21.08.2013 Aufrufe

Das Rudolf Gutachten

Das Rudolf Gutachten

Das Rudolf Gutachten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Über die Naivität eines Jungrevisionisten<br />

oder: recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe<br />

Eine flüchtige Bekanntschaft<br />

ANHANG<br />

Im Februar 1991 fand in Bad Kissingen ein Seminar einer sudetendeutschen<br />

Jugendorganisation statt, zu der ich eine Einladung erhalten hatte, obwohl ich<br />

kein Mitglied war. Ich nahm an dieser Veranstaltung teil und lernte dort gegen<br />

Ende des Seminars einen etwa gleich alten Teilnehmer kennen. Dieser schlug<br />

mir nach Abschluß des Seminars vor, vor der Abreise noch kurz bei dem in<br />

Bad Kissingen wohnhaften Alt-Reichswehr-Generalmajor a.D. Otto Ernst<br />

Remer vorbeizuschauen.<br />

Ich wurde darüber aufgeklärt, daß Remer jene Person sei, die den Putsch<br />

vom 20. Juli 1944 niedergeschlagen hatte, und daß Remer bis heute seinen<br />

damaligen Ansichten treu geblieben sei. Es handele sich bei dem anvisierten<br />

Besuch quasi um eine Art Museumsbesuch bei einem lebenden politischen<br />

Fossil. Dadurch neugierig gemacht, stimmte ich zu und ging mit.<br />

Die Wohnstube des Ehepaars Remer wirkt auf einen Jüngling aus bürgerlichem<br />

Haus, der den Antifaschismus mit der Muttermilch aufgenommen hatte<br />

und erst spät entwöhnt worden war, schaurig: Hitlerbüste, Ehrenabzeichen der<br />

Reichswehr und allerlei „Flügelliteratur“ ließen mir ein paar Gruselschauer<br />

über den Rücken laufen. Nach einer Führung durch die Wohnung durch Frau<br />

Remer bekamen wir schließlich noch einen Videofilm gezeigt, der den 20. Juli<br />

1944 aus der Sicht Remers zeigt. Dermaßen „aufgeklärt“ begaben wir uns etwa<br />

nach einer Stunde auf den Heimweg. 452<br />

Zeugenfreiheit<br />

Als ich im Sommer 1991 vom Verteidiger Otto Ernst Remers gebeten wurde,<br />

für ein Strafverfahren gegen seinen Mandanten ein <strong>Gutachten</strong> über die<br />

„Gaskammern“ von Auschwitz zu erstellen, war mir also durchaus klar, für<br />

welchen Mandanten ich aktiv werden würde. Mir war die Gefahr bewußt, daß<br />

die politischen Meinungen und Aktivitäten Remers auf „seinen“ Gutachter abfärben<br />

könnten, wenn dieser zu einem politisch unkorrekten Ergebnis kommt.<br />

Warum ich dennoch aktiv wurde, läßt sich wie folgt begründen:<br />

In einem Rechtsstaat darf ein Zeuge, also auch ein sachverständiger Zeuge,<br />

niemals strafrechtlich für das belangt werden, was er nach bestem Wissen und<br />

Gewissen vor Gericht äußert bzw. was er zum Zwecke der Vorlage vor Gericht<br />

an Schriftsätzen erstellt.<br />

201

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!