22.08.2013 Aufrufe

German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie

German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie

German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Willkommen in Amerika<br />

Kapitel 3 – Zweigniederlassungen, Joint Ventures und Tochtergesellschaften<br />

Die Directors und die Officers eines US Joint Ventures haben gegenüber dem Joint<br />

Venture und seinen Partnern vergleichbare Loyalitäts- und Treuepflichten.Aufgrund<br />

ihrer Loyalitätspflicht (duty of loyalty) müssen die Manager im besten Interesse des<br />

Joint Ventures und seiner Partnern handeln. Mit der Loyalitätspflicht gelangt oftmals<br />

auch die so genannte Geschäftschancenlehre (corporate opportunity doctrine) zur<br />

Anwendung. Danach dürfen weder die Manager noch die Joint Venture-Partner in<br />

einem Bereich geschäftlich tätig werden, der dem Joint Venture zugewiesen ist.<br />

Zu den Treuepflichten zählt auch die Pflicht, die Inhaber des Joint Ventures über alle<br />

wesentlichen Umstände und Vorgänge, die das Joint Venture betreffen, zu informieren.<br />

Die Manager trifft weiterhin eine Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, dass sie bei der<br />

Leitung des Joint Ventures ihr bestes geschäftliches Urteilsvermögen (sog. business<br />

judgement) walten lassen müssen.Von Managern wird nicht verlangt, dass sie unfehlbar<br />

sind, sondern nur, dass sie nach ihrem besten Wissen und ihren besten Fähigkeiten<br />

vernünftige Geschäftsentscheidungen treffen und im besten Interesse des Joint<br />

Ventures und der Joint Venture-Partner handeln.<br />

Diese Pflichten der Manager bestehen zugunsten des Joint Ventures und dessen<br />

Partnern, nicht aber zugunsten weiterer Personen wie zum Beispiel Arbeitnehmern,<br />

Kunden oder der Allgemeinheit. Die Manager sind nicht immer und allgemein dafür<br />

verantwortlich, wenn eine Unternehmung scheitert. Sie haben nur eigene kriminelle<br />

Handlungen zu verantworten und können persönlich haftbar gemacht werden,<br />

wenn sie andere fahrlässig verletzen. Dagegen können sie nicht für Straftaten des Joint<br />

Ventures zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn, sie sind aktiv beteiligt<br />

oder verschließen sich – trotz sich aufdrängender Anhaltspunkte – dem Fehlverhalten<br />

anderer und schreiten gegen dieses nicht ein. Daher wird in den Vereinigten Staaten<br />

– im Gegensatz zu Europa – ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren auch nicht in<br />

jedem Fall gegen den Chief Executive Officer eines Joint Ventures eingeleitet. In<br />

Preisabsprachefällen konzentrieren sich die Behörden oftmals auf die Angehörigen<br />

des Managements, die direkt an der Preisabsprache beteiligt sind, während nicht<br />

unbedingt auch ein Verfahren gegen den Chief Executive Officer eingeleitet wird.<br />

Als Begünstigte können die Inhaber des Joint Ventures die Treuepflichten vertraglich<br />

abändern, was von den Gerichten – zumindest in Delaware – anerkannt wird. Es ist<br />

daher üblich, die Manager nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften zu lassen.<br />

Üblich ist es auch, dass die Joint Venture-Partner einen Sorgfaltsmaßstab für ihr<br />

eigenes Handeln im Zusammenhang mit dem Joint Venture vereinbaren. Dabei ist<br />

es ratsam, die Pflichten der Beteiligten so exakt wie möglich festzulegen.<br />

66 <strong>Baker</strong> & <strong>McKenzie</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!