Das Rudolf Gutachten
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GERMAR RUDOLF · DAS RUDOLF GUTACHTEN<br />
Die stellenweise nachweisbaren, aber nicht reproduzierbaren geringen<br />
Cyanidspuren in den Menschen-„Gaskammern“ sind aufgrund der erwiesenen<br />
enormen Umweltresistenz des Eisenblau-Pigments nicht durch verbliebene<br />
Reste eines Auflösungsprozesses erklärbar, denn auch an den<br />
bewitterten Außenseiten der Entwesungstrakte finden sich noch heute große<br />
Cyanidmengen. Gegen Ende der Betriebszeit der Anlagen wird daher<br />
der Cyanidanteil in gleicher Größenordnung gelegen haben, in der er noch<br />
heute liegt, so auch an den Orten, die nie Witterungseinflüssen ausgesetzt<br />
waren. An diesen geschützten Stellen jedoch liegen die Cyanidwerte der<br />
Menschen-„Gaskammern“ genauso niedrig wie an den der Witterung ausgesetzten<br />
Stellen. Die Witterung hat also tatsächlich diese geringen Cyanidspuren<br />
nicht vermindert. Die niedrigen Cyanidwerte lassen sich nicht<br />
durch die von Leuchter postulierte Raumbegasungen zur Ungezieferbekämpfung<br />
erklären, da diese in den feuchten Kellern von Krematorium II<br />
und III wahrscheinlich größere Cyanidmengen hinterlassen hätten. Die<br />
Cyanidwerte der angeblichen Menschen-„Gaskammern“ liegen in gleicher<br />
Größenordnung wie die Ergebnisse u.a. von mir genommener Proben aus<br />
anderen Gebäudeteilen (Heißluftdesinfektion BW 5a, Häftlingsbaracken,<br />
Waschraum Krema I). Diese Werte liegen allerdings so nahe der Nachweisgrenze,<br />
daß ihnen eine deutliche Signifikanz nicht zugesprochen werden<br />
kann. Dies liegt zum einen an der mangelnden Reproduzierbarkeit der<br />
Ergebnisse, hervorgerufen durch die Unzuverlässigkeit jeder Nachweismethode<br />
nahe ihrer Nachweisgrenze. Es kann andererseits auch nicht ausgeschlossen<br />
werden, daß geringe Nachweisergebnisse auf natürliche Vorkommen<br />
zurückgehen oder durch Luftverschmutzung hervorgerufen werden<br />
(Koks-/Kohleindustrie in Oberschlesien). Den einzigen Schluß, den<br />
man daher aus den Anaysenergebnissen jener Proben ziehen kann, die aus<br />
den angeblichen „Gaskammern“ genommen wurden, ist daher, daß man in<br />
diesen Wänden eben keine interpretationsfähigen Cyanidrückstände finden<br />
kann.<br />
Weiterhin konnte gezeigt werden, daß unter den Bedingungen der bezeugten<br />
Massenvergasungen in den „Gaskammern“ der Krema II bis V Cyanidrückstände<br />
in ähnlichen, die Wände blau färbenden Mengen gefunden<br />
werden müßten, wie sie in den Entwesungstrakten der BW 5a/b zu finden<br />
sind. Da in den „Gaskammern“ keine signifikanten Cyanidmengen gefunden<br />
wurden, muß man daraus schließen, daß diese Anlagen ähnlichen<br />
Verhältnissen ausgesetzt waren wie die oben genannten übrigen Anlagen<br />
(Heißluftentwesung, Häftlingsbaracken, Waschraum Krema I).<br />
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