GFKL Financial Services AG
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Gfkl-Konzern | Anhang<br />
Accounting Standards Boards aufgestellt. Diese Vorschriften umfassen die Ias/Ifrs sowie die<br />
Sic/Ifric.<br />
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung des<br />
Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind zur Abwicklung erworbene notleidende<br />
Kredite und Forderungen sowie Wertpapiere, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet<br />
werden.<br />
Die Betragsangaben erfolgen grundsätzlich in Tausend Euro (T€), sofern nichts Abweichendes<br />
vermerkt ist, Rundungen werden nicht vorgenommen.<br />
Im Anhang wurden den Werten per 31.Dezember 2005 die Vergleichszahlen per 31.Dezember<br />
2004 gegenübergestellt.<br />
b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Die Ausbuchung und Bewertung der im Rahmen der Abcp-Programme beziehungsweise<br />
des Abs Bonds an die jeweiligen Zweckgesellschaften verkauften Forderungen wird in Ias<br />
39.15 – 37 (revised 2003) bestimmt. Danach darf gemäß Ias 39.17 b eine Ausbuchung der<br />
verkauften Forderungen vorgenommen werden, wenn das Unternehmen den finanziellen<br />
Vermögenswert gemäß Ias 39.18 und IAS 39.19 überträgt und die Übertragung die Kriterien<br />
für eine Ausbuchung in Übereinstimmung mit Ias 39.20 erfüllt. Die Verpflichtung zur<br />
Weiterleitung von Zahlungseingängen an die Zweckgesellschaften gemäß Ias 39.19 ist erfüllt.<br />
Sofern die Verfügungsmacht über den Vermögenswert gemäß Ias 39.20 (c) beim Verkäufer<br />
verbleibt, hat dieser den übertragenen Vermögenswert jedoch weiterhin in dem Umfang<br />
zu erfassen, der seinem fortdauernden Engagement (Continuing Involvement) gemäß Ias<br />
39.20cii entspricht. Der Umfang des fortdauernden Engagements bemisst sich danach, inwieweit<br />
das Unternehmen dem Risiko von Änderungen des Wertes des übertragenen Vermögenswertes<br />
noch ausgesetzt ist. Bei der Gfkl wird diesem Risiko durch die Aktivierung der<br />
Cash Reserve Rechnung getragen. Auf einen aktivischen Ansatz von Ansprüchen aus dem<br />
Servicing der verkauften Forderungen gegenüber den Abcp-Programmen beziehungsweise<br />
des Abs Bonds wurde verzichtet, da ein solcher Anspruch bei der Vertragsgestaltung und<br />
Festlegung der Konditionen bereits Berücksichtigung gefunden hat. Die Zinsmarge der Leasingverträge<br />
wird unter Anwendung der überarbeiteten Standards somit pro rata temporis<br />
vereinnahmt, analog der Abbildung von verzinslichen Darlehensforderungen bei Banken.<br />
Fremdkapitalkosten werden nach der Benchmark-Methode gemäß Ias 23.8 in der Periode,<br />
in der sie angefallen sind, als Aufwand erfasst.<br />
Bewertung der Leasing-Portfoliokäufe gemäß Ias 39.9 – 11 (revised 2003)<br />
Die Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach Ifrs führt bei von der Gfkl erworbenen<br />
Leasing-Portfolios zu einer Erstbewertung der Forderung zu Anschaffungskosten<br />
sowie zu einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (Ias 39.43,45 – 46 [revised<br />
2003]). Somit wird der Ertrag aus dem Kauf unter Barwert als Zins über die Laufzeit<br />
der Verträge erfolgswirksam realisiert. Die erworbenen Portfolios fallen unter die Kategorie<br />
Kredite und Forderungen (Ias 39.9 – 11 [revised 2003]).<br />
Verteilung der Initial Direct Costs (Idc) durch Ertragsvereinnahmung über die Vertragslaufzeit<br />
Die direkten Vertragsanbahnungs- und -abschlusskosten sind nach Ias 17.38 (revised<br />
2003) über die Laufzeit der Verträge zu verteilen. Um eine periodengerechte Erfolgsermittlung<br />
zu gewährleisten, werden die anfallenden, direkt den Verhandlungen und dem Abschluss<br />
eines Leasingvertrages zurechenbaren Kosten nicht direkt in der Periode ihrer Entstehung