10 Jahre Gleichstellungsamt (PDF-Datei, 1,5 MB - Stadt Heidelberg
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11 LAG Hamm, vgl. Presseinformation<br />
von Ministerin Ridder-Melchers vom<br />
15.07.93<br />
12 Das BAG zweifelte an der Vereinbarkeit<br />
des bremischen LGG mit der Gleichbehandlungsrichtlinie<br />
76/207EWG und<br />
rief den EuGH im Rahmen eines Vorab-<br />
Entscheidungsverfahrens an (BAG,<br />
1. Senat, Antrag vom 22.6.93 -1 AZR<br />
590/92-)<br />
Ein klarer Handlungsbedarf für Beate Weber schon vor ihrer Wahl zur<br />
Oberbürgermeisterin, die gleich zu Beginn ihrer Amtszeit das Amt für<br />
Frauenfragen damit beauftragte, einen Frauenförderplan zu erarbeiten.<br />
Was wir getan haben:<br />
Wir haben ein Instrument entwickelt, dessen konsequente Anwendung<br />
die Gleichstellungsschere zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Heidelberg</strong> in einem überschaubaren Zeitraum von <strong>10</strong> <strong>Jahre</strong>n<br />
erkennbar schließen könnte.<br />
Die Beteiligung von Mitarbeiterinnen aus verschiedenen Bereichen der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Heidelberg</strong> an der Erarbeitung des Instrumentes wurde organisiert<br />
und moderiert. Ein wichtiges Fundament hierfür war der 1986 noch von<br />
der damaligen „Frauenberatung“ initiierte Arbeitskreis, dessen Mitgliedsfrauen<br />
sich im Laufe der <strong>Jahre</strong> ein beachtliches frauenpolitisches Knowhow<br />
erarbeitet hatten. Außerdem wurden Anregungen aus den von uns<br />
durchgeführten Frauen-Konferenzen aufgegriffen. Damit wurden die<br />
Inhalte dieser Vereinbarung nicht nur wesentlich von der neuen Leiterin<br />
des Amtes für Frauenfragen geprägt, sondern auch von den Erfahrungen<br />
und Vorschlägen der Mitarbeiterinnen der <strong>Stadt</strong>verwaltung.<br />
Führung der Abstimmungsgespräche mit den Kollegen vom Personal- und<br />
Organisationsamt (das Querschnittsamt in Sachen Personalentwicklung)<br />
und vom Gesamtpersonalrat (im Rahmen der Dienstvereinbarung der<br />
zukünftige Vertragspartner der Oberbürgermeisterin) auf der Grundlage<br />
des gemeinsam erarbeiteten Entwurfes für eine Dienstvereinbarung<br />
bis zum Herbst 1993. Weiterleitung der ersten Diskussionsvorlage an alle<br />
Fachämter zur eigenen Stellungnahme. Berücksichtigung von neuen<br />
Erkenntnissen durch den Ämterrücklauf und Vorbereitung des formalen<br />
Abschlusses einer Dienstvereinbarung durch entsprechende Abschlussgespräche.<br />
Beteiligung an der Veröffentlichung des endgültigen Vereinbarungsbeschlusses<br />
im Rahmen eines zweimal einberufenen Forums zum<br />
Thema „Personalentwicklung und Geschlechtergerechtigkeit“ mit allen<br />
für die Umsetzung der Dienstvereinbarung zuständigen der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Heidelberg</strong>.<br />
Akzeptieren von „Hürden und Stolpersteinen“ als wichtige Stationen<br />
des Veränderungsprozesses und Aufzeigen neuer Wege zur Wiederaufnahme<br />
und Weiterbearbeitung des Gleichstellungsauftrages. Beispiele<br />
aus der Zeit der Verhandlung der Dienstvereinbarung Gleichstellung bis<br />
zum zweiten Umsetzungsbericht:<br />
Verhandlungsstopp 1993:<br />
Auslöser für diesen Stopp war ein „Import“ aus Nordrhein-Westfalen<br />
und Bremen: Parallel zu den <strong>Heidelberg</strong>er Verhandlungen über die<br />
zukünftige Dienstvereinbarung kam es in Bremen und Nordrhein-Westfalen<br />
zu Arbeitsgerichtsprozessen. Angefochten wurden Passagen der<br />
dort gültigen Landesgleichstellungsgesetze (LGG) bzw. daraus resultierende<br />
Vorgaben im Landesbeamtengesetz. Das Landesarbeitsgericht<br />
Hamm bestätigte im Rahmen eines spektakulären Verfahrens zwar<br />
die Verfassungsmäßigkeit des nordrhein-westfälischen LGG, aber man<br />
hoffte auf eine endgültige Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht<br />
(BVerfG) 11 .<br />
Zur gleichen Zeit wurde der Europäische Gerichtshof eingeschaltet: Das<br />
Bundesarbeitsgericht rief ihn wegen des Bremer Verfahrens im Fall<br />
„Kalanke“ an12 . Dies blieb nicht ohne Auswirkungen auf <strong>Heidelberg</strong>.<br />
Im Spätherbst 1993 wurden auf Anweisung der Oberbürgermeisterin<br />
die Verhandlungen erst einmal gestoppt, denn sicherheitshalber sollte<br />
– um keinerlei Rechtsunsicherheiten entstehen zu lassen – dieses<br />
Teil II: verwaltungsintern<br />
15