Das Rudolf Gutachten
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Daß die Analysenwerte der Proben aus witterungsgeschützten<br />
Bereichen ebenso niedrig bzw.<br />
nicht nachweisbar gering sind wie die Ergebnisse<br />
aus den gänzlich der Witterung ausgesetzten<br />
Anlagen, läßt Leuchter zu dem Schluß kommen,<br />
daß die Umwelteinflüsse den Cyanidgehalt der<br />
exponierten Gebäude nicht wesentlich haben<br />
verringern können, 424 was mit den Befunden im<br />
Abschnitt 5.6. übereinstimmen würde. Laut<br />
Leuchter können die geringen Cyanidspuren<br />
vom einmaligen Begasen der Leichenkeller zur<br />
Schädlingsbekämpfung herrühren, da solche<br />
Raumentwesungen damals in vielen Lagergebäuden<br />
durchgeführt worden sind. Auffallend<br />
ist der positive Befund (1,3 mg pro kg) der Probe<br />
28, die Leuchter aus der Trennwand des<br />
ehemaligen Waschraumes zum Sezierraum des<br />
Krematoriums I entnahm, eine Wand, die nie<br />
Teil der angeblichen „Gaskammer“ war und außerdem<br />
beim Umbau zum Luftschutzbunker<br />
wahrscheinlich neu errichtet wurde. Dieser Befund<br />
in ähnlicher Höhe wie in den restlichen<br />
Proben (inklusive der aus den aus unbekanntem<br />
Material errichteten Grundmauern der Krematorien<br />
IV und V) kann im wesentlichen drei Gründen<br />
haben:<br />
1. Cyanidspuren in dieser minimalen Größenordnung<br />
können überall vorhanden sein, was<br />
aber nicht wahrscheinlich ist.<br />
2. Dieser Luftschutzraum wurde wie fast alle<br />
Räume in Auschwitz und Birkenau gelegentlich<br />
zur Entwesung mit Zyklon B begast.<br />
3. Analysenwert in dieser Größenordnung (nahe<br />
der Nachweisgrenze) sind aufgrund der be-<br />
7. BEWERTUNG CHEMISCHER ANALYSEN<br />
Abbildung 63: <br />
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grenzten Leistungsfähigkeit der Methode nicht reproduzierbar und somit<br />
nicht interpretierbar. Sie gelten als Nullwerte. Angesichts der später auszuführenden<br />
Ergebnise erscheint dieser Grund am wahrscheinlichsten.<br />
Der hohe Cyanidgehalt der von Leuchter in der Entwesungsanlage genommenen<br />
Kontrollprobe ist nach Bailer entweder auf ein Artefakt, einen Fehler<br />
bei der Probenentnahme oder einen Analysenfehler zurückzuführen. Unter Artefakt<br />
versteht er, daß die Wände des Entwesungstraktes früher mit blauer Far-<br />
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