Das Rudolf Gutachten
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6. ZYKLON B ZUR MENSCHENTÖTUNG<br />
6.3.2.1.1. Notwendigkeit zur Kooperation<br />
Folgende Szene stelle man sich vor: 1 000 Menschen sollen sich in den<br />
Auskleidekeller von 390 m 2 Fläche begeben. Es steht also jedem zum Ausziehen<br />
lediglich eine Fläche von 60 cm Kantenlänge zur Verfügung. Erfahrungsgemäß<br />
rücken die Menschen aber nicht selbständig gleich bis zum Raumende<br />
dicht auf dicht auf, und zwar selbst dann nicht, wenn sie prinzipiell gewillt<br />
sind dies zu tun. 399 Um die Menschen dennoch dazu zu bringen, dies zu tun,<br />
muß man diesen Vorgang mit ihnen üben; man muß sie dazu bringen, sich<br />
einzuprägen, um was es geht und was zu tun ist, und sie müssen hilfsbereit<br />
sein.<br />
Alternativ kann man die Auskleidung freilich auch mit jeweils nur wenige<br />
Menschen durchführen, was voraussetzt, daß sich die bereits entkleideten<br />
Menschen schon einmal in die „Gaskammer“ begeben und dort viele Minuten<br />
geduldig auf die nächsten Ladung eintretender Nackedeis warten. Aber spätestens<br />
in der „Gaskammer“ stellt sich das Problem wieder. Hier steht jedem<br />
Menschen nur eine Fläche von 45 cm Kantenlänge zur Verfügung. Die Menschen<br />
müssen sich also dicht an dicht aufstellen, wobei die ersten, die den<br />
Raum betreten, diszipliniert bis zum Raumende vorgehen müssen und sich<br />
dort an der Wand aufstellen müssen. Die nächsten bilden die folgende Reihe<br />
direkt davor, und so weiter, bis die ganze Kammer voll ist, was bei perfekter<br />
Choreographie etwa eine halbe Stunde in Anspruch nehmen dürfte.<br />
Wie bekommt man diese 1 000 Menschen nun aber soweit, daß sie sich diszipliniert<br />
dicht auf dicht aufstellen, wie man dies etwa von über Wochen gedrillten<br />
Soldaten beim Antreten verlangen kann? Die einzige Lösung ist auch<br />
hier, daß man es durch Exerzieren üben muß. 400<br />
6.3.2.1.2. Männlein und Weiblein<br />
Allen Zeugendarstellungen ist nach Wissen des Autors gemeinsam, daß die<br />
Opfer, bevor sie in die „Gaskammer“ geschickt werden, nicht nach Geschlechtern<br />
getrennt wurden. Die Zeugenbehauptungen von der unterbleibenden<br />
Geschlechtertrennung sind aus vier Gründen unglaubhaft:<br />
1. Dieses Verfahren steht im krassen Gegensatz zu dem Verfahren bei<br />
Entwesungen, wo, den gleichen Aussagen zur Folge, die Geschlechter<br />
sehr wohl grundsätzlich getrennt wurden.<br />
2. Da zumindest in Birkenau von jeder angeblichen „Gaskammer“ immer<br />
zwei zur Verfügung standen (in Krema II bzw. III und IV bzw. V, Bunker<br />
I bzw. II), ist kein Grund ersichtlich, warum man nicht auch hier die<br />
Opfer hätte trennen können.<br />
3. Die sonst immer vorgebrachten Darstellung, man habe die Opfer glauben<br />
machen wollen, sie würden in ein Bad oder zu einer Desinfektions-<br />
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