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Das Rudolf Gutachten

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ANHANG<br />

Was sich allerdings seither abgespielt hat, hat nichts mehr mit Demokratie<br />

zu tun. Regelmäßig werden die Versammlungen dieser Partei gestört oder gar<br />

verboten, obwohl ein Grundrecht bei uns die Versammlungsfreiheit gewährleistet.<br />

Da werden im öffentlichen Rundfunk und in den Printmedien Anweisungen<br />

gegeben, daß über diese Partei grundsätzlich nur negative Ereignisse<br />

berichtet werden dürfen, was sich wohl kaum mit den ethischen Normen und<br />

bei den öffentlichen Anstalten mit ihrer rechtlichen Pflicht zur Berichterstattung<br />

vereinbaren läßt.<br />

Da grenzen die etablierten Parteien die Republikaner selbstherrlich aus dem<br />

sogenannten demokratischen Verfassungsbogen aus, dabei sind doch gerade<br />

sie es, die den Republikanern ihre verfassungsmäßigen Rechte auf eine<br />

Gleichbehandlung, auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit vorenthalten.<br />

Berufsverbot wegen Verfassungstreue<br />

Einer meiner engen Freunde, ein langjähriges Mitglied der CDU, hatte<br />

jüngst sein Studium zum Verwaltungsfachmann abgeschlossen und befand<br />

sind in der Probezeit seiner Anstellung in der Stadtverwaltung einer sächsischen<br />

Großstadt. Da begab es sich, daß er von seinem Vorgesetzten, einem<br />

CDU-Mitglied, die Weisung erhielt, er solle den in dieser Stadt geplanten<br />

Landesparteitag der Republikaner verbieten lassen. Da er als Angestellter des<br />

Öffentlichen Dienstes besonders verpflichtet ist, die Grundsätze der Verfassung<br />

zu wahren, hat er sich geweigert, dieser Anweisung Folge zu leisten,<br />

denn immerhin seien die Republikaner eine zugelassene Partei, der bisher weder<br />

Verfassungswidrigkeit noch eine undemokratische Konstitution nachgewiesen<br />

werden konnte. Somit dürfe man dieser Partei in Übereinstimmung mit<br />

dem Gleichbehandlungsgrundsatz politischer Parteien, mit dem Recht auf<br />

Versammlungsfreiheit sowie sogar in bezug auf die Pflicht demokratischer<br />

Parteien, regelmäßig Mitgliederversammlungen durchzuführen, ihre Mitgliederversammlungen<br />

gar nicht verbieten.<br />

Als Folge dieser Gehorsamsverweigerung wurde meinem Freund klar gemacht,<br />

daß er die Probezeit nicht überstehen würde. Um einer Kündigung in<br />

der Probezeit zu entgehen, erreichte mein Freund, daß er einen Auflösungsvertrag<br />

zu einem Zeitpunkt nach der Probezeit erhielt. Sein anschließender<br />

Versuch, diesen Vertrag arbeitsgerichtlich anzufechten, scheiterte natürlich.<br />

Bei uns werden also diejenigen, die sich für die Einhaltung der Verfassung<br />

einsetzen, auf die Straße gesetzt, diejenigen aber, die die Verfassung fortwährend<br />

brechen, haben die Macht und die Pfründe, und unsere Medien applaudieren<br />

dazu.<br />

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