Das Rudolf Gutachten
Das Rudolf Gutachten
Das Rudolf Gutachten
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Über die Naivität eines Jungrevisionisten<br />
oder: recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe<br />
Eine flüchtige Bekanntschaft<br />
ANHANG<br />
Im Februar 1991 fand in Bad Kissingen ein Seminar einer sudetendeutschen<br />
Jugendorganisation statt, zu der ich eine Einladung erhalten hatte, obwohl ich<br />
kein Mitglied war. Ich nahm an dieser Veranstaltung teil und lernte dort gegen<br />
Ende des Seminars einen etwa gleich alten Teilnehmer kennen. Dieser schlug<br />
mir nach Abschluß des Seminars vor, vor der Abreise noch kurz bei dem in<br />
Bad Kissingen wohnhaften Alt-Reichswehr-Generalmajor a.D. Otto Ernst<br />
Remer vorbeizuschauen.<br />
Ich wurde darüber aufgeklärt, daß Remer jene Person sei, die den Putsch<br />
vom 20. Juli 1944 niedergeschlagen hatte, und daß Remer bis heute seinen<br />
damaligen Ansichten treu geblieben sei. Es handele sich bei dem anvisierten<br />
Besuch quasi um eine Art Museumsbesuch bei einem lebenden politischen<br />
Fossil. Dadurch neugierig gemacht, stimmte ich zu und ging mit.<br />
Die Wohnstube des Ehepaars Remer wirkt auf einen Jüngling aus bürgerlichem<br />
Haus, der den Antifaschismus mit der Muttermilch aufgenommen hatte<br />
und erst spät entwöhnt worden war, schaurig: Hitlerbüste, Ehrenabzeichen der<br />
Reichswehr und allerlei „Flügelliteratur“ ließen mir ein paar Gruselschauer<br />
über den Rücken laufen. Nach einer Führung durch die Wohnung durch Frau<br />
Remer bekamen wir schließlich noch einen Videofilm gezeigt, der den 20. Juli<br />
1944 aus der Sicht Remers zeigt. Dermaßen „aufgeklärt“ begaben wir uns etwa<br />
nach einer Stunde auf den Heimweg. 452<br />
Zeugenfreiheit<br />
Als ich im Sommer 1991 vom Verteidiger Otto Ernst Remers gebeten wurde,<br />
für ein Strafverfahren gegen seinen Mandanten ein <strong>Gutachten</strong> über die<br />
„Gaskammern“ von Auschwitz zu erstellen, war mir also durchaus klar, für<br />
welchen Mandanten ich aktiv werden würde. Mir war die Gefahr bewußt, daß<br />
die politischen Meinungen und Aktivitäten Remers auf „seinen“ Gutachter abfärben<br />
könnten, wenn dieser zu einem politisch unkorrekten Ergebnis kommt.<br />
Warum ich dennoch aktiv wurde, läßt sich wie folgt begründen:<br />
In einem Rechtsstaat darf ein Zeuge, also auch ein sachverständiger Zeuge,<br />
niemals strafrechtlich für das belangt werden, was er nach bestem Wissen und<br />
Gewissen vor Gericht äußert bzw. was er zum Zwecke der Vorlage vor Gericht<br />
an Schriftsätzen erstellt.<br />
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