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In deinem Licht sehen wir das Licht - Dritte Europäische ...

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Gemeinschaften einen offenen, transparenten und<br />

regelmäßigen Dialog mit ihnen.<br />

Absatz 3 trägt dem Rechnung, <strong>das</strong>s die <strong>Europäische</strong><br />

Union eine breitestmögliche Partizipation der<br />

Bürgerinnen und Bürger anstrebt. Zu diesem Zweck<br />

steht sie im Dialog mit der Gesellschaft und entwickelt<br />

diesen weiter. Kirchen und Religionsgemeinschaften<br />

bringen in diesen Dialog ihre besonderen<br />

Erfahrungen aus ihrem Wirken auf lokaler,<br />

regionaler, nationaler und internationaler Ebene<br />

ein, die so unterschiedliche Felder wie Sozialpolitik,<br />

Migration, Entwicklungspolitik, Erziehung und<br />

Seelsorge betreffen. Absatz 3 erkennt die besondere<br />

Identität von Kirchen und Religionsgemeinschaften<br />

und ihre besonderen Beiträge, also ihr öffentliches<br />

Wirken, an.<br />

Bisher gab es diesen Dialog zwischen der EU-Kommission<br />

auf der einen und KEK und COMECE auf<br />

der anderen Seite als unverbindliche, halbjährliche<br />

Konferenzen zu Themen der jeweiligen Ratspräsidentschaft,<br />

als Besprechungen auf Arbeitsebene<br />

und Begegnungen mit der jeweils neuen Ratspräsidentschaft.<br />

<strong>In</strong> dem Vertragsentwurf für einen strukturierten<br />

Dialog besteht also eine Chance, aber auch eine<br />

weitere Herausforderung für die Kirchen und Religionsgemeinschaften<br />

in Europa. Und sie nutzen<br />

sie. So hat im Dezember eine Konferenz mit 60 europäischen<br />

Kirchenleitenden in Brüssel zu dem<br />

Thema ‚<strong>Europäische</strong> Werte’ und Identität formuliert,<br />

was den Kirchen gemeinsam wichtig ist und<br />

was sie im europäischen <strong>In</strong>tegrationsprozess an<br />

Klärungen erwarten.<br />

b.) Präambel und Gottesbezug<br />

Ein besonders engagiert diskutiertes Thema war und<br />

ist, ob die Präambel einen Bezug auf die Verantwortung<br />

vor Gott und einen Bezug auf die christlichen<br />

Wurzeln Europas enthält. Die irische Ratspräsidentschaft<br />

hatte wenige Tage vor der Entscheidung für<br />

den Vertrag einen Vorschlag für die Präambel vorgelegt.<br />

Dieser beinhaltete zwar weder einen Bezug auf<br />

Gott noch die ausdrückliche Nennung des christlichen<br />

Erbes Europas, aber er nahm einen Argumentationsstrang<br />

auf: von Seiten der Kirchen war eingewandt<br />

worden, <strong>das</strong>s eine ausführliche Präambel, die<br />

differenziert zurückblickt auf die Jahrhunderte, wie<br />

bisher im ersten Abschnitt formuliert war, und bei<br />

der Nennung des Humanismus endete, <strong>das</strong> Christentum<br />

nicht unterschlagen dürfe. Dieser erste Abschnitt<br />

wurde nun gestrichen – die Bezugnahme auf<br />

die Europa prägenden Traditionen also sehr viel kürzer.<br />

So lautet der Beginn: Schöpfend aus den kulturellen,<br />

religiösen und humanistischen Überlieferungen<br />

Europas, deren Werte in seinem Erbe weiter<br />

lebendig sind....“<br />

Die KEK hat die Tatsache, <strong>das</strong>s es 2004 zu einer Einigung<br />

über den Verfassungsvertrag kam, begrüßt<br />

und folgende Aspekte unterstrichen:<br />

– Die <strong>Europäische</strong> Union bekennt sich zu den<br />

Werten, wie sie in der Charta der Grundrechte<br />

ausformuliert sind;<br />

– diese haben rechtlich bindende Kraft, etwa im<br />

Blick auf den Schutz der Menschenwürde und<br />

der Menschenrechte;<br />

– die Verfassung definiert genauer die Kompetenzen<br />

der EU-<strong>In</strong>stitutionen und der Mitgliedsstaaten,<br />

stärkt die Rechte des Europaparlaments<br />

und der Zivilgesellschaft und kann so zu<br />

mehr Partizipation der Bürgerinnen und Bürger<br />

im europäischen <strong>In</strong>tegrationsprozess führen;<br />

– die soziale Dimension der <strong>Europäische</strong>n Union<br />

ist gestärkt;<br />

– die Kirchen begrüßen den Artikel I.52, in dem<br />

die Union ihren Status und ihre besondere<br />

Identität respektiert und sich zu einem offenen,<br />

transparenten und regelmäßigen Dialog verpflichtet.<br />

Die KEK kündigt an, weiterhin <strong>das</strong><br />

Ihre dazu zu tun, <strong>das</strong>s dieser Dialog mit Leben<br />

gefüllt <strong>wir</strong>d;<br />

– angesichts der Verpflichtung auf Frieden und<br />

Sicherheit (Art. I.3) ist bedauerlich, <strong>das</strong>s die<br />

Verfassung nur die Verstärkung der militärischen<br />

Kapazitäten benennt (Artikel I.41) statt<br />

auch die Beschlüsse zu Konfliktprävention, wie<br />

sie der <strong>Europäische</strong> Rat in Göteborg 2001 gefasst<br />

hat;<br />

– der Ausgang der Europawahlen hat gezeigt,<br />

<strong>das</strong>s es noch nicht gelungen ist, Europa den<br />

Menschen näher zu bringen. Umso wichtiger<br />

ist nun, die Annahme der Verfassung zu nutzen<br />

– und die Kirchen bedauern, <strong>das</strong>s es in der Präambel<br />

keinen Bezug auf die christlichen Wurzeln<br />

Europas gibt.<br />

Damit <strong>wir</strong>d gewürdigt, <strong>das</strong>s der Verfassungsvertrag<br />

ein Kompromiss ist: entstanden aus dem Ringen<br />

von Menschen unterschiedlicher kultureller,<br />

politischer und verfassungsrechtlicher Traditionen,<br />

angreifbar, verbesserbar, weiter zu entwickeln. Ob<br />

eine neue Öffnung des Verfahrens und damit der<br />

erneuten Debatte um ein zukünftiges Rechtswerk<br />

der EU eine befriedigendere Lösung ergibt, steht<br />

noch aus.<br />

III. Frieden durch Versöhnung<br />

Ein Thema, an dem die europäischen Kirchen von<br />

ihrem Auftrag her, Kirche in der Nachfolge Jesu<br />

Christi zu sein, engagiert sind, ist die Friedens- und<br />

Versöhnungsarbeit (s. Charta Oecumenica III.8).<br />

Zum einen sind sie daraufhin zu befragen, was sie<br />

selbst zu Versöhnung beitragen – aber auch, wie<br />

sie die friedenspolitischen Entwicklungen auf europäischer<br />

Ebene mitgestalten. So soll hier beispielhaft<br />

dieses Thema im Blick auf den Verfassungsvertrag<br />

aufgegriffen werden.<br />

a.) <strong>In</strong> Art. 3.1 des Verfassungsvertrages heißt es:<br />

„Das Ziel der EU ist es, den Frieden (...) zu fördern.“<br />

Aus dieser Aussage geht eine eindeutige<br />

Positionierung für den Frieden hervor, Frieden <strong>wir</strong>d<br />

als vorrangiger Wert ange<strong>sehen</strong>.<br />

<strong>In</strong> Art. 3.4 ist die Unterstützung und Umsetzung<br />

der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen<br />

verankert. Damit <strong>wir</strong>d implizit der Vorrang von ziviler<br />

Konfliktschlichtung vor militärischen Maßnahmen<br />

(UN-Charta Kap. 7) anerkannt.<br />

Darüber hinaus ist in Art. 40.3 erstmals in einem Verfassungstext<br />

(!!) zivile Konfliktschlichtung als Handlungsalternative<br />

in Konfliktsituationen benannt.<br />

Einen anderen Akzent setzen Tendenzen in der europäischen<br />

Außen- und Sicherheitspolitik, die im<br />

Zusammenhang stehen mit einem neuen, globalen<br />

Sicherheitsverständnis, welches auf militärische<br />

Stärke setzt. Dieses <strong>wir</strong>d im Verfassungsentwurf in<br />

Art. 40 unter der Überschrift „Besondere Bestimmungen<br />

für die Durchführung der gemeinsamen<br />

Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ deutlich.<br />

Hier gibt man militärischen Lösungsansätzen den<br />

Vorrang gegenüber nichtmilitärischen Mitteln.<br />

So heißt es in Art. 40.3: „Die Mitgliedstaaten verpflichten<br />

sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise<br />

zu verbessern. Es <strong>wir</strong>d eine Agentur für die<br />

Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten,<br />

Forschung, Beschaffung und Rüstung (<strong>Europäische</strong><br />

Verteidigungsagentur) eingerichtet, deren<br />

Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln<br />

und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern,<br />

zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der<br />

industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors<br />

beizutragen und diese Maßnahmen<br />

gegebenenfalls durchzuführen, sich an der Festlegung<br />

einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten<br />

und der Rüstung zu beteiligen sowie den<br />

Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen<br />

Fähigkeiten zu unterstützen.“<br />

Auf vielen Ebenen ist dieser Artikel heftig kritisiert<br />

worden, u. a. weil ein entsprechendes <strong>In</strong>strument<br />

zur Bündelung der nichtmilitärischen Kompetenzen<br />

auf europäischer Ebene nicht im Verfassungsvertrag<br />

enthalten ist. Friedenskonsultationen, Synoden, die<br />

Arbeitsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)<br />

forderten eine umgekehrte Schwerpunktsetzung.<br />

Die Kommission Kirche und Gesellschaft der KEK<br />

beriet im Mai 2006 in Sigtuna über die Kirchen und<br />

die <strong>Europäische</strong> Sicherheits- und Verteidigungspolitik,<br />

die EKD-Synode nahm <strong>das</strong> Anliegen im November<br />

auf und stellte fest:<br />

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