GFKL Financial Services AG
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wirksam aufzulösen. Die Gfkl hält in 2005 keinen Vermögenswert in dieser Kategorie.<br />
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Vor<br />
allem die Darstellung des Geschäftsbereiches Leasing unterscheidet sich in wesentlichen<br />
Punkten von der Abbildung bei Anwendung der deutschen Rechnungslegungsvorschriften.<br />
So werden die Umsatzerlöse fast ausschließlich durch die Einstellung der Forderungen<br />
aus neu abgeschlossenen Leasing- und Mietkaufverträgen bestimmt. In nahezu gleicher<br />
Höhe stehen diesen Erlösen Aufwendungen für die Anschaffung der Leasing- und Mietkaufobjekte<br />
in den Aufwendungen für Leasing gegenüber. Zusätzlich werden in den Umsatzerlösen<br />
bei Verkauf eines Objektes die Verwertungserlöse sowie die Restschulden dieses Vertrages<br />
in den Aufwendungen für Leasing dargestellt.<br />
Umsatzerlöse aus nicht abgerechneten Leistungen (Teilkonzern Abit) wurden gemäß Ias<br />
11 nach der Percentage of completion-Methode erfasst. Der Fertigstellungsgrad zur Ermittlung<br />
der Teilumsätze der Projekte wurde dabei durch den Vergleich der am Stichtag erbrachten<br />
Leistung mit der geschätzten Gesamtleistung ermittelt.<br />
Die in den vereinnahmten Leasing- und Mietkaufraten der Periode enthaltenen Zinsen<br />
werden in der Position Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen.<br />
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind zum größten Teil durch die im Rahmen<br />
der Refinanzierung der Leasing- und Mietkaufforderungen entstandenen Zinsaufwendungen<br />
geprägt.<br />
c) Wesentliche Annahmen zu zukünftigen unsicheren Ereignissen<br />
Im Konzernabschluss zum 31.Dezember 2005 ist ein Anspruch der Sbl Mobilien GmbH<br />
aus Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 28 Mio.€ einschließlich Zinsen gegenüber der<br />
ehemaligen Gesellschafterin beziehungsweise deren Rechtsnachfolgern ausgewiesen. Zur<br />
Bilanzierung und den zu Grunde liegenden Annahmen zum weiteren Prozessverlauf verweisen<br />
wir auf die Ausführungen im Lagebericht in Entwicklung und Management von Risiken.<br />
d) Erläuterung wesentlicher Unterschiede zwischen Konzernabschlüssen nach IFRS und den<br />
deutschen Rechnungslegungsvorschriften<br />
Im Rahmen der Überleitung des Konzernabschlusses von Hgb auf Ifrs sind Anpassungen<br />
in verschiedenen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung notwendig, um<br />
den Anforderungen der Bilanzierung nach Ifrs Rechnung zu tragen.<br />
Eine der Haupttätigkeiten der Gesellschaft ist der Abschluss von Leasing- und Mietkaufverträgen.<br />
Die Leasingverträge sind dabei entweder als Voll- oder Teilamortisationsverträge<br />
ausgestaltet und entsprechen in der Hgb-Bilanzierung den Anforderungen der steuerlichen<br />
Leasingerlasse zur Bilanzierung der Leasingobjekte beim Leasinggeber. Nach Ias 17 (revised<br />
2003) sind sowohl die von der Gesellschaft abgeschlossenen Leasing- als auch Mietkaufverträge<br />
zum weitaus größten Teil als Finance Leases im Sinne der Ifrs zu qualifizieren.<br />
Aufgrund dessen wird im Konzernabschluss zum 31.Dezember 2005 nur in sehr geringem<br />
Umfang Leasing-Anlagevermögen ausgewiesen. Bei Finance Lease-Verträgen hat der Leasinggeber<br />
stattdessen den Barwert der künftigen Leasingraten als Nettoinvestitionswert in<br />
der Bilanz in einer gesonderten Position auszuweisen. Weitere Änderungen ergeben sich in<br />
diesem Zusammenhang auch aus dem Wegfall der Mietkaufforderungen und des Passiven<br />
Rechnungsabgrenzungspostens aus erhaltenen Mietsonderzahlungen.<br />
Von der Gesellschaft werden Forderungen aus bestehenden Leasingraten und/oder ver-<br />
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