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Kongressprogramm 2011 - Messe Düsseldorf

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14:40 – 15:00 Uhr<br />

Ergebnisse und Aktivitäten der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit<br />

bei der Arbeit im Bereich Straßengüterverkehr<br />

Dr. Elke Schneider und Sarah Copsey, Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit bei<br />

der Arbeit<br />

15:05 – 15:20 Uhr Pause<br />

15:20 – 15:40 Uhr<br />

Mobile Learning für Berufskraftfahrer<br />

Michael Peters, Institut für Arbeit und Gesundheit IAG der Deutschen Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung<br />

15:45 – 16:05 Uhr<br />

Verkehrssicherheit bei Einsatzfahrten - Evaluationsergebnisse einer Seminarreihe der<br />

Unfallkasse des Bundes<br />

Bernhard Varnskühler, Unfallkasse des Bundes<br />

16:10 – 16:30 Uhr<br />

GUROM (Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung organisationaler Mobilität) -<br />

Ein Instrument für VISION ZERO?<br />

Prof. Dr. Rüdiger Trimpop, Friedrich-Schiller-Universität Jena<br />

16:30 – 17:00 Uhr Nachfragen und Diskussion<br />

Dienstag, 18. Oktober<br />

14:00 – 17:00 Uhr<br />

CCD Süd Stadthalle Y<br />

Anwendung der DGUV Vorschrift 2 – Erste Erkenntnisse<br />

Federführung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)<br />

Am 1. Januar <strong>2011</strong> haben sich die Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen<br />

Betreuung in den Betrieben geändert. Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und<br />

Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) ist bei allen Berufsgenossenschaften und<br />

bei dem überwiegenden Teil der Unfallkassen in Kraft getreten und hat die BGV A2/GUV-V A2<br />

und die GUV-V A 6/7 abgelöst. Damit gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und<br />

Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe<br />

zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).<br />

Die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen im Jahr <strong>2011</strong><br />

die praxisgerechte Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in den Betrieben, Verwaltungen und<br />

Bildungseinrichtungen nachhaltig. Hierzu legen sie im Jahr <strong>2011</strong> einen Schwerpunkt auf die<br />

Beratung und Unterstützung beim Übergang zu den Neuregelungen. Dieses Vorgehen hat auch<br />

die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) einstimmig befürwortet. Ergänzend haben die<br />

Unfallversicherungsträger zahlreiche Handlungshilfen entwickelt.<br />

Die vorliegenden Rückmeldungen bringen zum Ausdruck, dass sich Betriebe, Verwaltungen und<br />

Bildungseinrichtungen intensiv mit der Anwendung der reformierten Vorschrift befassen. Bei<br />

betrieblich angestellten und überbetrieblich tätigen Betriebsärzten und Fachkräften für<br />

Arbeitssicherheit liegen erste Erfahrungen mit der Anwendung der Vorschrift vor. Auch Betriebs-<br />

und Personalräte stehen vor neuen Herausforderungen hinsichtlich ihrer Mitwirkung und<br />

Mitbestimmung bei der Konkretisierung der Ausgestaltungsspielräume der DGUV Vorschrift 2.<br />

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