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German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie

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Willkommen in Amerika<br />

Kapitel 4 – Unternehmenskäufe<br />

Kaufvertrag vom Erwerber unterzeichnet und dann vor Closing an das Erwerbsvehikel<br />

abgetreten werden.Weitere Informationen zur Gründung einer LLC oder einer<br />

Corporation sind in Kapitel 2, US-Amerikanische Gesellschaften, enthalten.<br />

VIII.Closing<br />

Das Closing, der Abschluss der Transaktion also, wird in den Vereinigten Staaten im<br />

Wesentlichen von den Rechtsbeiständen von Käufer und Verkäufer vorbereitet.<br />

A. Übertragungsurkunden<br />

Je nach Art der Transaktion werden beim Closing unterschiedliche<br />

Übertragungsurkunden ausgehändigt. Im Rahmen des Erwerbs von Aktien oder<br />

verbrieften LLC-Gesellschaftsanteilen, übergibt der Verkäufer sämtliche Urkunden<br />

über die Aktien oder Gesellschaftsanteile zusammen mit einer unterzeichneten<br />

„Stock Power” (oder Anwaltsvollmacht), die die Übertragung der Aktien oder<br />

Gesellschaftsanteile in den Büchern des Zielunternehmens autorisiert.<br />

Gesellschaftsanteile, die nicht durch Urkunden verkörpert werden, werden mit<br />

Hilfe eines Abtretungsformulars übertragen.<br />

Im Rahmen von Fusionen unterzeichnen die Parteien einen förmlichen Fusionsplan<br />

(in den meisten Bundesstaaten), der in den jeweiligen Jurisdiktionen, in denen die<br />

Corporations oder LLCs gegründet sind, beim Secretary of State eingereicht wird.<br />

Dieses Dokument kann erheblich kürzer als der abschließende Fusionsvertrag sein<br />

und ist nicht selten notariell zu beurkunden. Diese Förmlichkeiten werden<br />

unmittelbar vor Vollzug durchgeführt, wobei der Fusionsplan im Voraus in die<br />

Hauptstädte der einschlägigen Bundesstaaten übersendet wird, um am Tag des<br />

Closing unmittelbar eingereicht werden zu können.<br />

In Asset Deals gestaltet sich die Aushändigung der Übertragungsurkunden<br />

komplizierter. Grundbesitz wird für jede Parzelle separat per Urkunde übertragen.<br />

Diese Urkunden sind üblicherweise notariell beurkundet und müssen regelmäßig<br />

an dem Ort, an dem der Grundbesitz belegen ist, eingetragen werden. Diese<br />

Eintragungen werden beim Closing oder unmittelbar danach vorgenommen. Am<br />

Tag des Closing wird die Rechtstitelversicherung eine schriftliche Bestätigung<br />

unterzeichnen und vorlegen, die das unbestrittene Eigentum an Grundstücken<br />

versichert. Bewegliches Privateigentum wird mittels einer keinen spezifischen<br />

Formanforderungen unterliegenden Übereignungsurkunde (bill of sale) übertragen.<br />

Vereinbarungen und immaterielle Vermögenswerte werden durch ein<br />

<strong>Baker</strong> & <strong>McKenzie</strong> 111

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