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Schnittstellenspezifikation DFÜ-Abkommen

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<strong>DFÜ</strong> – <strong>Abkommen</strong><br />

Anlage 3: Spezifikation der Datenformate<br />

4 Wertpapiergeschäft<br />

Bemerkung:<br />

Da für „<strong>DFÜ</strong> mit Kunden nicht die kompletten S.W.I.F.T.-Fomate erforderlich sind, handelt es<br />

sich bei den nachfolgenden Formaten nicht um die Originalbeschreibung von SWIFT, sondern<br />

um modifizierte Belegungsrichtlinien. Es werden nur die notwendigen Felder belegt.<br />

Nicht benötigte Felder werden entweder konstant belegt oder ausgelassen. Gleichwohl stellen<br />

alle anhand dieser Vorschriften erzeugten Datensätze gültige SWIFT-Formate dar.<br />

Allgemeine Syntaxvereinbarungen<br />

1. Grau schraffierte Zeilen markieren den Beginn eines Feldes bzw. einer Folge. Die zugehörige<br />

Angabe zu Status und Anzahl bezieht sich daher jeweils auf das gesamte Feld<br />

bzw. die Folge.<br />

2. Bei Nichtbelegung von optionalen Feldern bzw. Folgen entfällt stets das komplette Feld<br />

bzw. die Sequenz.<br />

3. Falls mehrere Optionen eines Feldes möglich sind, ersetzt der Kennbuchstabe der jeweiligen<br />

Option den Kleinbuchstaben in der Feldnummer (z.B. wird Feld :90a: bei Nutzung<br />

der Option C zu „:90C:“).<br />

4. Die Tags werden mit (ASCII: X’0D0A’) voneinander getrennt.<br />

5. Eine Nachricht bzw. Teilnachricht wird mit (ASCII: X’0D0A2D’) abgeschlossen.<br />

6. Der Datensatz beginnt mit einem führenden vor dem Tag des ersten Feldes.<br />

7. Der Inhalt eines Feldes darf am Anfang einer Zeile nicht mit einem Doppelpunkt oder<br />

einem Bindestrich beginnen.<br />

8. Die von S.W.I.F.T. vorgegebenen Längenbegrenzungen für S.W.I.F.T.-Nachrichten sollten<br />

nicht geprüft werden.<br />

9. Der S.W.I.F.T.-Zeichensatz (s.u.) sollte eingehalten werden. Um Probleme mit Fremddaten<br />

zu vermeiden, die in die S.W.I.F.T.-Formate eingestellt werden und einen anderen<br />

Zeichensatz verwenden (z.B. WM-Gattungsbezeichnungen in Feld :35B:), sollte das<br />

empfangende System aber bis auf weiteres keine Aufträge ablehnen, die gegen diese<br />

Vorgaben verstoßen.<br />

10. Bei 6-stelligen Datumsangaben (d.h. JJMMTT) wird gemäß S.W.I.F.T. zwischen dem 20.<br />

und 21. Jahrhundert wie folgt unterschieden:<br />

• Ist das Jahr (d.h. JJ) größer als 79, bezieht sich das Datum auf das 20. Jahrhundert.<br />

Ist das Jahr 79 oder kleiner, bezieht sich das Datum auf das 21. Jahrhundert.<br />

• Ist JJ > 79: JJMMTT = 19JJMMTT<br />

• sonst: JJMMTT = 20JJMMTT<br />

• Damit reicht die Spanne des sechsstelligen Datums von 1980 bis 2079.<br />

© Z ENTRALER KREDITAUSSCHUSS Seite: 214<br />

Version 2.2 vom 29. Oktober 2007 (Final Version)

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