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10 Jahre Gleichstellungsamt (PDF-Datei, 1,5 MB - Stadt Heidelberg

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11 LAG Hamm, vgl. Presseinformation<br />

von Ministerin Ridder-Melchers vom<br />

15.07.93<br />

12 Das BAG zweifelte an der Vereinbarkeit<br />

des bremischen LGG mit der Gleichbehandlungsrichtlinie<br />

76/207EWG und<br />

rief den EuGH im Rahmen eines Vorab-<br />

Entscheidungsverfahrens an (BAG,<br />

1. Senat, Antrag vom 22.6.93 -1 AZR<br />

590/92-)<br />

Ein klarer Handlungsbedarf für Beate Weber schon vor ihrer Wahl zur<br />

Oberbürgermeisterin, die gleich zu Beginn ihrer Amtszeit das Amt für<br />

Frauenfragen damit beauftragte, einen Frauenförderplan zu erarbeiten.<br />

Was wir getan haben:<br />

Wir haben ein Instrument entwickelt, dessen konsequente Anwendung<br />

die Gleichstellungsschere zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Heidelberg</strong> in einem überschaubaren Zeitraum von <strong>10</strong> <strong>Jahre</strong>n<br />

erkennbar schließen könnte.<br />

Die Beteiligung von Mitarbeiterinnen aus verschiedenen Bereichen der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Heidelberg</strong> an der Erarbeitung des Instrumentes wurde organisiert<br />

und moderiert. Ein wichtiges Fundament hierfür war der 1986 noch von<br />

der damaligen „Frauenberatung“ initiierte Arbeitskreis, dessen Mitgliedsfrauen<br />

sich im Laufe der <strong>Jahre</strong> ein beachtliches frauenpolitisches Knowhow<br />

erarbeitet hatten. Außerdem wurden Anregungen aus den von uns<br />

durchgeführten Frauen-Konferenzen aufgegriffen. Damit wurden die<br />

Inhalte dieser Vereinbarung nicht nur wesentlich von der neuen Leiterin<br />

des Amtes für Frauenfragen geprägt, sondern auch von den Erfahrungen<br />

und Vorschlägen der Mitarbeiterinnen der <strong>Stadt</strong>verwaltung.<br />

Führung der Abstimmungsgespräche mit den Kollegen vom Personal- und<br />

Organisationsamt (das Querschnittsamt in Sachen Personalentwicklung)<br />

und vom Gesamtpersonalrat (im Rahmen der Dienstvereinbarung der<br />

zukünftige Vertragspartner der Oberbürgermeisterin) auf der Grundlage<br />

des gemeinsam erarbeiteten Entwurfes für eine Dienstvereinbarung<br />

bis zum Herbst 1993. Weiterleitung der ersten Diskussionsvorlage an alle<br />

Fachämter zur eigenen Stellungnahme. Berücksichtigung von neuen<br />

Erkenntnissen durch den Ämterrücklauf und Vorbereitung des formalen<br />

Abschlusses einer Dienstvereinbarung durch entsprechende Abschlussgespräche.<br />

Beteiligung an der Veröffentlichung des endgültigen Vereinbarungsbeschlusses<br />

im Rahmen eines zweimal einberufenen Forums zum<br />

Thema „Personalentwicklung und Geschlechtergerechtigkeit“ mit allen<br />

für die Umsetzung der Dienstvereinbarung zuständigen der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Heidelberg</strong>.<br />

Akzeptieren von „Hürden und Stolpersteinen“ als wichtige Stationen<br />

des Veränderungsprozesses und Aufzeigen neuer Wege zur Wiederaufnahme<br />

und Weiterbearbeitung des Gleichstellungsauftrages. Beispiele<br />

aus der Zeit der Verhandlung der Dienstvereinbarung Gleichstellung bis<br />

zum zweiten Umsetzungsbericht:<br />

Verhandlungsstopp 1993:<br />

Auslöser für diesen Stopp war ein „Import“ aus Nordrhein-Westfalen<br />

und Bremen: Parallel zu den <strong>Heidelberg</strong>er Verhandlungen über die<br />

zukünftige Dienstvereinbarung kam es in Bremen und Nordrhein-Westfalen<br />

zu Arbeitsgerichtsprozessen. Angefochten wurden Passagen der<br />

dort gültigen Landesgleichstellungsgesetze (LGG) bzw. daraus resultierende<br />

Vorgaben im Landesbeamtengesetz. Das Landesarbeitsgericht<br />

Hamm bestätigte im Rahmen eines spektakulären Verfahrens zwar<br />

die Verfassungsmäßigkeit des nordrhein-westfälischen LGG, aber man<br />

hoffte auf eine endgültige Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht<br />

(BVerfG) 11 .<br />

Zur gleichen Zeit wurde der Europäische Gerichtshof eingeschaltet: Das<br />

Bundesarbeitsgericht rief ihn wegen des Bremer Verfahrens im Fall<br />

„Kalanke“ an12 . Dies blieb nicht ohne Auswirkungen auf <strong>Heidelberg</strong>.<br />

Im Spätherbst 1993 wurden auf Anweisung der Oberbürgermeisterin<br />

die Verhandlungen erst einmal gestoppt, denn sicherheitshalber sollte<br />

– um keinerlei Rechtsunsicherheiten entstehen zu lassen – dieses<br />

Teil II: verwaltungsintern<br />

15

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