Kongressprogramm 2011 - Messe Düsseldorf
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14:40 – 15:00 Uhr<br />
Ergebnisse und Aktivitäten der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit<br />
bei der Arbeit im Bereich Straßengüterverkehr<br />
Dr. Elke Schneider und Sarah Copsey, Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit bei<br />
der Arbeit<br />
15:05 – 15:20 Uhr Pause<br />
15:20 – 15:40 Uhr<br />
Mobile Learning für Berufskraftfahrer<br />
Michael Peters, Institut für Arbeit und Gesundheit IAG der Deutschen Gesetzlichen<br />
Unfallversicherung<br />
15:45 – 16:05 Uhr<br />
Verkehrssicherheit bei Einsatzfahrten - Evaluationsergebnisse einer Seminarreihe der<br />
Unfallkasse des Bundes<br />
Bernhard Varnskühler, Unfallkasse des Bundes<br />
16:10 – 16:30 Uhr<br />
GUROM (Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung organisationaler Mobilität) -<br />
Ein Instrument für VISION ZERO?<br />
Prof. Dr. Rüdiger Trimpop, Friedrich-Schiller-Universität Jena<br />
16:30 – 17:00 Uhr Nachfragen und Diskussion<br />
Dienstag, 18. Oktober<br />
14:00 – 17:00 Uhr<br />
CCD Süd Stadthalle Y<br />
Anwendung der DGUV Vorschrift 2 – Erste Erkenntnisse<br />
Federführung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)<br />
Am 1. Januar <strong>2011</strong> haben sich die Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen<br />
Betreuung in den Betrieben geändert. Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) ist bei allen Berufsgenossenschaften und<br />
bei dem überwiegenden Teil der Unfallkassen in Kraft getreten und hat die BGV A2/GUV-V A2<br />
und die GUV-V A 6/7 abgelöst. Damit gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und<br />
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe<br />
zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).<br />
Die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen im Jahr <strong>2011</strong><br />
die praxisgerechte Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in den Betrieben, Verwaltungen und<br />
Bildungseinrichtungen nachhaltig. Hierzu legen sie im Jahr <strong>2011</strong> einen Schwerpunkt auf die<br />
Beratung und Unterstützung beim Übergang zu den Neuregelungen. Dieses Vorgehen hat auch<br />
die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) einstimmig befürwortet. Ergänzend haben die<br />
Unfallversicherungsträger zahlreiche Handlungshilfen entwickelt.<br />
Die vorliegenden Rückmeldungen bringen zum Ausdruck, dass sich Betriebe, Verwaltungen und<br />
Bildungseinrichtungen intensiv mit der Anwendung der reformierten Vorschrift befassen. Bei<br />
betrieblich angestellten und überbetrieblich tätigen Betriebsärzten und Fachkräften für<br />
Arbeitssicherheit liegen erste Erfahrungen mit der Anwendung der Vorschrift vor. Auch Betriebs-<br />
und Personalräte stehen vor neuen Herausforderungen hinsichtlich ihrer Mitwirkung und<br />
Mitbestimmung bei der Konkretisierung der Ausgestaltungsspielräume der DGUV Vorschrift 2.<br />
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