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GFKL Financial Services AG

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(2) Geschäftsrisiken<br />

der <strong>GFKL</strong><br />

Gfkl-Konzern | Anhang<br />

Investitionswertes aus dem Leasingverhältnis anzusetzen. Ausgangspunkt für die Berechnung<br />

des Nettoinvestitionswertes bilden die Anschaffungskosten des Leasingobjektes, vermindert<br />

um die vom Leasingnehmer geleisteten Mietsonderzahlungen.<br />

Die Leasing- und Mietkaufforderungen wurden auf der Grundlage des Datenbestands<br />

der Vertragsverwaltung gemäß Ias 17.39 (revised 2003) als Barwert der Restforderungen<br />

zum 31.Dezember 2005 errechnet. Der der Barwertermittlung zu Grunde liegende interne<br />

Zinsfuß wurde aus der Gegenüberstellung des Nettoinvestitionswertes (inklusive direkter<br />

Kosten gemäß Ias 17.38) und der Summe sämtlicher Leasingraten zuzüglich eines Restwerts<br />

und/oder kalkulierter Nachmieterlöse errechnet. Die Portfoliokäufe der Proceed Securitization<br />

<strong>Services</strong> GmbH werden gemäß Ias 39.9 – 11 (revised 2003) zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

angesetzt, die ausstehenden Finanzerträge werden als erhöhter interner Zins<br />

über die Laufzeit vereinnahmt. Zur Bestimmung der anzusetzenden Nachmieterlöse wurde<br />

auf Erfahrungswerte der Vergangenheit zurückgegriffen. Diese Werte werden in regelmäßigen<br />

Abständen überprüft und die jeweils aktuellen Erkenntnisse fließen in die Nachmieterlöskalkulation<br />

der Leasingverträge mit ein. Finanzerträge werden derart erfasst, dass eine<br />

konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Restforderung erzielt wird.<br />

Der wesentliche Ergebnisbeitrag des Bereichs Leasing stammt aus dem Zinsergebnis,<br />

das heißt aus der Spanne zwischen dem internen Vertragszins und dem Refinanzierungszins<br />

eines Engagements. Dem internen Vertragszins liegen die während der vereinbarten Vertragslaufzeit<br />

vom Leasingnehmer zu zahlenden Raten sowie die auf das Leasingobjekt entfallenen<br />

Nettoinvestitionen zu Grunde. Ferner werden für die Berechnung des internen<br />

Vertragszinses bei Leasingverträgen die durchschnittlich erwarteten Erlöse aus der Veräußerung<br />

des Leasingobjektes an den Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit berücksichtigt.<br />

Da die Kriterien eines Finance Lease-Vertrags nicht für alle Leasingverträge zutreffen,<br />

ist eine geringe Anzahl von Verträgen als Operate Lease-Verträge zu klassifizieren.<br />

Gemäß Ias 17.41 ist der entsprechende Vermögenswert eines Operate Leasingverhältnisses<br />

in der Bilanz als Vermietvermögen darzustellen.<br />

Die für den Abschluss von Leasing- und Mietkaufverträgen vereinbarten grundlegenden<br />

Bedingungen sind branchenüblich und umfassen zum Beispiel die Übernahme von Verlustoder<br />

Beschädigungsrisiken sowie die Pflicht zur Versicherung des Vertragsobjekts (zum<br />

Neuwert) durch den Leasingnehmer beziehungsweise Mieter. Gfkl haftet grundsätzlich<br />

nicht für Lieferfähigkeit und -willigkeit des Lieferanten.<br />

Auch Veränderungen der Anschaffungskosten des Vertragsobjekts, zum Beispiel durch<br />

dessen Spezifikation, gehen zu Lasten des Leasingnehmers beziehungsweise Mieters. Die monatlichen<br />

Ratenzahlungen erfolgen regelmäßig durch Einzugsermächtigung beziehungsweise<br />

per Abbuchungsauftrag. Gfkl behält sich ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor.<br />

Die Gesellschaften des Gfkl-Konzerns sind verschiedenen Risiken ausgesetzt, die im Folgenden<br />

näher erläutert werden. Die Identifikation und Bewertung der Risiken, denen der Konzern<br />

gegenübersteht, wurde weitgehend in der Gfkl <strong>Financial</strong> <strong>Services</strong> Ag zentralisiert<br />

und bildet die Kernaufgabe der Stabsabteilungen Controlling/Risikomanagement und Innenrevision.<br />

Die Einschätzung der aktuellen Risikosituation wird durch das Prinzip der »Risikotragfähigkeit«<br />

geleitet, das heißt der Gegenüberstellung der Summe der Risikowerte und der<br />

zur Abdeckung von Risiken verfügbaren Deckungsmittel in Form des Konzerneigenkapitals.<br />

Die Berechnung der Risikowerte orientiert sich dabei an bankaufsichtsrechtlichen Standards,<br />

so zum Beispiel der Baseler Rahmenvereinbarung bezüglich der Eigenmittelanforde-

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