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Schnittstellenspezifikation DFÜ-Abkommen

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<strong>DFÜ</strong> – <strong>Abkommen</strong><br />

Anlage 3: Spezifikation der Datenformate<br />

tages in einem Payment-Information-Block. Hierdurch kann die Zahl der zu erstellenden, der<br />

zu sendenden und der zu buchenden Dateien signifikant reduziert werden.<br />

Wiederholungen im Datenelement Adressline<br />

Wenn in der Spezifikation für den SEPA-Zahlungsverkehr (ZKA) die Anzahl der Adresszeilen<br />

auf 1 oder 2 festgelegt wurde, sind bei der Variante „Erweiterte Grouping-Optionen“ 0 bis 2<br />

Adresszeilen zulässig. Die Elemente Invoicee und Invoicer sind davon nicht betroffen,<br />

hier sind in jedem Fall 0 bis 5 Adresszeilen zulässig.<br />

Hier wird grundsätzlich empfohlen, auf die Angabe von Adressdaten zu verzichten. Die ausschließliche<br />

Angabe des Herkunftslandes wird vor dem Hintergrund der weiterhin erforderlichen<br />

Nachrichten gem. Außenwirtschaftsgesetz als eine sinnvolle Belegungsvariante angesehen.<br />

Name des Auftraggebers bzw. Einreichers<br />

Die Angabe des Namens unter Debtor bei Überweisungen bzw. Creditor bei Lastschriften<br />

ist optional.<br />

2.3.2.2 Credit Transfer Initiation – pain 001.001.02<br />

Nachricht zur Übertragung von Überweisungsaufträgen vom Kunden oder dessen Handlungsbeauftragten<br />

an das Kreditiinstitut.<br />

Auftragsart<br />

Die SEPA-Nachricht Credit Transfer Initiation wird über die Auftragsart CCT übertragen.<br />

© Z ENTRALER KREDITAUSSCHUSS Seite: 136<br />

Version 2.2 vom 29. Oktober 2007 (Final Version)

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