GFKL Financial Services AG
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(2) Geschäftsrisiken<br />
der <strong>GFKL</strong><br />
Gfkl-Konzern | Anhang<br />
Investitionswertes aus dem Leasingverhältnis anzusetzen. Ausgangspunkt für die Berechnung<br />
des Nettoinvestitionswertes bilden die Anschaffungskosten des Leasingobjektes, vermindert<br />
um die vom Leasingnehmer geleisteten Mietsonderzahlungen.<br />
Die Leasing- und Mietkaufforderungen wurden auf der Grundlage des Datenbestands<br />
der Vertragsverwaltung gemäß Ias 17.39 (revised 2003) als Barwert der Restforderungen<br />
zum 31.Dezember 2005 errechnet. Der der Barwertermittlung zu Grunde liegende interne<br />
Zinsfuß wurde aus der Gegenüberstellung des Nettoinvestitionswertes (inklusive direkter<br />
Kosten gemäß Ias 17.38) und der Summe sämtlicher Leasingraten zuzüglich eines Restwerts<br />
und/oder kalkulierter Nachmieterlöse errechnet. Die Portfoliokäufe der Proceed Securitization<br />
<strong>Services</strong> GmbH werden gemäß Ias 39.9 – 11 (revised 2003) zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
angesetzt, die ausstehenden Finanzerträge werden als erhöhter interner Zins<br />
über die Laufzeit vereinnahmt. Zur Bestimmung der anzusetzenden Nachmieterlöse wurde<br />
auf Erfahrungswerte der Vergangenheit zurückgegriffen. Diese Werte werden in regelmäßigen<br />
Abständen überprüft und die jeweils aktuellen Erkenntnisse fließen in die Nachmieterlöskalkulation<br />
der Leasingverträge mit ein. Finanzerträge werden derart erfasst, dass eine<br />
konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Restforderung erzielt wird.<br />
Der wesentliche Ergebnisbeitrag des Bereichs Leasing stammt aus dem Zinsergebnis,<br />
das heißt aus der Spanne zwischen dem internen Vertragszins und dem Refinanzierungszins<br />
eines Engagements. Dem internen Vertragszins liegen die während der vereinbarten Vertragslaufzeit<br />
vom Leasingnehmer zu zahlenden Raten sowie die auf das Leasingobjekt entfallenen<br />
Nettoinvestitionen zu Grunde. Ferner werden für die Berechnung des internen<br />
Vertragszinses bei Leasingverträgen die durchschnittlich erwarteten Erlöse aus der Veräußerung<br />
des Leasingobjektes an den Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit berücksichtigt.<br />
Da die Kriterien eines Finance Lease-Vertrags nicht für alle Leasingverträge zutreffen,<br />
ist eine geringe Anzahl von Verträgen als Operate Lease-Verträge zu klassifizieren.<br />
Gemäß Ias 17.41 ist der entsprechende Vermögenswert eines Operate Leasingverhältnisses<br />
in der Bilanz als Vermietvermögen darzustellen.<br />
Die für den Abschluss von Leasing- und Mietkaufverträgen vereinbarten grundlegenden<br />
Bedingungen sind branchenüblich und umfassen zum Beispiel die Übernahme von Verlustoder<br />
Beschädigungsrisiken sowie die Pflicht zur Versicherung des Vertragsobjekts (zum<br />
Neuwert) durch den Leasingnehmer beziehungsweise Mieter. Gfkl haftet grundsätzlich<br />
nicht für Lieferfähigkeit und -willigkeit des Lieferanten.<br />
Auch Veränderungen der Anschaffungskosten des Vertragsobjekts, zum Beispiel durch<br />
dessen Spezifikation, gehen zu Lasten des Leasingnehmers beziehungsweise Mieters. Die monatlichen<br />
Ratenzahlungen erfolgen regelmäßig durch Einzugsermächtigung beziehungsweise<br />
per Abbuchungsauftrag. Gfkl behält sich ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor.<br />
Die Gesellschaften des Gfkl-Konzerns sind verschiedenen Risiken ausgesetzt, die im Folgenden<br />
näher erläutert werden. Die Identifikation und Bewertung der Risiken, denen der Konzern<br />
gegenübersteht, wurde weitgehend in der Gfkl <strong>Financial</strong> <strong>Services</strong> Ag zentralisiert<br />
und bildet die Kernaufgabe der Stabsabteilungen Controlling/Risikomanagement und Innenrevision.<br />
Die Einschätzung der aktuellen Risikosituation wird durch das Prinzip der »Risikotragfähigkeit«<br />
geleitet, das heißt der Gegenüberstellung der Summe der Risikowerte und der<br />
zur Abdeckung von Risiken verfügbaren Deckungsmittel in Form des Konzerneigenkapitals.<br />
Die Berechnung der Risikowerte orientiert sich dabei an bankaufsichtsrechtlichen Standards,<br />
so zum Beispiel der Baseler Rahmenvereinbarung bezüglich der Eigenmittelanforde-