1 (US Patent No. US D560281 (S1); US D5601344 (S1); US ...
1 (US Patent No. US D560281 (S1); US D5601344 (S1); US ...
1 (US Patent No. US D560281 (S1); US D5601344 (S1); US ...
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3. Probendiluent/Negative Kontrolle: Eine gepufferte Proteinlösung in einem Kunststofffläschchen. Enthält<br />
Natriumazid (0,094%) als Konservierungsmittel. Im Lieferzustand zu verwenden. Bis zum Gebrauch bei 2–25 C<br />
lagern.<br />
4. Transferpipetten aus Kunststoff mit 100-, 200- und 300-µL-Volumenmarkierungen (siehe Illustration im Folgenden).<br />
5. TRU FLU-Konjugatröhrchenetiketten (zur Unterscheidung der TRU FLU-Konjugatröhrchen von den Konjugatröhrchen<br />
anderer Assays).<br />
*Bei den Influenza-Stämmen, die für die Herstellung der in Teststreifen und Konjugat enthaltenen monoklonalen Antikörper<br />
herangezogen wurden, handelte es sich um A/Texas, A/H1N1, B/Singapore und B/Beijing/184/93.<br />
BENÖTIGTE, ABER NICHT ENTHALTENE MATERIALIEN<br />
1. Einmal-Handschuhe aus Latex (Atemwegsproben sind als potenziell biogefährliches Material anzusehen.)<br />
2. Vortexmischer für das Suspendieren der Proben im Probendiluent (optional)<br />
3. Intervallzeitgeber<br />
4. Behälter für medizinische Abfälle<br />
5. Stift zum Auszeichnen<br />
6. Positive Flu/RSV-Kontrolle von Meridian Bioscience (Bestell-Nr. 751110): Inaktivierte RSV-, Influenza-A- (Stamm<br />
A/Texas/1/77) und Influenza-B- (Stamm B/Hong Kong/5/72) Viren in einer gepufferten Lösung mit Natriumazid<br />
(0,094%) als Konservierungsmittel. Die Viren wurden durch eine Merthiolate-Behandlung inaktiviert und erwiesen sich<br />
mit einem Virenkulturtest als nicht infektiös. Das Reagenz wird gebrauchsfertig geliefert. Bis zum Gebrauch bei 2–8 C<br />
lagern. (Diese externe Kontrolle ist ein Hilfsmittel und separat erhältlich.)<br />
VORSICHTSMASSNAHMEN<br />
1. In-vitro-Diagnostikum.<br />
2. Kit oder Komponenten nicht über das Verfallsdatum hinaus verwenden.<br />
3. Die Teststreifen und Konjugatröhrchen sind in Folienbeuteln verpackt, die bei der Lagerung als Feuchtigkeitsschutz<br />
dienen. Die einzelnen Folienbeutel vor dem Öffnen inspizieren. Teststreifen oder Konjugatröhrchen, deren<br />
Folienbeutel Löcher aufweisen bzw. deren Beutel nicht vollständig verschlossen sind, nicht verwenden. Teststreifen,<br />
deren Trockenmittelindikator von Blau nach Rosa umgeschlagen ist, nicht verwenden. Das Umschlagen der<br />
Trockenmittelfarbe bedeutet, dass der Inhalt Feuchtigkeit ausgesetzt war. Die unsachgemäße Lagerung von<br />
Testkomponenten und Reagenzien kann zu falsch-negativen Reaktionen führen.<br />
4. Das Probendiluent bei Verfärbung oder Trübheit nicht verwenden. Verfärbung oder Trübheit können Anzeichen einer<br />
mikrobiellen Kontaminierung sein.<br />
5. Die Anweisungen sind zu lesen und strikt zu befolgen, da es andernfalls zu falsch-positiven bzw. falsch-negativen<br />
Ergebnissen kommen kann.<br />
6. Die im Reagenzienfläschchen enthaltene positive Kontrolle bei der Tropfenabgabe senkrecht halten, um eine<br />
einheitliche Tropfengröße und Aufbringung zu gewährleisten.<br />
7. Manche Patientenproben können Krankheitserreger enthalten. Daher sind alle Patientenproben als potenziell<br />
biogefährliche Substanzen zu handhaben und zu entsorgen.<br />
8. Alle Atemwegsproben sind, ungeachtet ihrer Konsistenz, vor dem Testen gut zu mischen, um repräsentative Proben<br />
zu gewährleisten.<br />
9. Werden Proben und Reagenzien vor dem Testen nicht auf Zimmertemperatur (20-25 C) gebracht, kann dies die<br />
Assay-Empfindlichkeit reduzieren.<br />
10. Influenzavirus-Antigene sind relativ instabil. Die Proben müssen so gelagert werden, wie in dieser Unterlage<br />
ausgeführt.<br />
11. Die Leistungsmerkmale für Influenza A wurden zu einem Zeitpunkt ermittelt, als es sich bei den im Umlauf befindlichen<br />
prädominanten Influenza-A-Viren um Influenza A/H3 und A/H1 handelte. Mit dem Aufkommen anderer Influenza-A-<br />
Viren können sich die Leistungsmerkmale ändern.<br />
12. Bei Verdacht auf eine Infektion mit einem neuartigen Influenza-A-Virus (auf der Grundlage aktueller, von den<br />
Gesundheitsbehörden empfohlener klinischer und epidemiologischer Screening-Kriterien) sind die Proben mit den<br />
angemessenen Infektionsschutzmaßnahmen für neuartige virulente Influenzaviren zu entnehmen und zum Testen an<br />
ein staatliches oder lokales Gesundheitsamt zu übersenden. In derartigen Fällen sollte nicht der Versuch<br />
unternommen werden, Viruskulturen zu züchten, sofern nicht eine der Bioschutzstufe 3+ entsprechende<br />
Einrichtung für die Entgegennahme und Kultivierung der Proben verfügbar ist. Manche Patientenproben können<br />
Krankheitserreger enthalten, bei denen es sich nicht um Influenzaviren handelt. Daher sind alle Patientenproben als<br />
potenziell biogefährliche Substanzen zu handhaben und zu entsorgen.<br />
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