jahre</strong> dürfen mitgenommen werden. Ab dem 6. Lebensjahr zahlen sie den gleichen<br />
Fahrpreis wie die Begleiterin, sie müssen also ebenfalls einen Fahrschein abgeben.<br />
Wo? Nur innerhalb der <strong>Stadt</strong>grenzen <strong>Heidelberg</strong>s. Fahrten nach oder von außerhalb sind nicht<br />
möglich.<br />
Wann? Von 22 bis 6 Uhr. Ausnahme: Frauen ab 60 <strong>Jahre</strong>n, sie dürfen ab 20 Uhr fahren.<br />
Welche? Alle Taxis, die der Taxi-Zentrale angeschlossen sind.<br />
Wie? Telefonische Frauen-Nachttaxi-Bestellung: Telefon: 30 20 30<br />
oder: Zusteigen an den Halteplätzen<br />
oder: Anhalten auf der Straße<br />
Wichtig: Bei der Bestellung bzw. vor dem Einsteigen sagen, dass es sich um eine Frauen-<br />
Nachttaxi-Fahrt handelt.<br />
Wie viel? Normalfahrpreis: € 5,60, gültig 22 bis 6 Uhr (für Frauen bis 59 <strong>Jahre</strong>)<br />
Normalfahrpreis: € 5,60, gültig 20 bis 6 Uhr (nur für Frauen ab 60 <strong>Jahre</strong>n)<br />
Ermäßigter Preis: € 4,60, gültig 22 bis 6 Uhr (für Frauen bis 59 <strong>Jahre</strong>)<br />
Ermäßigter Preis: € 4,60, gültig 20 bis 6 Uhr (nur für Frauen ab 60 <strong>Jahre</strong>n)<br />
(Ermäßigung durch einen der folgenden Ausweise: Schülerinnen-/Studentinnenausweis,<br />
<strong>Heidelberg</strong>-Pass, VRN-Monats- oder <strong>Jahre</strong>skarte bzw. Schwerbehindertenausweis mit<br />
Merkzeichen G in Verbindung mit einer Wertmarke des VRN)<br />
Alle Fahrscheine sind nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis/Pass. Für die ermäßigten<br />
Karten ist zusätzlich der entsprechende Ausweis erforderlich!<br />
Sammelfahrten-Vorteil: Teilen sich mehrere Frauen ein Taxi, weil sie dieselbe Fahrtrichtung<br />
haben, sind höchstens zwei Fahrscheine abzugeben. Fahrer oder Fahrerin müssen beide<br />
Scheine zusammenknipsen und mit einem großen ”S“ für Sammelfahrt markieren.<br />
Kontrolle: Taxi-FahrerInnen sind zur Ausweis-Kontrolle berechtigt.<br />
Bei Fahrtende bestätigt die Nutzerin die Richtigkeit aller Angaben durch ihre Unterschrift.<br />
(Unterschrift und Altersangabe auf der Vorderseite des Fahrscheins werden nach der Kontrolle<br />
und Auswertung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Heidelberg</strong>, Amt für Gleichstellung, abgetrennt<br />
und vernichtet.)<br />
Die vorsätzliche missbräuchliche Benutzung wird strafrechtlich verfolgt.<br />
Fahrscheinerwerb: Nur im Vorverkauf gegen Vorlage der erforderlichen Ausweise (u.a. bei allen Bürgerämtern,<br />
den HSB-Verkaufsstellen, dem <strong>Gleichstellungsamt</strong> und seit Juni 2001 auch beim<br />
Studentenwerk)<br />
Warum wurde es gemacht?<br />
In <strong>Heidelberg</strong> soll der öffentliche Raum für alle da sein.<br />
Seit den 80er <strong>Jahre</strong>n wurden bundesweit Frauen-Nachttaxis gefordert,<br />
denn Frauen reklamieren einen gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen<br />
Leben unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit. Die von der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Heidelberg</strong> in Auftrag gegebene Studie zum Sicherheitsempfinden von<br />
Frauen hat es sichtbar gemacht: Frauen rechnen offensichtlich mit der<br />
Möglichkeit unangenehmer, bedrohlicher oder auch gewalttätiger Konfrontationen<br />
mit Männern und sie stellen ihr Verhalten darauf ein. Keine<br />
der 575 Befragten konnte von sich sagen, dass sie auf präventive Maßnahmen<br />
zur Vermeidung solcher Erfahrungen verzichtet. 83 Prozent nehmen<br />
lieber Umwege in Kauf, 46 Prozent meiden bestimmte Orte, 58 Prozent<br />
verzichten lieber ganz aufs Weggehen, wenn sie nicht wissen, wie sie<br />
sicher hin- und zurückkommen.