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Das Rudolf Gutachten

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6. ZYKLON B ZUR MENSCHENTÖTUNG<br />

6.3.2.1.1. Notwendigkeit zur Kooperation<br />

Folgende Szene stelle man sich vor: 1 000 Menschen sollen sich in den<br />

Auskleidekeller von 390 m 2 Fläche begeben. Es steht also jedem zum Ausziehen<br />

lediglich eine Fläche von 60 cm Kantenlänge zur Verfügung. Erfahrungsgemäß<br />

rücken die Menschen aber nicht selbständig gleich bis zum Raumende<br />

dicht auf dicht auf, und zwar selbst dann nicht, wenn sie prinzipiell gewillt<br />

sind dies zu tun. 399 Um die Menschen dennoch dazu zu bringen, dies zu tun,<br />

muß man diesen Vorgang mit ihnen üben; man muß sie dazu bringen, sich<br />

einzuprägen, um was es geht und was zu tun ist, und sie müssen hilfsbereit<br />

sein.<br />

Alternativ kann man die Auskleidung freilich auch mit jeweils nur wenige<br />

Menschen durchführen, was voraussetzt, daß sich die bereits entkleideten<br />

Menschen schon einmal in die „Gaskammer“ begeben und dort viele Minuten<br />

geduldig auf die nächsten Ladung eintretender Nackedeis warten. Aber spätestens<br />

in der „Gaskammer“ stellt sich das Problem wieder. Hier steht jedem<br />

Menschen nur eine Fläche von 45 cm Kantenlänge zur Verfügung. Die Menschen<br />

müssen sich also dicht an dicht aufstellen, wobei die ersten, die den<br />

Raum betreten, diszipliniert bis zum Raumende vorgehen müssen und sich<br />

dort an der Wand aufstellen müssen. Die nächsten bilden die folgende Reihe<br />

direkt davor, und so weiter, bis die ganze Kammer voll ist, was bei perfekter<br />

Choreographie etwa eine halbe Stunde in Anspruch nehmen dürfte.<br />

Wie bekommt man diese 1 000 Menschen nun aber soweit, daß sie sich diszipliniert<br />

dicht auf dicht aufstellen, wie man dies etwa von über Wochen gedrillten<br />

Soldaten beim Antreten verlangen kann? Die einzige Lösung ist auch<br />

hier, daß man es durch Exerzieren üben muß. 400<br />

6.3.2.1.2. Männlein und Weiblein<br />

Allen Zeugendarstellungen ist nach Wissen des Autors gemeinsam, daß die<br />

Opfer, bevor sie in die „Gaskammer“ geschickt werden, nicht nach Geschlechtern<br />

getrennt wurden. Die Zeugenbehauptungen von der unterbleibenden<br />

Geschlechtertrennung sind aus vier Gründen unglaubhaft:<br />

1. Dieses Verfahren steht im krassen Gegensatz zu dem Verfahren bei<br />

Entwesungen, wo, den gleichen Aussagen zur Folge, die Geschlechter<br />

sehr wohl grundsätzlich getrennt wurden.<br />

2. Da zumindest in Birkenau von jeder angeblichen „Gaskammer“ immer<br />

zwei zur Verfügung standen (in Krema II bzw. III und IV bzw. V, Bunker<br />

I bzw. II), ist kein Grund ersichtlich, warum man nicht auch hier die<br />

Opfer hätte trennen können.<br />

3. Die sonst immer vorgebrachten Darstellung, man habe die Opfer glauben<br />

machen wollen, sie würden in ein Bad oder zu einer Desinfektions-<br />

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