German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie
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Willkommen in Amerika<br />
Kapitel 3 – Zweigniederlassungen, Joint Ventures und Tochtergesellschaften<br />
Abschluss einer privaten Krankenversicherung, einer Lebensversicherung und meist<br />
auch eine betriebliche Alterssicherung, entweder in Form eines Pensionsplans oder<br />
in Form eines Angebots an die Angestellten, steuerbegünstigte Beiträge in einen<br />
Pensionsfonds einzahlen zu können.<br />
Grundsätzlich abweichend verfährt die Praxis mit dem leitenden Management:<br />
Wird bei der Gründung des Joint Ventures das Unternehmen eines Joint Venture-<br />
Partners erworben und ist der Eigentümer des erworbenen Unternehmens dessen<br />
Chief Executive Officer oder ein leitender Manager, wird für die Zukunft meist ein<br />
schriftlicher Anstellungsvertrag mit dieser Person geschlossen. Die Konditionen<br />
dieses Anstellungsvertrags müssen zwischen den Partnern ausgehandelt werden.<br />
Üblicherweise werden ein Grundgehalt und Bonuszahlungen sowie Sozialleistungen<br />
(wozu auch die Finanzierung einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder im<br />
örtlichen Country Club zählen kann) vereinbart. Der Anstellungsvertrag enthält<br />
weiterhin in der Regel – vornehmlich zum Schutz des Angestellten – eine Stellenund<br />
Funktionsbeschreibung. Anderen Managern, die vom US-Partner zum Joint<br />
Venture wechseln, sollten ebenfalls schriftliche Verträge angeboten werden, selbst<br />
wenn sie zuvor auf Grundlage von mündlichen Verträgen tätig gewesen sind.<br />
Auch soweit der ausländische Joint Venture-Partner das Management des Joint<br />
Ventures stellt, erwarten die Manager typischerweise, dass schriftliche Verträge<br />
abgeschlossen werden. Manchmal bleiben diese Manager bei der ausländischen<br />
Muttergesellschaft angestellt, damit sie weiterhin den gewohnten, heimischen<br />
Regelungen unterliegen. In diesem Fall werden die Manager von der ausländischen<br />
Muttergesellschaft an das Joint Venture entsandt. Das Joint Venture bezahlt der<br />
ausländischen Muttergesellschaft für die Entsendung ein Entgelt. Meist werden die<br />
Manager aber Angestellte des Joint Ventures, wobei ihnen eine Wiedereinstellung<br />
bei der ausländischen Muttergesellschaft für den Fall, dass das amerikanische<br />
Anstellungsverhältnis endet, zugesichert werden kann. Für weitere Einzelheiten<br />
zum amerikanischen Arbeits- und Aufenthaltsrecht wird auf Kapitel 6, Arbeit und<br />
Beschäftigung, verwiesen.<br />
b. Verwaltung und andere Beiträge der Partner<br />
Oftmals ist es unpraktisch, dass die Joint Venture-Partner dem Joint Venture das<br />
Personal und die sonstigen Mittel zur Verfügung zu stellen, die zu einem unabhängigen<br />
Betrieb des Joint Ventures erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für so genannte<br />
Cooperative Joint Ventures. Die Joint Venture-Partner haben in diesem Fall dem Joint<br />
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