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Comgest Growth PLC Interim 2008 German

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COMGEST GROWTH plc<br />

ANMERKUNGEN ZUM ABSCHLUSS 30. Juni <strong>2008</strong> (Fortsetzung)<br />

4. Grundkapital<br />

Bei der Gründung betrug das Grundkapital der Gesellschaft € 40.000, eingeteilt in 40.000 Gründeranteile zum<br />

Nennwert von jeweils € 1,00 und 500.000.000.000 nennwertlose Anteile, die anfangs als nicht klassifizierte<br />

Anteile bezeichnet wurden. Die nicht klassifizierten Anteile stehen zur Ausgabe als rückzahlbare<br />

gewinnberechtigte Anteile zur Verfügung. Soweit im Prospekt nicht anderweitig angegeben, sind alle Anteile<br />

gleichberechtigt.<br />

a) Gründeranteile<br />

Zur Leistung des nach irischem Recht bei Gründung vorgeschriebenen Mindestkapitals hat die <strong>Comgest</strong> Far<br />

East Limited 39.993 Gründeranteile gegen bar zum Nennwert voll eingezahlt gezeichnet; weitere sieben<br />

Gründeranteile wurden gegen bar zum Nennwert voll eingezahlt an Nominees ausgegeben. Weitere<br />

Gründeranteile werden nicht ausgegeben. Die von der <strong>Comgest</strong> Far East Limited gehaltenen Gründeranteile<br />

wurden später von der Gesellschaft zum Rückkaufpreis von € 1,00 pro Gründeranteil zurückgekauft.<br />

Die Gründeranteile der Gesellschaft sind gemäß der Satzung der Gesellschaft als Eigenkapital klassifiziert.<br />

Diese Anteile sind nicht an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt.<br />

b) Rückzahlbare, gewinnberechtigte Anteile<br />

Die Inhaber rückzahlbarer, gewinnberechtigter Anteile haben Anspruch:<br />

i. auf eine Stimme pro rückzahlbaren, gewinnberechtigten Anteil,<br />

ii. auf die von den Direktoren jeweils festgesetzten Dividenden und<br />

iii. bei einer Abwicklung oder Auflösung der Gesellschaft, vorrangig vor den Inhabern der Gründeranteile<br />

erstens auf einen Betrag in Höhe des Nettoinventarwerts der gewinnberechtigten Anteile jeder Klasse oder<br />

Serie, die am Tag der Abwicklung gehalten werden, und, nach Zahlung des darauf eingezahlten<br />

Nennbetrags an die Inhaber der Gründeranteile, auf Beteiligung an den verbleibenden Vermögenswerten<br />

der Gesellschaft.<br />

5. Gebühren<br />

Gebühren des Anlageverwalters<br />

Außer für den <strong>Comgest</strong> <strong>Growth</strong> India, den <strong>Comgest</strong> <strong>Growth</strong> Asia Ex-Japan und die ausschüttende Euro-<br />

Anteilsklasse für institutionelle Anleger des <strong>Comgest</strong> <strong>Growth</strong> Emerging Markets hat der Anlageverwalter<br />

Anspruch auf eine Gebühr in Höhe von jährlich 1,5 % des Nettoinventarwerts jedes der Teilfonds, die an<br />

jedem Handelstag berechnet wird und aufläuft. Der Anlageverwalter hat Anspruch auf eine Gebühr in Höhe<br />

von jährlich 2 % des Nettoinventarwerts des <strong>Comgest</strong> <strong>Growth</strong> India, von jährlich 1,75 % des<br />

Nettoinventarwerts des <strong>Comgest</strong> <strong>Growth</strong> Asia Ex-Japan und von jährlich 0,70 % des Nettoinventarwertes der<br />

ausschüttenden Euro-Anteilsklasse für institutionelle Anleger des <strong>Comgest</strong> <strong>Growth</strong> Emerging Markets. Die<br />

Gebühren werden zweiwöchentlich nachträglich aus dem Vermögen jedes Teilfonds gezahlt.<br />

Eine Managementgebühr auf das in anderen von dem Anlageverwalter oder einer verbundenen Gesellschaft<br />

verwalteten Organismen für gemeinsame Anlagen und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

angelegte Vermögen der Teilfonds wird nicht berechnet.<br />

Der Anlageverwalter hat außerdem Anspruch auf Erstattung aller angemessenen, ordnungsgemäß belegten<br />

Barauslagen, die ihm bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten im Rahmen des<br />

Anlageverwaltervertrages entstehen.<br />

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