Das Rudolf Gutachten
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ANHANG<br />
Was sich allerdings seither abgespielt hat, hat nichts mehr mit Demokratie<br />
zu tun. Regelmäßig werden die Versammlungen dieser Partei gestört oder gar<br />
verboten, obwohl ein Grundrecht bei uns die Versammlungsfreiheit gewährleistet.<br />
Da werden im öffentlichen Rundfunk und in den Printmedien Anweisungen<br />
gegeben, daß über diese Partei grundsätzlich nur negative Ereignisse<br />
berichtet werden dürfen, was sich wohl kaum mit den ethischen Normen und<br />
bei den öffentlichen Anstalten mit ihrer rechtlichen Pflicht zur Berichterstattung<br />
vereinbaren läßt.<br />
Da grenzen die etablierten Parteien die Republikaner selbstherrlich aus dem<br />
sogenannten demokratischen Verfassungsbogen aus, dabei sind doch gerade<br />
sie es, die den Republikanern ihre verfassungsmäßigen Rechte auf eine<br />
Gleichbehandlung, auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit vorenthalten.<br />
Berufsverbot wegen Verfassungstreue<br />
Einer meiner engen Freunde, ein langjähriges Mitglied der CDU, hatte<br />
jüngst sein Studium zum Verwaltungsfachmann abgeschlossen und befand<br />
sind in der Probezeit seiner Anstellung in der Stadtverwaltung einer sächsischen<br />
Großstadt. Da begab es sich, daß er von seinem Vorgesetzten, einem<br />
CDU-Mitglied, die Weisung erhielt, er solle den in dieser Stadt geplanten<br />
Landesparteitag der Republikaner verbieten lassen. Da er als Angestellter des<br />
Öffentlichen Dienstes besonders verpflichtet ist, die Grundsätze der Verfassung<br />
zu wahren, hat er sich geweigert, dieser Anweisung Folge zu leisten,<br />
denn immerhin seien die Republikaner eine zugelassene Partei, der bisher weder<br />
Verfassungswidrigkeit noch eine undemokratische Konstitution nachgewiesen<br />
werden konnte. Somit dürfe man dieser Partei in Übereinstimmung mit<br />
dem Gleichbehandlungsgrundsatz politischer Parteien, mit dem Recht auf<br />
Versammlungsfreiheit sowie sogar in bezug auf die Pflicht demokratischer<br />
Parteien, regelmäßig Mitgliederversammlungen durchzuführen, ihre Mitgliederversammlungen<br />
gar nicht verbieten.<br />
Als Folge dieser Gehorsamsverweigerung wurde meinem Freund klar gemacht,<br />
daß er die Probezeit nicht überstehen würde. Um einer Kündigung in<br />
der Probezeit zu entgehen, erreichte mein Freund, daß er einen Auflösungsvertrag<br />
zu einem Zeitpunkt nach der Probezeit erhielt. Sein anschließender<br />
Versuch, diesen Vertrag arbeitsgerichtlich anzufechten, scheiterte natürlich.<br />
Bei uns werden also diejenigen, die sich für die Einhaltung der Verfassung<br />
einsetzen, auf die Straße gesetzt, diejenigen aber, die die Verfassung fortwährend<br />
brechen, haben die Macht und die Pfründe, und unsere Medien applaudieren<br />
dazu.<br />
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