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Das Rudolf Gutachten

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Daß die Analysenwerte der Proben aus witterungsgeschützten<br />

Bereichen ebenso niedrig bzw.<br />

nicht nachweisbar gering sind wie die Ergebnisse<br />

aus den gänzlich der Witterung ausgesetzten<br />

Anlagen, läßt Leuchter zu dem Schluß kommen,<br />

daß die Umwelteinflüsse den Cyanidgehalt der<br />

exponierten Gebäude nicht wesentlich haben<br />

verringern können, 424 was mit den Befunden im<br />

Abschnitt 5.6. übereinstimmen würde. Laut<br />

Leuchter können die geringen Cyanidspuren<br />

vom einmaligen Begasen der Leichenkeller zur<br />

Schädlingsbekämpfung herrühren, da solche<br />

Raumentwesungen damals in vielen Lagergebäuden<br />

durchgeführt worden sind. Auffallend<br />

ist der positive Befund (1,3 mg pro kg) der Probe<br />

28, die Leuchter aus der Trennwand des<br />

ehemaligen Waschraumes zum Sezierraum des<br />

Krematoriums I entnahm, eine Wand, die nie<br />

Teil der angeblichen „Gaskammer“ war und außerdem<br />

beim Umbau zum Luftschutzbunker<br />

wahrscheinlich neu errichtet wurde. Dieser Befund<br />

in ähnlicher Höhe wie in den restlichen<br />

Proben (inklusive der aus den aus unbekanntem<br />

Material errichteten Grundmauern der Krematorien<br />

IV und V) kann im wesentlichen drei Gründen<br />

haben:<br />

1. Cyanidspuren in dieser minimalen Größenordnung<br />

können überall vorhanden sein, was<br />

aber nicht wahrscheinlich ist.<br />

2. Dieser Luftschutzraum wurde wie fast alle<br />

Räume in Auschwitz und Birkenau gelegentlich<br />

zur Entwesung mit Zyklon B begast.<br />

3. Analysenwert in dieser Größenordnung (nahe<br />

der Nachweisgrenze) sind aufgrund der be-<br />

7. BEWERTUNG CHEMISCHER ANALYSEN<br />

Abbildung 63: <br />

<br />

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• <br />

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• <br />

• <br />

• <br />

<br />

grenzten Leistungsfähigkeit der Methode nicht reproduzierbar und somit<br />

nicht interpretierbar. Sie gelten als Nullwerte. Angesichts der später auszuführenden<br />

Ergebnise erscheint dieser Grund am wahrscheinlichsten.<br />

Der hohe Cyanidgehalt der von Leuchter in der Entwesungsanlage genommenen<br />

Kontrollprobe ist nach Bailer entweder auf ein Artefakt, einen Fehler<br />

bei der Probenentnahme oder einen Analysenfehler zurückzuführen. Unter Artefakt<br />

versteht er, daß die Wände des Entwesungstraktes früher mit blauer Far-<br />

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